Fakul­tätsrat

Der Fakul­tätsrat ist zuständig in allen For­schung und Lehre betref­fenden Ange­le­gen­heiten der Fakultät, für die nicht der Dekan, der Fakul­täts­vor­stand oder die Leitung der den Fakul­täten zuge­ord­neten wis­sen­schaft­li­chen Ein­rich­tungen oder Betriebs­ein­heiten zuständig sind.

Dem Fakul­tätsrat gehören an:
kraft Amtes die Mit­glieder des Fakul­täts­vor­standes, nach Maßgabe der Grund­ord­nung alle haupt­amt­li­chen Pro­fes­soren und Pro­fes­so­rinnen der Fakultät, vier Ver­treter bzw. Ver­tre­te­rinnen des Wis­sen­schaft­li­chen Dienstes, drei Ver­treter bzw. Ver­tre­te­rinnen der sons­tigen Mit­ar­beiter und Mit­ar­bei­te­rinnen sowie sechs Stu­die­rende. (§25 Abs. 3 LHG, § 21 GO)

Fakul­täts­vor­stand

Der Fakul­täts­vor­stand leitet die Fakultät und ist für alle Ange­le­gen­heiten der Fakultät zuständig, soweit das Lan­des­hoch­schul­ge­setz nichts anderes regelt. (§23 Abs. 3 LHG)

Der Fakul­täts­vor­stand

* bestimmt nach Anhö­rung des Fakul­täts­rates die Lehr­auf­gaben der zur Lehre ver­pflich­teten Mit­glieder der Fakultät, soweit dies zur Gewähr­leis­tung eines ord­nungs­ge­mäßen Lehr­an­ge­bots erfor­der­lich ist, führt die Dienst­auf­sicht über alle Ein­rich­tungen der Fakultät, die der For­schung und Lehre und dem Tech­no­lo­gie­transfer dienen
* ist für die wirt­schaft­liche Ver­wen­dung der Mittel ver­ant­wort­lich, die der Fakultät für For­schung und Lehre und für den Tech­no­lo­gie­transfer zuge­wiesen werden und
* unter­richtet den Fakul­tätsrat über alle wich­tigen Angelegenheiten.

Darüber hinaus hat der Fakul­täts­vor­stand im Rahmen der von Uni­ver­si­tätsrat und Rek­torat getrof­fenen Fest­le­gungen weitere Auf­gaben und

* ver­fasst die Struktur- und Ent­wick­lungs­pläne der Fakultät und stellt den Entwurf des Haus­halts­vor­an­schlages bzw. des Wirt­schafts­planes auf
* ent­scheidet darüber, wie die vom Rek­torat zuge­wie­senen Stellen und Mittel ver­wendet werden, legt Vor­schläge zur Funk­ti­ons­be­schrei­bung von Pro­fes­suren vor und
* ist zuständig für Evaluationsangelegenheiten.

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