Wie wir einer lokalen Tageszeitung entnehmen konnten, hat die Brieföffnung des Geschäftsführers auch juristische Konsequenzen. Am 11. April wurde Herr Oliver Schill, Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim darüber informiert, dass zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Strafrichters am Amtsgericht eine Straftat gem. § 202 (Verstoß gegen das Briefgeheimnis) zweifelsfrei festgestellt wurde und ihm wurde daraufhin eine Strafbefehl über 3000 Euro zugestellt.
Gegen diesen Strafbefehl hat Herr Schill, nunmehr Angeklagter in einem Strafverfahren, natürlich das Recht Widerspruch einzulegen. Dies musste er bis zum 27. April 2009 tun, ob er dies getan hat, ist uns bisher nicht bekannt. Sollte er so Verfahren sein, würde es zu einer öffentlichen Anklage kommen, an dessen Ende eine mündliche Hauptverhandlung stehen könnte, bei der Herr Schill sich auf der Anklagebank wiederfände und dann nocheinmal zu den Vorwürfen Stellung nehmen müsste.
Zum Hintergrund: Im November 2008 öffnete Herr Schill widerrechtlich den Brief eines Studierenden, der an der Leiter der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim adressiert war. Obwohl der Brief als “persönlich” gekennzeichnet war und auch direkt an den Abteilungsleiter adressiert war, öffnete Herr Schill diesen Brief und bestellte den betreffenden Mitarbeiter zu einer Anhörung ein, bei der dieser mit dem Inhalt des Briefes konfrontiert wurde.
Aus unserer Sicht stellt dies eine Straftat gem § 202 Strafgesetzbuch dar, denn hier wurde das Briefgeheimnis gebrochen. Nunmehr schloss sich auch die Staatsanwaltschaft Tübingen und das zuständige Amtsgericht Tübingen dieser Auffassung an und verhängte den oben erwähnten Strafbefehl. Aus unserer Sicht ist nun der Rektor der Universität Tübingen und Verwaltungsratsvorsitzende des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim Professor Dr. Bernd Engler gefordert, diesen Vorgang auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen zuzuführen, denn ein weiterso schadet nicht nur dem Ansehen des Studentenwerkes, eine Zusammenarbeit ist auch den Mitarbeitern ab einem gewissen Punkt nichtmehr redlicherweise zuzumuten.
Sobald es neuere Entwicklungen in diesem Fall gibt, werden wir euch auf dem Laufenden halten.
Hier der Zeitungsartikel vom letzten Donnerstag: http://neckar-chronik.de/3067388/Nachrichten/Newsticker
Am 29. April wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage Paderborner Studierender zum UN-Sozialpakt verhandelt, die durch das Landesastentreffen NRW eingereicht wurde. Die Fachschaftenvollversammlung Tübingen unterstützt die Klage und ruft dazu auf, den Protest gegen Studiengebühren auch am 29. April in Leipzig laut und deutlich zu
artikulieren.
Die Einführung von Studiengebühren ist in unseren Augen nicht nur unsozial, sondern ein Bruch gegenüber dem 1973 von der Bundesrepublik ratifizierten und 1976 in der BRD in Kraft getretenen internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt). Im UN-Sozialpakt heißt es wörtlich:
“Der Hochschulunterricht [muss] auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden.”
“Sollte die Klage abgelehnt werden, wäre dies ein schwerer Schlag für die Verbindlichkeit von internationalem Recht. Es geht beim UN-Sozialpakt nicht nur um Bildungsgebühren, sondern um ein allgemeines Diskriminierungsverbot und die Absicherung sozialer Mindeststandards für alle Menschen”, erklärt David Lähnemann von der Fachschaft Biologie.
“Zu diesen sozialen Mindeststandards gehört aber auch und gerade der kostenfreie Zugang zur Bildung. Die Unentgeltlichkeit des Hochschulstudium ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Chancengerechtigkeit”, ergänzt Fabian Everding von der Fachschaft EKW.
“Unabhängig vom Ausgang des Urteils am 29. April fordern wir die betroffenen Landesregierungen auf, Bildungsgebühren in jeder Form schnellstmöglich wieder abzuschaffen”, erklärt die Tübinger Fachschaftenvollversammlung abschließend.
Die Vertreter der FSVV in den Studiengebührenkommissionen haben eine Stellungnahme zur Vergabe von Studiengebühren an der Uni Tübingen veröffentlicht. Sie beschreibt, wie die Gebühren entgegen den großspurigen Ankündigungen nicht für die Verbesserung einer sowieso schon sehr guten Lehre an einer intakten Universität verwendet, sondern zumeist für grundlegende Aufgaben und zur Refinanzierung weggekürzter und umgewidmeter Gelder eingesetzt werden.
An der Uni Hohenheim gibt es ähnliche Probleme, die dort zu einer offenen Auseinandersetzung des AStA mit dem Rektorat geführt haben, berichtete der Deutschlandfunk. In Freiburg wurden die Gebühren im Wintersemester 08/09 an verschiedenen Hochschulen boykottiert.
Mittlerweile gibt es erste Hochschulen, die auf Grund gestiegener Kosten mit Haushaltslöchern in Millionenhöhe umgehen müssen und versuchen die Studiengebühren zur Haushaltskonsolidierung zu missbrauchen. Wir weisen diese Art des Missbrauchs ebenso entschieden zurück wie die Praxis, die an einigen Stellen in der Universität Tübingen Einzug gehalten hat, wenn es um die Verwendung von Studiengebühren geht.
Hier der Text der Stellungnahme:
Die Tübinger Studierenden üben in der Stellungnahme der Fachschaftenvollversammlung Kritik an der Situation der Lehre an den Universitäten und stellen Forderungen für deren wirkliche Verbesserung auf. Anlass dafür sind einmal mehr die Studiengebühren. Die Auseinandersetzung um die Campusmaut ist längst nicht vorbei – bis heute erhitzen sich an Ihr die studentischen Gemüter. “Aber”, sagt David Lähnemann von der Fachschaftenvollversammlung, “es geht uns nicht nur um die Studiengebühren, die wirklichen Probleme liegen noch viel tiefer.”
Deshalb liefern die Studierenden eine umfassende Analyse: Klar und strukturiert wird zunächst die chronische Unterfinanzierung der Universitäten durch die immer wieder kehrenden Mittelkürzungen benannt. Dieser von der Landespolitik beschlossene Geldmangel und die zusätzliche Benachteiligung der Lehre bei der Mittelvergabe, so erläutern die Studierenden, sind Ursachen für die großen Löcher im Lehretat, die nun mit Studiengebühren gestopft werden – denn auch ein Erhalt der bisherigen Lehre ist ja eine Verbesserung gegenüber möglichen Streichungen. Dies jedenfalls, so die Stellungnahme weiter, ist genau die Argumentation, mit der Studierendenvertretern immer wieder konfrontiert werden und mit der sie zur Zustimmung zu problematischen Kostenpunkten genötigt werden. Ihre minimalen Mitbestimmungsrechte werden ihnen so letztendlich genommen. Aus dieser Analyse heraus stellt die Fachschaftenvollversammlung deshalb drei Forderungen: Neben ausreichend Geld für die Lehre – das nicht aus Studiengebühren kommen soll – müsse auch sichergestellt werden, dass diese Gelder nicht einfach in Forschungsmittel umgewandelt werden können.
Mehr Geld alleine mache jedoch noch keine bessere Lehre. “Es muss auch strukturelle
Verbesserungen geben”, erläutert Lähenmann weiter, “die dazu führen, dass Lehrende ein Interesse und Freude an guter Lehre haben. Neue Lehrkonzepte sollen nicht nur entwickelt und finanziell ermöglicht werden, die Lehrenden müssen sie auch kennen und einsetzen.”
Um das zu erreichen, braucht die Lehre jedoch zunächst eine gute Vertretung und eine vernehmbare Stimme. Dazu sollten die Studierenden wirkliche Mitbestimmungsrechte erhalten – eine Studierendenvertretung die ausreichend finanziert wird und sich auch politisch äußern darf. Denn, so erläutert Daniel Keip von der Fachschaftenvollversammlung: “Das Land hat die Entscheidungshoheit beim Thema Bildung und in Baden-Württemberg ist es den offiziellen Studierendenvertretern im AStA noch immer verboten, sich offiziell zu politischen Themen zu äußern – also auch zur Situation an den Unis dürfen sie nichts sagen, geschweige denn Kritik an der Bildungspolitik der Landesregierung üben.”
Deshalb richtet sich die Fachschaftenvollversammlung mit ihrer Erklärung auch an die Landesregierung, Landtagsabgeordnete und fordert den Senat zu einer eigenen Stellungnahme auf. Doch bei den Worten alleine soll es nicht bleiben. Denn eine ausreichende Finanzierung der Lehre an den Hochschulen fordert auch der bundesweite Bildungsstreik 2009 und so beteiligen sich auch Fachschafts-Aktive an den Vorbereitungen für eine Streikwoche in Tübingen. Für die Woche vom 15. bis 19. Juni organisieren sie in Tübingen gemeinsam mit Schülern verschiedene Aktionen, um auf die Probleme an den verschiedensten Stationen unseres Bildungssystems aufmerksam zu machen.
An vielen Wochenenden des vergangenen Jahres fanden kleinere und größere Renovierungsarbeiten am Tübinger Clubhaus statt. Etwa 15 Studierende waren dem Aufruf der Rätebaubrigade gefolgt und griffen zu Pinsel, Farbe, Spachtelmasse und Bohrmaschine.
1958 eingeweiht, hat das Clubhaus in den letzten Jahrzehnten einige Schrammen abbekommen. Die Universität hat kein Geld um die notwendigen Reparaturarbeiten durchzuführen und deshalb haben sich die Mitglieder der Rätebaubrigade entschlossen, selbst Hand anzulegen. Immerhin gehen mehrere tausend Studierende täglich ein und aus, feiern, lernen und leben in den Räumen, und das hinterlässt Spuren. Übungsräume, Kaminzimmer, Sitzungssaal und Flure des Clubhauses erhielten nun einige Verschönerungen, auch Jalousien und Kunstwerke wurden angebracht.
Mit dieser Aktion wollen die Studierenden dem Gebäude neuen Glanz verleihen und so auch ihr Geschenk des amerikanischen Kongresses in Ehren halten: „Das Clubhaus ist für uns sehr wichtig. Der Amerikanische Kongress hat es den Tübinger Studierenden 1958 geschenkt und deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass wir mit diesem Haus pfleglich umgehen,“ begründet Christin Gumbinger die Aktion. Niemand in der Uni will, dass das Gebäude in einigen Jahren völlig heruntergekommen aussieht. Dann schon lieber ein paar Wochenenden für eine Streich- und Renovierungsaktion opfern, ist die einhellige Überzeugung bei der Fachschaftenvollversammlung, obwohl die Studierendenverbände in Baden-Württemberg in den 70er Jahren enteignet wurden und das Haus seither dem Land gehört.
Unterstützung erhielten die Studierenden vom Technischen Betriebsamt der Universität, die Farbe und das Malerzubehör bereit stellte und von der Bauabteilung der Universität, die die Aktionen ohne bürokratischen Aufwand und mit einem Augenzwinkern geschehen ließ. Auch im neuen Semester wird sicher wieder etwas passieren, denn es gibt schließlich immer was zu tun – nicht umsonst wirbt ein Baumarkt mit diesem Slogan.
Auf Antrag der FSVV-Vertreter wurde im Hochschulrat eine Änderung der
Grundordnung der Universität Tübingen beschlossen: Alumni der Uni Tübingen haben nun den Status eines “Angehörigen” der Universität. So ist der Weg frei für die Wiedereinrichtugn der Alumni-Emailadressen. Ehemalige Studierende können bald wieder ihre universitäre Email-Adresse nutzen, nachdem sie sich
exmatrikuliert haben.
Hätte sich das ZDV vor dieser Neuregelung als Email-Provider für Alumni
betätigt, hätte es – neben der Speicherung selbst – bestimmte Vorschriften zur Voratsdatenspeicherung erfüllen müssen, wie etwa rund um die Uhr einen Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden bereitzustellen. Da „Angehörige der Universität“ aber ein geschlossenener Personenkreis sind, muss nicht gespeichert werden.
Demnach haben die Studierenden der Uiversität einen gangbaren Weg eröffnet, wie man auch weiterhin – über sein Studium hinaus – die Verbundenheit mit der Universität Tübingen zeigen kann. “Wir sind froh, dass nachdem jahrelang von der Unileitung bürokratische Gründe vorgeschoben wurden, nun ein Umdenken bei der Hochschulleitung eingesetzt hat.”, so Laura Mega, die den Antrag, den die Fachschaften-VV schon im Jahr 2005 gestellt hatte, im Senat vertreten hat.
Es mag Zeiten geben, in denen wir gegen Ungerechtigkeiten machtlos sind, aber wir haben immer die Macht, sie als solche zu benennen.
Die Fachschaften-Vollversammlung an der Ernst-Bloch-Universität Tübingen erklärt sich solidarisch mit den Protesttagen an der Uni-Leipzig und freut sich in diesem Zusammenhang auch auf den kommenden Bildungsstreik in Tübingen.