Die Auf­gaben der Kom­mis­sion sind kei­nes­falls nur auf das „Uni­radio“ begrenzt – viel­mehr debat­tiert der Aus­schuß auch über das Bild der Uni im Radio und den Einsatz des Mediums ganz all­ge­mein für die Universität.

Mit­glieder:

  • Der Rektor (Kraft Amtes)
  • 3 Pro­fes­so­rInnen
  • 1 Mit­ar­bei­terIn des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 1 Mit­ar­bei­terIn des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 1 Studierende(r)

… und jewei­lige Stell­ver­treter. Die Amts­zeit der stu­den­ti­schen Mit­glieder beträgt ein Jahr, die der übrigen vier Jahre.

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