Posted on Januar 19, 2010 in Termine

Wer sich noch nicht zurück­ge­meldet hat, sollte das vor dem 15. Februar tun. Dann nämlich endet die Rück­mel­de­frist für das Som­mer­se­mester 2010.

Wer sich von Stu­di­en­ge­bühren befreien lassen kann, findet auf den Seiten der Uni die ent­spre­chenden Anträge. Wer dies nicht kann und seine die 603,50 € bis 15. 2. nicht zusam­men­be­kommt, hat noch bis zum 31. März 2010 Zeit, muss dann aller­dings zusätz­lich 10 € Mahn­ge­bühr bezahlen.

Die Zahlung erfolgt per Über­wei­sung an die Uni­kasse oder per Ein­zugs­er­mäch­ti­gung, die über Campus erteilt werden kann.

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