Mit­glieder:

  • Mit­glieder des Rek­to­rats (qua Amt)
  • Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte der Fakultäten
  • 2 Pro­fes­sorin (incl. Gleichstellungsbeauftragte)
  • 2 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 2 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 2 Stu­die­rende*
    …und jewei­lige Stell­ver­treter. Amts­zeit: 2 Jahre (*Amts­zeit: 1 Jahr)


    Die berühmte “Frau­en­kom­mis­sion”, oder wie sie korrekt heißt Kom­mis­sion zur Gleich­stel­lung von Wis­sen­schaft­le­rinnen und Stu­den­tinnen, ist das Herz­stück der uni­ver­si­tären Frau­en­för­de­rung und hat mit einer Reihe von Anträgen die Lage der Wis­sen­schaft­le­rinnen an der Uni­ver­sität ver­bes­sert. Sie leistet weniger als Kom­mis­sion ihre Arbeit, als viel­mehr durch ihre Vor­sit­zende, die als Uni-Frauenbeauftragte als Ansprech­part­nerin für Wis­sen­schaft­le­rinnen und Stu­den­tinnen fun­giert. Neben der direkten Vergabe von Sti­pen­dien (die aller­dings noch den Hoch­schulrat durch­laufen müssen) debat­tiert sie auch alle Aspekte der Frau­en­för­de­rung an der Uni­ver­sität und achtet auf die Ein­hal­tung der von dem Senat und den Fakul­täten erstellten Gleich­stel­lungs­för­der­plänen. Die Kom­mis­sion berät den Rektor auch zur Ver­tei­lung der ihr zuge­wie­senen Gleich­stel­lungs­mittel aus Studiengebühren.

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