Da viele Ange­le­gen­heiten bei aus­führ­li­cher Behand­lung die Sitzung eines jeden Gre­miums sprengen würden, wurden an der Uni Tübingen ver­schie­dene Kom­mis­sionen ein­ge­richtet. Die Kom­mis­sionen haben keine wirk­liche Ent­schei­dungs­be­fugnis, sie geben dem Ihnen zuge­ord­neten Gremium ledig­lich Beschluss­emp­feh­lungen. Viele dieser Kom­mis­sionen sind dem Senat zuge­ordnet, wie z.B. die Struk­tur­kom­mis­sion und die Kom­mis­sion für Studium und Lehre. Einige sind auch dem Rek­torat zuge­ordnet, wie die Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­sion oder die Kom­mis­sion für For­schung. Einige Kom­mis­sionen sollen hier vor­ge­stellt werden.

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