21. Januar 2009

Nach Aus­kunft der Ser­vice­stelle Stu­di­en­in­for­ma­tion, -ori­en­tie­rung und -bera­tung (SIOB) beim Minis­te­rium für Wis­sen­schaft, For­schung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) haben sich die Vor­schriften für die Befreiung wegen Geschwis­ter­kin­dern erwei­tert. Dr. Gunter Schanz vom MWK erklärte auf Anfrage der Fachschaftenvollversammlung:

Das Lan­des­hoch­schul­ge­büh­ren­ge­setz enthält hin­sicht­lich der „Geschwis­ter­re­ge­lung“ mit Wirkung zum Som­mer­se­mester 2009 in § 6 Satz 1 fol­gende Rege­lung: „Von der Gebüh­ren­pflicht nach § 3 sollen Stu­die­rende befreit werden, … 2. die zwei oder mehr Geschwister haben, von denen zwei keine Befreiung nach dieser Vor­schrift in Anspruch nehmen oder genommen haben; wurde ein Stu­die­render für weniger als sechs Semester nach dieser Vor­schrift befreit, kann die ver­blei­bende Semes­ter­zahl von einem anderen Geschwister in Anspruch genommen werden, …“

Diese Rege­lung ist so zu ver­stehen, dass ein Stu­die­render, der die Befreiung in Anspruch nimmt, zwei Geschwister hat, die keine Befreiung nach der Geschwis­ter­re­ge­lung in Anspruch nehmen oder genommen haben. Das Neue daran ist, dass die Befreiung auch dann gewährt wird, wenn die Geschwister nicht stu­dieren (z. B. weil sie eine Aus­bil­dung machen oder noch zur Schule gehen) oder außer­halb Baden-Württembergs gebüh­ren­frei stu­dieren oder auf­grund einer anderen Vor­schrift von Stu­di­en­ge­bühren befreit sind (z. B. wegen Hoch­be­ga­bung oder Behin­de­rung). Die Neu­re­ge­lung gilt zum Som­mer­se­mester 2009.

Wie diese Rege­lung an der Uni­ver­sität Tübingen umge­setzt werden soll, ist nach Aus­kunft der Uni­ver­si­täts­ver­wal­tung noch unklar, da eine genau Anwei­sung zur Umset­zung seitens des Minis­te­riums noch aus­steht. Sollte es dazu neuere Ent­wick­lungen geben, so werden wir euch informieren.

21. Januar 2009

Wie der Jus­ti­ziar des Stu­den­ten­werks mit­teilte, darf seiner Auf­fas­sung nach das Grund­recht auf Mei­nungs­äue­rung in Ein­rich­tungen des Stu­den­ten­werks nicht wahr­ge­nommen werden, wenn sie

dazu geeignet sind, die Person des Geschäfts­füh­rers oder andere Mitarbeiter/-innen des Stu­den­ten­werks zu ver­un­glimpfen und dem Stu­den­ten­werk wirt­schaft­li­chen oder sons­tigen Schaden zuzu­fügen. […] Sie können von Ihrem Recht auf Mei­nungs­äus­se­rung auch genü­gend aus­ser­halb unserer Ein­rich­tungen Gebrauch machen.

Es han­delte sich bei dem bean­stan­deten Flyer um eine sati­ri­sche Foto­mon­tage des Geschäfts­füh­rers Oliver Schill (Flyer als PDF). Groß­arth schreibt weiter:

Bitte teilen Sie (ggf. per Aushang) allen nament­lich bekannten und unbe­kannten Aus­tei­lern von Flyern mit, dass o.g. Flog­blätter in unseren Ein­rich­tungen nicht aus­ge­legt werden dürfen.

Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und wer uns unter­stützen will, kann unseren Aushang gerne aus­dru­cken und aus­hängen. Hier der Aushang als PDF.

20. Januar 2009

Die Uni Tübingen wird ihre Fakul­täten nach einem 4+3-Modell neu ordnen, in dem neben vier „Groß­fa­kul­täten“ die drei klei­neren Fakul­täten evan­ge­li­sche Theo­logie, katho­li­sche Theo­logie und Jura bestehen werden. Zuvor hatte es Pres­se­be­richte über eine Drohung der Juristen gegeben, sie würden gegen ihre Uni­ver­sität klagen, falls sie in eine andere Fakultät ein­ge­glie­dert würden. Rektor Engler demen­tierte dies nicht.

Der stu­den­ti­sche Entwurf einer Dis­kus­si­ons­grund­lage für eine Fakul­täts­neu­g­lei­de­rung stieß zwar im Senat auf Zustim­mung, wurde aller­dings vom Rek­torat schlicht ignoriert.

15. Januar 2009

Daniel Keip von der Fachschaften-Vollversammlung hat sich in einem Inter­view mit dem neuen Bil­dungs­ma­gazin auf der Wüsten Welle zu den Miet­preis­er­hö­hungen des Stu­den­ten­werks geäußert.

Den Beitrag kann man sich hier anhören:
http://​radio​.ernst​-bloch​-uni​.de/​2​0​0​9​/​0​1​/​s​e​n​d​u​n​g​-​a​m​-​1​4​-​j​a​n​u​a​r​-​2​0​09/

13. Januar 2009

Hallo Bewohner der Wohn­heime des Studentenwerkes!

Viele Stu­die­rende haben Ein­spruch gegen die aktu­ellen Miet­er­hö­hungen des Stu­den­ten­werks erhoben und gleich­zeitig die Ein­zugs­er­mäch­ti­gung auf die Höhe der bis­he­rigen Miete beschränkt. Trotzdem hat das Stu­den­ten­werk am ver­gan­genen Don­nerstag von allen Mietern die neue, meist höhere Miete abge­bucht. Nach §858 BGB handelt es sich nach unserer lai­en­haften Ein­schät­zung dabei um eine wider­recht­liche Handlung.

Diesen Vorgang halten wir für nicht hin­nehmbar, Betrof­fenen emp­fehlen wir und der AStA der Uni Hohen­heim fol­gendes Vorgehen:

  1. Wurde der Wider­spruch gegen die Miet­er­hö­hung von dir recht­zeitig ein­ge­legt? Wenn nicht, soll­test du dies noch schnellst­mög­lich nach­holen.
  2. Wenn das Stu­den­ten­werk die höhere Miete abge­bucht hat, wende dich an deine Bank und teile ihr mit, sie solle die Last­schrift zurückbuchen.
  3. Über­weise dann den alten Miet­be­trag an das
    		Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
    		Kontonummer: 239 644
    		BLZ: 641 500 20 (KSK Tübingen)
  4. Warte auf eine Antwort des Studentenwerks.

Wenn du noch weitere Fragen hast, dann wende dich einfach an uns (fsrvv-ga@web.de) oder komm montags um 18 Uhr bei unserer Sitzung im Club­haus vorbei.

Wir werden dich, sobald es Neu­ig­keiten gibt, sofort auf dieser Website informieren.

12. Januar 2009

ract-soliparty-januar-web Das durch die FSVV mit­ge­tra­gene Ract!-Festival 2009 gewinnt an Kon­turen und erwacht auch öffent­lich aus dem Win­ter­schlaf – trotz der aktuell herr­schenden Tem­pe­ra­turen. Am 17.01 findet dazu eine Auf­takt­ver­an­stal­tung im Epp­le­haus statt.

Sie beginnt um 19:00 mit einer Dis­kus­sion zum dies­jäh­rigen Fes­ti­val­motto „Armut. Was ist leben(s)wert?“, danach gibts einen Poetry-Slam, ein Konzert mit Pan­ta­so­nics”, Melanus Kwest und den Ren­de­rings. Enden soll der Abend mit einer Party im Keller zu den Klängen der DJs Locolec­tric und Evegeny. Weitere Infor­ma­tionen unter http://​ract​-fes​tival​.de.