Mit­glieder:

  • Mit­glieder des Rek­to­rats (auch ehe­ma­lige)& Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte (qua Amt)
  • 3 Pro­fes­soren
  • 1 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 1 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 2 Stu­die­rende*
    …und jewei­lige Stell­ver­treter. Amts­zeit: 2 Jahre (*Amts­zeit: 1 Jahr)

    Ehren­aus­schuss klingt nach einer staublang­wei­ligen Kom­mis­sion. Das stimmt auch teil­weise. Sie hat kaum etwas zu sagen, die von ihr unter­brei­teten Vor­schläge beein­flussen aller­dings weite Teile uni­ver­si­tärer Politik. Die Haupt­auf­gabe des Ehren­aus­schuß besteht in der Wahl von Ehren­se­na­toren der Uni­ver­sität. Dies ist von nicht unwe­sent­li­cher Bedeu­tung, weil die Ehren­se­na­toren theo­re­tisch im Senat abstimmen dürfen.

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