10. August 2009

Stu­dieren ist teuer. Neben den 500 Euro Stu­di­en­ge­bühren, die zur Zeit etwa die Hälfte aller Stu­die­renden ent­richten müssen, werden zusätz­lich noch der Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag i.H.v. 40 Euro und der Semes­ter­bei­trag des Stu­den­ten­werks i.H.v. 63,50 Euro fällig. Bisher mussten beur­laubte Stu­die­rende den Semes­ter­bei­trag des Stu­den­ten­werks nicht ent­richten, da ja auch keine Leis­tungen des Stu­den­ten­werks in Anspruch genommen werden können . Zu Beginn dieses Jahres wurde die Bei­tra­g­ord­nung des Stu­den­ten­werks geän­dert, jetzt müssen auch beur­laubte Stu­die­rende die 63,50 Euro ent­richten. Die Begrün­dung des Stu­den­ten­werks für diese Änderung ist zum einen ein ein­heit­li­ches Vor­gehen aller baden-württembergischen Stu­den­ten­werke, zum anderen die Behaup­tung, dass auch beur­laubte Stu­die­rende die vom Stu­den­ten­werk bereit­ge­stellte Unfall­ver­si­che­rung in Anspruch nehmen können (inwie­weit diese jedoch im Ausland aner­kannt wird ist noch nicht abschlies­send geklärt).
Wir werden ver­su­chen zeitnah abzu­klären ob das Vor­gehen des Stu­den­ten­werks rechts­widrig ist.
Es ist möglich den Stu­den­ten­werks­bei­trag nur unter Vor­be­halt zu zahlen, dieses Vor­gehen erscheint uns unter den gege­benen Bedin­gungen auch ratsam.
Wir raten drin­gend davon ab sich zu exma­tri­ku­lieren, um um die Zahlung des Bei­trags her­um­zu­kommen. Dieser Vor­schlag, der vom Stu­den­ten­werk gemacht wurde, kann zum Verlust des Stu­di­en­platzes (sowohl in Tübingen als auch eines Aus­tausch­platzes im Ausland), zum Verlust des Kin­der­geldes und des Ver­si­che­rungs­schutzes führen.

Die FSVV bemüht sich seit meh­reren Wochen eine Klärung her­bei­zu­führen. Sobald es Neu­ig­keiten gibt werden wir darüber berichten.

3. August 2009

Bildungsverdienstkreuz der Freiburger Studierenden

Bil­dungs­ver­dienst­kreuz der Frei­burger Studierenden

Wie der UStA der PH Frei­burg in einer Pres­se­mel­dung mit­teilte, haben zwei seiner Ver­treter ein sym­bo­li­sches Bil­dungs­ver­dienst­kreuz an den baden-württembergischen Wis­sen­schafts­mi­nister Peter Fran­ken­berg über­reicht. Begründet wurde dies durch „seine außer­or­dent­li­chen Ver­dienste bei der Errich­tung neuer Hürden in der baden-württembergischen Bildungslandschaft“:

Wir wollten die Gele­gen­heit nutzen, Herrn Minister Fran­ken­berg für die Mit­wir­kung bei der Ein­füh­rung von Stu­di­en­ge­bühren, der Umset­zung der Bologna-Reformen und der lang­jäh­rigen Gesprächs­be­reit­schaft zur Wie­der­ein­füh­rung der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft auszuzeichnen.

Wie auch letztes Jahr in Tübingen wurde das Erscheinen Fran­ken­bergs von einem mas­siven Poli­zei­auf­gebot begleitet, die Stu­die­renden berichten von „einem Dutzend Poli­zei­bussen“, die bereits eine Stunde vor der abge­spro­chenen Aktion das Gelände sicherten. Eine Stu­die­rende äußert Unverständnis:

„Wir wundern uns, dass sich Herr Fran­ken­berg der­artig von Polizei und Staats­schutz abschirmen lässt. Durch diese Aktion wird er wohl kaum mehr Ver­trauen unter den Stu­die­renden erlangen können.“

weitere Infos auf der Seite des Usta der PH

1. August 2009

Wirklich keine weiteren Plätze? Manchmal hilft nur eine Klage, um an die Uni zu kommen.

Wirk­lich keine wei­teren Plätze? Manchmal hilft nur eine Klage, um an die Uni zu kommen.

Stu­di­en­platz­klagen, bislang eine der wenigen Mög­lich­keiten doch noch zu einem heiß begehrten Stu­di­en­platz zu kommen, werden in der nächsten Zeit erheb­lich Hürden ent­ge­gen­ge­setzt bekommen. Das baden-württembergische Wis­sen­schafts­mi­nis­te­rium hat die Mög­lich­keiten für Stu­di­en­platz­klagen an den Unis dras­tisch ein­ge­schränkt. Bisher haben sich vor allem Medizin-, Psychologie- und Phar­ma­zie­stu­die­rende über den Weg der Klage ihren Stu­di­en­platz erkämpft. Viele der Stu­die­renden die sich bei der Zen­tral­stelle für die Vergabe von Stu­di­en­plätzen (ZVS) um einen begehrten Stu­di­en­platz bewarben und an den gefor­derten Noten­durch­schnitten schei­tern, hatten bislang nur die Mög­lich­keit der Klage. Doch diese Klagen sind den Hoch­schulen bun­des­weit schon lange ein Dorn im Auge. So wurde zuletzt ver­sucht, mit der Bestel­lung von eigenen Rechts­an­wälten für die Uni­ver­si­täten die Kosten für die Stu­di­en­platz­klagen in die Höhe zu treiben und abzu­schre­cken. Auch die Uni­ver­sität Tübingen lässt sich in diesen Pro­zessen regel­mäßig von einem Anwalt ver­treten. Doch die ver­suchte Selek­tion durch den Geld­beutel ist geschei­tert, denn die Zahl der Klagen hat auch in den ver­gan­genen Jahren nicht abgenommen.

Juristen, sehen in der neuen Ver­ord­nung eine Ver­let­zung des Grund­rechts auf freie Berufs­wahl und haben bereits ein Ver­fahren vor der Ver­wal­tungs­ge­richtshof Mann­heim ange­kün­digt. Bislang haben Kläger um ihre Chancen zu erhöhen, flä­chen­de­ckend gegen ableh­nende Uni­ver­si­täten in Deutsch­land geklagt. Auf diese Weise konnten allein an den fünf Unis in Baden Würt­tem­berg 40 zusätz­liche Medi­zin­stu­di­en­plätze erkämpft werden.

Die Neu­re­ge­lung des Wis­sen­schaft­mi­nis­te­riums führt nun zu einer deut­li­chen Ver­schlech­te­rung der Aus­gangs­lage der Kläger. Künftig sollen nur noch Abitu­ri­enten klagen dürfen, die im ZVS-Verfahren eine der baden-württembergischen Unis als Wunsch­stu­di­en­platz ange­geben haben.

Wider­sinnig scheint das ganze vor dem Hin­ter­grund, dass selbst das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt 1972 in einer Ent­schei­dung zum NC klar­ge­macht hatte, dass Klagen um Stu­di­en­plätze auch immer gegen alle deut­schen Uni­ver­si­täten geführt werden können und selbst die ZVS listet in ihren Ableh­nungs­be­scheiden alle deut­schen Ver­wal­tungs­ge­richte auf, in deren Zustän­dig­keits­be­reich sich eine Uni­ver­sität befindet

1. August 2009

Sommer in Tübingen - Badegäste im Brunnen vor der Neuen Aula

Sommer in Tübingen - Bade­gäste im Brunnen vor der Neuen Aula

Die Wil­helm­straße hat sich deut­lich geleert und auch in den Wohn­heimen des Stu­den­ten­werkes sind immer mehr leere Fenster zu ent­de­cken, ein deut­li­ches Zeichen dafür, dass wieder Semes­ter­fe­rien sind. Viele der 23.000 tübinger Stu­die­renden fahren nach Hause, absol­vieren prak­tika oder Aus­lands­auf­ent­halte und kehren Tübingen für den Sommer den Rücken.
Wer hier bleibt, dem möchten wir mit diesem Bild für die heißen Som­mer­tage einen kleine Tipp geben, wie man sich abkühlen kann. Natür­lich kann man auch in Freibad oder an die Bager­seen in der Umge­bung fahren. Wie auch immer ihr eure “Semes­ter­fe­rien” ver­bringt, wir wün­schen euch viel Spaß, Ent­span­nung und freuen uns euch im Oktober wieder in Tübingen begrüßen zu können.