22. Juni 2008

Mit der Mehr­heit von Grünen, Links­partei und Sozi­al­de­mo­kraten wurden am 3. Juni 2008 die Stu­di­en­ge­bühren in Hessen abge­schafft. Das neue „Gesetz zur Sicher­stel­lung von Chan­cen­gleich­heit an hes­si­schen Hoch­schulen“ schafft sowohl all­ge­meine Stu­di­en­ge­bühren als auch Langzeit- und Zweit­stu­di­en­ge­bühren ab, ohne dass den Uni­ver­si­täten des­wegen Mittel gekürzt werden. André Schnepper, Spre­cher des bun­des­weiten Akti­ons­bünd­nisses gegen Stu­di­en­ge­bühren (abs) sieht diesen Schritt in einer Pres­se­mel­dung als Zeichen für andere Länder: „Dieser Tag macht deut­lich, dass es Alter­na­tiven zu Stu­di­en­ge­bühren gibt, die man nicht weg­dis­ku­tieren kann.“

Über­a­schend erklärte dann Roland Koch, geschäfts­füh­render Minis­ter­prä­si­dent Hessens, das Gesetz sei „hand­werk­lich unzu­läng­lich“ und verfüge Unsinn, weil laut einer Meldung des HR der Halb­satz fehlte, die Gebühren würden „letzt­mals für das Som­mer­se­mester 2008 erhoben“. Grüne und SPD fragten sich, warm Koch das nicht früher gesagt habe und wollen nun eine Son­der­sit­zung des Par­la­ments ein­be­rufen. FDP-Chef Hahn befand, dass die Schuld bei den Anderen liege, Koch erklärte trotzig: „Wir sind Berater, aber nicht Kin­der­mäd­chen der Mehr­heits­frak­tionen“.

Seitdem hat der hes­si­sche Staats­ge­richtshof die Stu­di­en­ge­bühren mit denkbar knapper Mehr­heit (6:5) für ver­fass­sungs­kon­form erklärt, ein Student beim Bun­des­ge­richtshof gegen dieses Urteil Ver­fas­sungs­be­schwerde ein­ge­legt und der hes­si­sche Landtag das „Gesetz zur Sicher­stel­lung von Chan­cen­gleich­heit an hes­si­schen Hoch­schulen“ beschlossen – zwei Wochen später und mit dem ent­spre­chenden Halb­satz. CDU-Fraktionschef Wagner warnte bei der Gele­gen­heit vor den „sozialen Folgen“ und befürchtet einen explo­die­renden Anstieg der Stu­den­ten­zahlen in Hessen. Und die Welt findet übrigens, dass Hessen nun im Wett­beweb zurück­fallen wird und alle gebüh­ren­er­he­benden Länder „bald mit Quan­ten­sprüngen in der For­schung auf­warten werden.“ Seien wir gespannt und erin­nern wir nochmal an die Zweck­ge­bun­den­heit der Gebühren zur Ver­bes­se­rung der Lehre.