29. April 2009

Die Fachschaften-Vollversammlung macht zusammen mit der Fach­schaft Geo­gra­phie das Club­haus­fest im Anschluß an die Tübinger Mayday-Parade.

Kommt und seid dabei!

Clubhausfest mit der Mayday-Parade am 30.04.2009

Club­haus­fest mit der Mayday-Parade am 30.04.2009

Vielen Dank an Jakob in Florenz für den schönen Flyer!

28. April 2009

der_staatsanwalt_hat_das_wortWie wir einer lokalen Tages­zei­tung ent­nehmen konnten, hat die Brief­öff­nung des Geschäfts­füh­rers auch juris­ti­sche Kon­se­quenzen. Am 11. April wurde Herr Oliver Schill, Geschäfts­führer des Stu­den­ten­werkes Tübingen-Hohenheim darüber infor­miert, dass zur Über­zeu­gung der Staats­an­walt­schaft und des Straf­rich­ters am Amts­ge­richt eine Straftat gem. § 202 (Verstoß gegen das Brief­ge­heimnis) zwei­fels­frei fest­ge­stellt wurde und ihm wurde dar­aufhin eine Straf­be­fehl über 3000 Euro zugestellt.

Gegen diesen Straf­be­fehl hat Herr Schill, nunmehr Ange­klagter in einem Straf­ver­fahren, natür­lich das Recht Wider­spruch ein­zu­legen. Dies musste er bis zum 27. April 2009 tun, ob er dies getan hat, ist uns bisher nicht bekannt. Sollte er so Ver­fahren sein, würde es zu einer öffent­li­chen Anklage kommen, an dessen Ende eine münd­liche Haupt­ver­hand­lung stehen könnte, bei der Herr Schill sich auf der Ankla­ge­bank wie­der­fände und dann noch­einmal zu den Vor­würfen Stel­lung nehmen müsste.

Zum Hin­ter­grund: Im November 2008 öffnete Herr Schill wider­recht­lich den Brief eines Stu­die­renden, der an der Leiter der Psy­cho­the­ra­peu­ti­schen Bera­tungs­stelle des Stu­den­ten­werkes Tübingen-Hohenheim adres­siert war. Obwohl der Brief als “per­sön­lich” gekenn­zeichnet war und auch direkt an den Abtei­lungs­leiter adres­siert war, öffnete Herr Schill diesen Brief und bestellte den betref­fenden Mit­ar­beiter zu einer Anhö­rung ein, bei der dieser mit dem Inhalt des Briefes kon­fron­tiert wurde.

Aus unserer Sicht stellt dies eine Straftat gem § 202 Straf­ge­setz­buch dar, denn hier wurde das Brief­ge­heimnis gebro­chen. Nunmehr schloss sich auch die Staats­an­walt­schaft Tübingen und das zustän­dige Amts­ge­richt Tübingen dieser Auf­fas­sung an und ver­hängte den oben erwähnten Straf­be­fehl. Aus unserer Sicht ist nun der Rektor der Uni­ver­sität Tübingen und Ver­wal­tungs­rats­vor­sit­zende des Stu­den­ten­werkes Tübingen-Hohenheim Pro­fessor Dr. Bernd Engler gefor­dert, diesen Vorgang auch arbeits­recht­li­chen Kon­se­quenzen zuzu­führen, denn ein wei­terso schadet nicht nur dem Ansehen des Stu­den­ten­werkes, eine Zusam­men­ar­beit ist auch den Mit­ar­bei­tern ab einem gewissen Punkt nicht­mehr red­li­cher­weise zuzumuten.

Sobald es neuere Ent­wick­lungen in diesem Fall gibt, werden wir euch auf dem Lau­fenden halten.

Hier der Zei­tungs­ar­tikel vom letzten Don­nerstag: http://​neckar​-chronik​.de/​3​0​6​7​3​8​8​/​N​a​c​h​r​i​c​h​t​e​n​/​N​e​w​s​t​i​c​ker

28. April 2009

bverwg1Am 29. April wird vor dem Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leipzig eine Klage Pader­borner Stu­die­render zum UN-Sozialpakt ver­han­delt, die durch das Lan­desas­ten­treffen NRW ein­ge­reicht wurde. Die Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung Tübingen unter­stützt die Klage und ruft dazu auf, den Protest gegen Stu­di­en­ge­bühren auch am 29. April in Leipzig laut und deut­lich zu
artikulieren.

Die Ein­füh­rung von Stu­di­en­ge­bühren ist in unseren Augen nicht nur unso­zial, sondern ein Bruch gegen­über dem 1973 von der Bun­des­re­pu­blik rati­fi­zierten und 1976 in der BRD in Kraft getre­tenen inter­na­tio­nalen Pakt der Ver­einten Nationen über wirt­schaft­liche, soziale und kul­tu­relle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt).  Im UN-Sozialpakt heißt es wörtlich:

“Der Hoch­schul­un­ter­richt [muss] auf jede geeig­nete Weise, ins­be­son­dere durch all­mäh­liche Ein­füh­rung der Unent­gelt­lich­keit, jeder­mann glei­cher­maßen ent­spre­chend seinen Fähig­keiten zugäng­lich gemacht werden.”

“Sollte die Klage abge­lehnt werden, wäre dies ein schwerer Schlag für die Ver­bind­lich­keit von inter­na­tio­nalem Recht. Es geht beim UN-Sozialpakt nicht nur um Bil­dungs­ge­bühren, sondern um ein all­ge­meines Dis­kri­mi­nie­rungs­verbot und die Absi­che­rung sozialer Min­dest­stan­dards für alle Men­schen”, erklärt David Läh­ne­mann von der Fach­schaft Biologie.

“Zu diesen sozialen Min­dest­stan­dards  gehört aber auch und gerade der kos­ten­freie Zugang zur Bildung. Die Unent­gelt­lich­keit des Hoch­schul­stu­dium ist eine wich­tige Vor­aus­set­zung für  gesell­schaft­liche Chan­cen­ge­rech­tig­keit”, ergänzt Fabian Ever­ding von der Fach­schaft EKW.

“Unab­hängig vom Ausgang des Urteils am 29. April fordern wir die betrof­fenen Lan­des­re­gie­rungen auf, Bil­dungs­ge­bühren in jeder Form schnellst­mög­lich wieder abzu­schaffen”, erklärt die Tübinger Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung abschließend.

28. April 2009

Wo verisckern die Studiengebühren?Die Ver­treter der FSVV in den Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­sionen haben eine Stel­lung­nahme zur Vergabe von Stu­di­en­ge­bühren an der Uni Tübingen ver­öf­fent­licht. Sie beschreibt, wie die Gebühren ent­gegen den groß­spu­rigen Ankün­di­gungen nicht für die Ver­bes­se­rung einer sowieso schon sehr guten Lehre an einer intakten Uni­ver­sität ver­wendet, sondern zumeist für grund­le­gende Auf­gaben und zur Refi­nan­zie­rung weg­ge­kürzter und umge­wid­meter Gelder ein­ge­setzt werden.

An der Uni Hohen­heim gibt es ähnliche Pro­bleme, die dort zu einer offenen Aus­ein­an­der­set­zung des AStA mit dem Rek­torat geführt haben, berich­tete der Deutsch­land­funk. In Frei­burg wurden die Gebühren im Win­ter­se­mester 08/09 an ver­schie­denen Hoch­schulen boykottiert.

Mitt­ler­weile gibt es erste Hoch­schulen, die auf Grund gestie­gener Kosten mit Haus­halts­lö­chern in Mil­lio­nen­höhe umgehen müssen und ver­su­chen die Stu­di­en­ge­bühren zur Haus­halts­kon­so­li­die­rung zu miss­brau­chen. Wir weisen diese Art des Miss­brauchs ebenso ent­schieden zurück wie die Praxis, die an einigen Stellen in der Uni­ver­sität Tübingen Einzug gehalten hat, wenn es um die Ver­wen­dung von Stu­di­en­ge­bühren geht.

Hier der Text der Stellungnahme:

Die Tübinger Stu­die­renden üben in der Stel­lung­nahme der Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung Kritik an der Situa­tion der Lehre an den Uni­ver­si­täten und stellen For­de­rungen für deren wirk­liche Ver­bes­se­rung auf. Anlass dafür sind einmal mehr die Stu­di­en­ge­bühren. Die Aus­ein­an­der­set­zung um die Cam­pus­maut ist längst nicht vorbei – bis heute erhitzen sich an Ihr die stu­den­ti­schen Gemüter. “Aber”, sagt David Läh­ne­mann von der Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung, “es geht uns nicht nur um die Stu­di­en­ge­bühren, die wirk­li­chen Pro­bleme liegen noch viel tiefer.”

Deshalb liefern die Stu­die­renden eine umfas­sende Analyse: Klar und struk­tu­riert wird zunächst die chro­ni­sche Unter­fi­nan­zie­rung der Uni­ver­si­täten durch die immer wieder keh­renden Mit­tel­kür­zungen benannt. Dieser von der Lan­des­po­litik beschlos­sene Geld­mangel und die zusätz­liche Benach­tei­li­gung der Lehre bei der Mit­tel­ver­gabe, so erläu­tern die Stu­die­renden, sind Ursa­chen für die großen Löcher im Leh­retat, die nun mit Stu­di­en­ge­bühren gestopft werden – denn auch ein Erhalt der bis­he­rigen Lehre ist ja eine Ver­bes­se­rung gegen­über mög­li­chen Strei­chungen. Dies jeden­falls, so die Stel­lung­nahme weiter, ist genau die Argu­men­ta­tion, mit der Stu­die­ren­den­ver­tre­tern immer wieder kon­fron­tiert werden und mit der sie zur Zustim­mung zu pro­ble­ma­ti­schen Kos­ten­punkten genö­tigt werden. Ihre mini­malen Mit­be­stim­mungs­rechte werden ihnen so letzt­end­lich genommen. Aus dieser Analyse heraus stellt die Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung deshalb drei For­de­rungen: Neben aus­rei­chend Geld für die Lehre – das nicht aus Stu­di­en­ge­bühren kommen soll – müsse auch sicher­ge­stellt werden, dass diese Gelder nicht einfach in For­schungs­mittel umge­wan­delt werden können.

Mehr Geld alleine mache jedoch noch keine bessere Lehre. “Es muss auch strukturelle

Ver­bes­se­rungen geben”, erläu­tert Lähen­mann weiter, “die dazu führen, dass Leh­rende ein Inter­esse und Freude an guter Lehre haben. Neue Lehr­kon­zepte sollen nicht nur ent­wi­ckelt und finan­ziell ermög­licht werden, die Leh­renden müssen sie auch kennen und einsetzen.”

Um das zu errei­chen, braucht die Lehre jedoch zunächst eine gute Ver­tre­tung und eine ver­nehm­bare Stimme. Dazu sollten die Stu­die­renden wirk­liche Mit­be­stim­mungs­rechte erhalten – eine Stu­die­ren­den­ver­tre­tung die aus­rei­chend finan­ziert wird und sich auch poli­tisch äußern darf. Denn, so erläu­tert Daniel Keip von der Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung: “Das Land hat die Ent­schei­dungs­ho­heit beim Thema Bildung und in Baden-Württemberg ist es den offi­zi­ellen Stu­die­ren­den­ver­tre­tern im AStA noch immer ver­boten, sich offi­ziell zu poli­ti­schen Themen zu äußern – also auch zur Situa­tion an den Unis dürfen sie nichts sagen, geschweige denn Kritik an der Bil­dungs­po­litik der Lan­des­re­gie­rung üben.”

Deshalb richtet sich die Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung mit ihrer Erklä­rung auch an die Lan­des­re­gie­rung, Land­tags­ab­ge­ord­nete und fordert den Senat zu einer eigenen Stel­lung­nahme auf. Doch bei den Worten alleine soll es nicht bleiben. Denn eine aus­rei­chende Finan­zie­rung der Lehre an den Hoch­schulen fordert auch der bun­des­weite Bil­dungs­streik 2009 und so betei­ligen sich auch Fachschafts-Aktive an den Vor­be­rei­tungen für eine Streik­woche in Tübingen. Für die Woche vom 15. bis 19. Juni orga­ni­sieren sie in Tübingen gemeinsam mit Schü­lern ver­schie­dene Aktionen, um auf die Pro­bleme an den ver­schie­densten Sta­tionen unseres Bil­dungs­sys­tems auf­merksam zu machen.

28. April 2009

clubhaus-kleinAn vielen Wochen­enden des ver­gan­genen Jahres fanden klei­nere und größere Reno­vie­rungs­ar­beiten am Tübinger Club­haus statt. Etwa 15 Stu­die­rende waren dem Aufruf der Räte­bau­b­ri­gade gefolgt und griffen zu Pinsel, Farbe, Spach­tel­masse und Bohrmaschine.

1958 ein­ge­weiht, hat das Club­haus in den letzten Jahr­zehnten einige Schrammen abbe­kommen. Die Uni­ver­sität hat kein Geld um die not­wen­digen Repa­ra­tur­ar­beiten durch­zu­führen und deshalb haben sich die Mit­glieder der Räte­bau­b­ri­gade ent­schlossen, selbst Hand anzu­legen. Immerhin gehen mehrere tausend Stu­die­rende täglich ein und aus, feiern, lernen und leben in den Räumen, und das hin­ter­lässt Spuren. Übungs­räume, Kamin­zimmer, Sit­zungs­saal und Flure des Club­hauses erhielten nun einige Ver­schö­ne­rungen, auch Jalou­sien und Kunst­werke wurden angebracht.

Mit dieser Aktion wollen die Stu­die­renden dem Gebäude neuen Glanz ver­leihen und so auch ihr Geschenk des ame­ri­ka­ni­schen Kon­gresses in Ehren halten: „Das Club­haus ist für uns sehr wichtig. Der Ame­ri­ka­ni­sche Kon­gress hat es den Tübinger Stu­die­renden 1958 geschenkt und deshalb ist es für uns selbst­ver­ständ­lich, dass wir mit diesem Haus pfleg­lich umgehen,“ begründet Christin Gum­binger die Aktion. Niemand in der Uni will, dass das Gebäude in einigen Jahren völlig her­un­ter­ge­kommen aus­sieht. Dann schon lieber ein paar Wochen­enden für eine Streich- und Reno­vie­rungs­ak­tion opfern, ist die ein­hel­lige Über­zeu­gung bei der Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung, obwohl die Stu­die­ren­den­ver­bände in Baden-Württemberg in den 70er Jahren ent­eignet wurden und das Haus seither dem Land gehört.

Unter­stüt­zung erhielten die Stu­die­renden vom Tech­ni­schen Betrieb­samt der Uni­ver­sität, die Farbe und das Mal­er­zu­behör bereit stellte und von der Bau­ab­tei­lung der Uni­ver­sität, die die Aktionen ohne büro­kra­ti­schen Aufwand und mit einem Augen­zwin­kern geschehen ließ. Auch im neuen Semester wird sicher wieder etwas pas­sieren, denn es gibt schließ­lich immer was zu tun – nicht umsonst wirbt ein Bau­markt mit diesem Slogan.

28. April 2009

alumniemailAuf Antrag der FSVV-Vertreter wurde im Hoch­schulrat eine Änderung der
Grund­ord­nung der Uni­ver­sität Tübingen beschlossen: Alumni der Uni Tübingen haben nun den Status eines “Ange­hö­rigen” der Uni­ver­sität.  So ist der Weg frei für die Wie­der­ein­rich­tugn der Alumni-Emailadressen.  Ehe­ma­lige Stu­die­rende können bald wieder ihre uni­ver­si­täre Email-Adresse nutzen, nachdem sie sich
exma­tri­ku­liert haben.

Hätte sich das ZDV vor dieser Neu­re­ge­lung als Email-Provider für Alumni
betä­tigt, hätte es – neben der Spei­che­rung selbst – bestimmte Vor­schriften zur Vor­ats­da­ten­spei­che­rung erfüllen müssen, wie etwa rund um die Uhr einen Ansprech­partner für die Ermitt­lungs­be­hörden bereit­zu­stellen. Da „Ange­hö­rige der Uni­ver­sität“ aber ein geschlos­se­nener Per­so­nen­kreis sind, muss nicht gespei­chert werden.

Demnach haben die Stu­die­renden der Uiver­sität einen gang­baren Weg eröffnet, wie man auch wei­terhin – über sein Studium hinaus – die Ver­bun­den­heit mit der Uni­ver­sität Tübingen zeigen kann. “Wir sind froh, dass nachdem jah­re­lang von der Uni­lei­tung büro­kra­ti­sche Gründe vor­ge­schoben wurden, nun ein Umdenken bei der Hoch­schul­lei­tung ein­ge­setzt hat.”, so Laura Mega, die den Antrag, den die Fachschaften-VV schon im Jahr 2005 gestellt hatte, im Senat ver­treten hat.

27. April 2009

Es mag Zeiten geben, in denen wir gegen Unge­rech­tig­keiten machtlos sind, aber wir haben immer die Macht, sie als solche zu benennen.

21. April 2009

Die Fachschaften-Vollversammlung an der Ernst-Bloch-Universität Tübingen erklärt sich soli­da­risch mit den Pro­test­tagen an der Uni-Leipzig und freut sich in diesem Zusam­men­hang auch auf den kom­menden Bil­dungs­streik in Tübingen.