Gerichtsverhandlung gegen das Studentenwerk wegen der Mieterhöhung

stuwelogo_kleinNachdem das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim A.d.ö.R. die Mieten zum 1. Januar erhöht hat, regte sich unter den betroffenen Studierenden erheblicher Unmut. Nun nachdem es das Studentenwerk nach einem halben Jahr nicht geschafft hatte, eine vertretbare Lösung des weiterhin schwelenden Konfliktes zu präsentieren, hat eine Studentin Klage gegen das Studentenwerk eingelegt. Die Klage wurde dem Studentenwerk zur Stellungnahme vom Gericht übersandt und das Studentenwerk hatte nun bis vergangenen Freitag Zeit sich zu äußern. Sowohl zur Klageschrift als auch zur Erwiderung des Stuwe wird es am 14. Juli 2009 im Amtsgericht Tübingen (Doblerstraße) ab 11:30 Uhr im Saal U 131 einen Verhandlungstermin geben.
Die Verhandlung ist öffentlich und alle Interessierten herzlich eingeladen. Sobald es Neuigkeiten gibt, werden wir hier darüber informieren.

Mal was anderes zum Thema …

dsw1… Studentenwerk. „Ich kann alle Studierenden gut verstehen, die ihren Protest und ihren Unmut auf phantasievolle und friedliche Weise auf die Straße tragen“, erklärt Prof. Dr. Rolf Dobischat, Chef des Deuschen Studentenwerks in einer Pressemeldung zum geplanten Bildungsstreik. Das DSW ist der Dachverband der deutschen Studentenwerke. Unter anderem durch die regelmäßig durchgeführten Sozialerhebungen weiß es recht gut über die Lage der Studierenden Bescheid. Bei Dobischat kann also das notwendige Hintergrundwissen vorausgesetzt werden, wenn er weiter ausführt:

Unterfinanzierte Hochschulen und Studentenwerke; Studiengebühren, aber viel zu wenige Stipendien; eines der sozial selektivsten Hochschulsysteme weltweit, Studierende, die sich als ‚Kunden’ ihrer Hochschule und nicht als Mitgestalter begreifen sollen; Stress und Leistungsdruck in überfrachteten Bachelor-Studiengängen: Es gibt viele gute Gründe, um zu protestieren.

Er erhofft sich durch den Bildungsstreik, der nächste Woche bundesweit an zahlreichen Schulen, Hochschulen und anderen Bildungseinrichtungen stattfinden wird, den Anstoß einer breiten gesellschaftlichen Debatte.

Weitere Informationen zum Bildungsstreik in Tübingen unter http://tuewas.org/

Strafdrohung des StuWe-Chefs unbedenklich

Geschäftsführer Oliver Schill Nachdem der Geschäftsführer des Studentenwerkes Oliver Schill uns untersagen wollte, einen Artikel auf unserer Internetseite zu veröffentlichen, haben wir – wie angekündigt – Rechtsauskunft eingeholt. Wir haben dazu bei einem bekannten Tübinger Strafrechtsprofessor angefragt, der uns mitteilte, dass unsererseits keine „Üble Nachrede“ gemäß  §190 StGB besteht. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Wahrheitsgehalt der von uns gemachten Behauptung durch eine rechtskräftige Verurteilung nachgwiesen werden kann, bestehen seiner Ansicht nach keine Bedenken gegen die von uns gemachten Aussagen.

Unstreitig ist, dass Hr. Schill eine vorsätzliche Straftat begangen hat und im Rahmen eines Strafbefehl zur Zahlung von 3000 Euro verpflichtet wurde. Unbedenklich ist desweiteren die Auskunft, dass diese Verurteilung ins Bundeszentralregister eingetragen würde. Herr Schill gilt somit in juristischem Sinne als vorbestraft. Gleichzeitig darf sich Herr Schill wegen der Tatsache, dass die Strafe nicht in sein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird gem. § 53 Bundeszentralregistergesetz öffentlich wieterhin als nicht vorbestraft bezeichnen.

Der Artikel „Alles klar?“, auf den hin Herr Schill uns strafrechtliche Konseqenzen androhte, darf wieder online gestellt werden. Sollte es dennoch Problem mit einzelnen Formulierungen geben, so werden wir diese ebenfalls prüfen lassen und dann entsprechend reagieren.

Meinungsfreiheit

alles-klarWie uns der Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, der wegen einer Straftat eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen musste, soeben telefonisch und auch durch einen per Boten überreichten Brief mitteilen ließ, fühlt er sich durch einen auf dieser Seite veröffentlichen Artikel verleumdet und unterstellt uns üble Nachrede. Er hat uns deshalb unter Androhung einer Strafanzeige untersagt, diesen Artikel online zu stellen. Um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, verzichten wir freiwillig auf die Veröffentlichung, bis eine rechtliche Klärung erfolgt ist. Wir sind zuversichtlich, dass der Artikel zu Beginn der nächsten Woche wieder online stehen wird. Und sind erstaunt über die Fähigkeit des Geschäftsführers des Studentenwerkes, mit Kritik umzugehen und eigene Fehltritte einzugestehen. Gleichzeitig freuen wir uns, dass unsere Homepage auch für den Geschäftsführer Oliver Schill derart wichtig ist, dass er regelmäßig unsere Artikel liest.

Alles klar?

der vorbestrafte Geschäftsführer Oliver Schill

Nun scheint der Klärungsbedarf für den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, doch nicht so groß gewesen zu sein, dass er hierfür eine öffentliche Hauptverhandlung riskieren wollte. Fast schon heimlich hat er seine Geldstrafe akzeptiert und bezahlt; der Gerichtstermin wurde daraufhin abgesagt. Nun ist es also amtlich und rechtskräftig: Herr Schill hat gegen das Strafgesetzbuch verstoßen und dafür eine Geldstrafe zu bezahlen. Diese Strafe wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Der Geschäftsführer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim gilt damit als vorbestraft. Wir als Studierende können uns jetzt nur des Verdachtes nicht ganz erwehren, dass Schill mit dem Widerspruch vor allem die Vertreterversammlung und die Verwaltungsratssitzung Ende April unvorbestraft hinter sich bringen wollte.

Doch nun endlich kann der Verwaltungsratsvorsitzende (und Rektor der Universität Tübingen) Bernd Engler die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einleiten, die er sich bisher noch nicht einmal beim Namen zu nennen getraute. Es muss ihm als wahre Erleichterung vorkommen, nun nicht mehr nur vage andeuten zu dürfen und diplomatisch vorsichtig zu formulieren, um nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen zu müssen. Endlich kann er Unrecht nennen, was Unrecht ist. Welche Freude im Rektorat herrschen muss, nun endlich Gerechtigkeit walten lassen zu können. Die zermürbende Zeit bis zum Verfahrensabschluss hat ein Ende.

Nun können wir’s frei in die Welt rufen: Ganz oben im Studentenwerk, wurden während der Dienstzeit Straftaten begangen.

Warten wir doch mal ab, ob jetzt was passiert.

Kritik unerwünscht?

Logo des Studentenwerkes ab 2008Es ist schon ein merkwürdiges Bild. Am vergangenen Montag traf sich die Vertreterversammlung des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim. In dieser Runde sind Vertreter der Hochschulleitungen, der Professorenschaft und der Studierenden aller acht Hochschule, die das Studentenwerk betreut. Ihre Aufgabe ist es den Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) des Studentenwerks zu wählen. Dabei ist es üblich, dass die jeweiligen Vertreter der Standorte auch ihre Vertreter im Verwaltungsrat autonom bestimmen. Auch am vergangen Montag sah es anfangs wieder danach aus. Nachdem bereits bei den externen Vertretern die Studierenden der Universität Hohenheim den Landtagsabgeordneten Dieter Kleinmann, der gleichzeitig Ausschussvorsitzender im Wissenschaftsausschuss des Landtags ist, vorgeschlagen hatten und die Vertreterversammlung diesem Vorschlag der Uni Hohenheim folgte, stand die Besetzung der 3 studentischen Verwaltungsratsmitglieder auf der Tagesordnung. Im Vorfeld hatte man sich unter den studentischen Vertretern abgestimmt, dass es jeweils einen Vertreter aus Hohenheim, Tübingen und der kleineren Fachhochschulen geben solle und es gab auch eine Abstimmung, dass der bisherige Tübinger Vertreter noch einmal eine Amtszeit Mitglied des Verwaltungsrates sein solle.

Doch diese Rechnung wurde wohl ohne den Wirt (oder in unserem Fall, den Geschäftsführer) gemacht .  Dass man es ihm in den letzten Monaten, berechtigter Weise, nicht leicht gemacht hat, dürfte aus der Berichterstattung bekannt sein. Dass er jede Kritik auch als persönliche Anfeindung betrachtet und Kritiker im Allgemeinen nicht schätzt, hat er mehrfach deutlich gemacht. Und so wurde plötzlich eine studentische Kandidatin (gleichzeitig Angehörige des RCDS) aus dem Hut gezaubert, um den bisherigen Tübinger Vertreter, Daniel Keip, zu ersetzen.  Auch wenn bislang Parteizugehörigkeiten (zumindest offiziell) mit dem Geschehen um das  Studentenwerk wenig zu tun hatten, so zeigte sich in der folgenden Wahl eine überraschende Wende in dieser Tradition.

Entgegen dem bisher gängigen und gebilligten Vorgehen, die von den Studierenden vorgeschlagenen Kandidaten der Hochschulen zu wählen, wurde am vergangenen Montag nicht Daniel Keip für die Universität Tübingen in den Verwaltungsrat gewählt, sondern die vorher genannte Überaschungskandidatin des RCDS. Dass diese Wahl abweicht von dem Vorschlag der studentischen Vertreter in der Versammlung, schafft nicht nur einen Präzendenzfall. Der Wahlverlauf zeigt vielmehr, dass dies vielleicht ein Zeichen für den Anbruch einer neuen Zeit im Studentenwerk Tübingen- Hohenheim ist. Denn während man sich früher offen austauschte und gemeinsam für das Studentenwerk eintrat und auch kontrovers diskutieren konnte, scheint Kritik unter dem Geschäftsführer Schill nicht länger erwünscht zu sein. Hier wurde weder der Diskurs gesucht, noch auf die unterschiedlichen Meinungen eingegangen, hier sollten Kritiker schlicht und ergreifend mundtot gemacht werden. Obgleich die bisher vorgebrachte Kritik, so räumt es auch der Verwaltungsratsvorsitzende und Rektor Professor Dr. Bernd Engler ein, berechtigt ist und der Geschäftsführer, Englers Meinung zu Folge, noch einiges über den Umgang im universitären Umfeld zu lernen habe, sind kritische Stimmen auch bei den Vertretern der Hochschulleitungen scheinbar nicht sonderlich gelitten. Und so fiel das Ergebnis, wenn auch denkbar knapp, so doch für die anwesenden Studenten überraschend mit 22 zu 21 Stimmen für die Kandidatin des RCDS und gegen den Kandidaten der Universität Tübingen aus.

Obwohl sich auch die Studierenden aus Hohenheim und aus Rottenburg für den einstimmigen Vorschlag der Tübinger studentischen Mitglieder aussprachen, fand er keine Mehrheit. Nun wollen wir nicht den Anschein erwecken schlechte Verlierer zu sein, mutmaßen wer alles wie abgestimmt hat oder Verbindungen über Parteizugehörigkeiten herstellen. Uns geht es darum,  dass die Arbeit des Studentenwerks auch zukünftig von studentischer Seite ein Korrektiv erhält und die studentischen Belange ernst- und wahrgenommen werden.

Daher werden wir auch weiterhin die Arbeit des Studentenwerks und die Arbeit des Geschäftsführers sehr kritisch begleiten und versuchen, das Bestmögliche für die Studierenden, das Studentenwerk und die Hochschulregion zu bewegen. Auch wenn uns das nun zugegebenermaßen schwerer fallen wird.

„Es gibt schwerwiegendere Verbrechen“

Geschäftsführer Oliver SchillNachdem der Geschäftsführer des Studentenwerkes am 11. April einen Strafbefehl über 3000 € erhalten hat, weil er gegen das Briefgeheimnis verstoßen haben soll, hat er nun Widerspruch gegen diesen eingelegt. Das Amtsgericht hat daraufhin für den 18. Mai eine Hauptverhandlung angesetzt. Wie Oliver Schill einer örtlichen Tageszeitung zu Folge sagt, gäbe es aus seiner Sicht, noch einige rechtliche Dinge zu klären. Wir dürfen gespannt sein, welche rechtlichen Dinge es aus seiner Sicht noch zu klären gilt, denn im gleichen Artikel räumt er ein, dass es schwerwiegendere Verbrechen gäbe. Nun würden wir uns nie anmaßen, sein Vergehen ein Verbrechen und ihn einen Verbrecher zu nennen, aber er muss ja wissen, was er getan hat. Wir werden selbstverständlich sobald wir Ort und Zeit der Verhandlung wissen, hierüber berichten.

Hier der Artikel: http://www.gea.de/detail/1251236

3000 Euro Geldstrafe für den Geschäftsführer!

der_staatsanwalt_hat_das_wortWie wir einer lokalen Tageszeitung entnehmen konnten, hat die Brieföffnung des Geschäftsführers auch juristische Konsequenzen. Am 11. April wurde Herr Oliver Schill, Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim darüber informiert, dass zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Strafrichters am Amtsgericht eine Straftat gem. § 202 (Verstoß gegen das Briefgeheimnis) zweifelsfrei festgestellt wurde und ihm wurde daraufhin eine Strafbefehl über 3000 Euro zugestellt.

Gegen diesen Strafbefehl hat Herr Schill, nunmehr Angeklagter in einem Strafverfahren, natürlich das Recht Widerspruch einzulegen. Dies musste er bis zum 27. April 2009 tun, ob er dies getan hat, ist uns bisher nicht bekannt. Sollte er so Verfahren sein, würde es zu einer öffentlichen Anklage kommen, an dessen Ende eine mündliche Hauptverhandlung stehen könnte, bei der Herr Schill sich auf der Anklagebank wiederfände und dann nocheinmal zu den Vorwürfen Stellung nehmen müsste.

Zum Hintergrund: Im November 2008 öffnete Herr Schill widerrechtlich den Brief eines Studierenden, der an der Leiter der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim adressiert war. Obwohl der Brief als „persönlich“ gekennzeichnet war und auch direkt an den Abteilungsleiter adressiert war, öffnete Herr Schill diesen Brief und bestellte den betreffenden Mitarbeiter zu einer Anhörung ein, bei der dieser mit dem Inhalt des Briefes konfrontiert wurde.

Aus unserer Sicht stellt dies eine Straftat gem § 202 Strafgesetzbuch dar, denn hier wurde das Briefgeheimnis gebrochen. Nunmehr schloss sich auch die Staatsanwaltschaft Tübingen und das zuständige Amtsgericht Tübingen dieser Auffassung an und verhängte den oben erwähnten Strafbefehl. Aus unserer Sicht ist nun der Rektor der Universität Tübingen und Verwaltungsratsvorsitzende des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim Professor Dr. Bernd Engler gefordert, diesen Vorgang auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen zuzuführen, denn ein weiterso schadet nicht nur dem Ansehen des Studentenwerkes, eine Zusammenarbeit ist auch den Mitarbeitern ab einem gewissen Punkt nichtmehr redlicherweise zuzumuten.

Sobald es neuere Entwicklungen in diesem Fall gibt, werden wir euch auf dem Laufenden halten.

Hier der Zeitungsartikel vom letzten Donnerstag: http://neckar-chronik.de/3067388/Nachrichten/Newsticker

In Sachen Studentenwerk

Wieder mal Zeit für aktuelle Wasserstandsmeldungen in Sachen Stuwe. Da gibts zunächst mal nichts wesentlich neues an der Mieterhöhungsfront. Der Verwaltungsrat hat befunden, keine Mieterhöhung beschlossen zu haben, das Studentenwerk lässt sich dadurch allerdings nicht beirren.

48000 € zuviel bezahlt

Andere Themenbereiche sind da interessanter: Wie das Tagblatt berichtete, sind laut einem unabhängigen Gutachten der Sachverständigen-Sozietät Hoai-Spezial die knapp 50000€, die das Studentenwerk für Planungen eines Studentenhotels in Hohenheim bezahlte, deutlich zu hoch veranschlagt.

Die damit beauftragten Architekten hätten lediglich Anspruch auf etwa 2000 €, wenn sie auf die Möglichkeit einer Bauvoranfrage nicht hingewiesen hätten. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat des Stuwe. Es wirft ein neues Licht auf seit langem diskutierte Vorgänge. Die Universität hatte bereits im November 2008 versucht, in einer Pressemitteilung die Diskussion zu beenden und erklärt, die Vorwürfe des „verschwenderischen Umgangs mit Geldern haben sich nicht bestätigt.“ Erst vorgestern legte das Tagblatt mit eigenen Recherchen nach: http://tagblatt.de/2980604

Gericht stellt fest: Gesetze gelten auch für das Studentenwerk

Zeitgleich stand das Studentenwerk vor Gericht. Geklagt hatte der Personalrat, der über die geplanten Umstrukturierungen beim vor nunmehr zwei Jahren fusionierten Studentenwerk Tübingen-Hohenheim informiert werden wollte. Auf schriftliche Anfragen hatten die Arbeitnehmervertreter zuerst gar keine Antwort erhalten und wurden dann beschieden, man habe doch mal mit jemandem, die auch im Personalrat sei, gesprochen.

Vor Gericht nun versicherte der Vertreter des Studentenwerks nun, dass ganz einfach keine Veränderungen geplant sind, außer einer neuen Spülmaschine in der Mensa Morgenstelle. Der Personalrat und sein Anwalt hatten es zuvor versäumt, dem Gericht entsprechende Papiere über Planungen zu übermitteln und gab sich mit einem Vergleich zufrieden: Der Antrag auf umfasssende Information wurde zurückgezogen (wenns schon nichts zu informieren gibt) und das Stuwe verpflichtet sich, in Zukunft den Personalrat zu informieren, wenn es muss. Nein, wir wollen keine Werbung machen, aber hierüber ist ebenfalls an oben schon angesprochener Stelle nachzulesen. Der Titel: „Nachhilfe in Rechtskunde: Stuwe muss informieren“

Speisepläne auf der Räte-Seite

Zuguterletzt: Die Speisepläne der Mensen waren bisher immer relativ gut auf der alten Seite des Studentenwerks versteckt, die neue Seite verweist ebenfalls auf die alte – bequemer bekommt ihr die Pläne in Zukunft bei uns, und zwar links in der Seitenleiste auf der Startseite oder unter http://www.fsrvv.de/services/praktische-lebenshilfe/mensa/. Guten Appetit!