Der Hoch­schulrat ist nach §20 Lan­des­hoch­schul­ge­setz das oberste Organ der Uni­ver­sität. Ihm gehören 6 externe Mit­glieder (aus der freien Wirt­schaft) und 5 Mit­glieder der Uni­ver­sität an, davon eine Stu­die­rende.
Der Hoch­schulrat ent­scheidet über alles, was in irgend­einer Weise mit den Finanzen der Uni zusam­men­hängt. Er arbeitet auf der Grund­lage von vor­for­mu­lierten Beschluss­vor­lagen der Ver­wal­tung. Themen der Arbeit dort sind: Ver­tei­lung der Mittel auf die Fächer, Aus­stat­tung von Pro­fes­suren mit Beru­fungs­mit­teln, Frei­gabe oder Strei­chung von Stellen, Ver­wen­dung der Mittel aus Uni­ver­si­täts­stif­tungen, alle Bau­an­ge­le­gen­heiten, alle Miet­an­ge­le­gen­heiten, usw.
Außerdem wählt der Hoch­schulrat den Rektor, bestä­tigt die Pro­rek­toren und beschließt alle Struktur- und Haushaltentscheidungen

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