Posted on Januar 29, 2010 in Neuigkeiten

Die Infor­ma­ti­ons­stelle Mili­ta­ri­sie­rung hat die neue Zivil­klausel der Uni­ver­sität Tübingen unter­sucht. (Ein Zivil­kläu­sel­chen – Zur Rüs­tungs­for­schung an der Uni­ver­sität Tübingen. ) Sie lobt in ihrer Stel­lung­nahme die Ein­füh­rung der Klausel, aller­dings könne sie nur ein erster Schritt sein.

Die Tübingen For­mu­lie­rung wird als Instru­ment zur Ver­hin­de­rung von mili­tä­ri­scher For­schung kaum nützen – aber sie dient im besten Fall dazu, einen Prozess ein­zu­leiten, der offen und öffent­lich nach dem Ziel kon­kreter Pro­jekte fragt. Auch mit dieser schwa­chen For­mu­lie­rung können die Gremien der Uni­ver­sität dazu gezwungen werden, die an der Uni­ver­sität und den asso­zi­ierten Ein­rich­tungen betrie­benen For­schungs­pro­jekte und Lehr­me­thoden dahin­ge­hend zu über­prüfen, ob sie mit dem Grund­satz der Fried­lich­keit ver­einbar sind.

Die Zivil­klausel wurde auf Druck der Kupferbau-Besetzung Ende 2009 beschlossen. Im Inter­net­auf­tritt der Uni Tübingen wird sie nicht einmal erwähnt.

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