Die Kom­mis­sion für Forschungs-​​ und Tech­nik­folgen sollte Dis­kus­sionen um die Ver­ant­wort­lich­keit der Wis­sen­schaft­le­rInnen und die Folgen ihrer For­schung in Gang zu bringen. Inzwi­schen ist das Gremium aller­dings mehr oder minder tot. Es tritt kaum mehr zusammen, da an der Uni­ver­sität eine Reihe von „Ethik-“Kommission und -pro­fes­suren ent­standen sind, die nah an den Fächern zumin­dest eine Aus­ein­an­der­set­zung mit den Folgen des eigenen Tuns vortäuschen.

Mit­glieder:

  • Mit­glieder des Rek­to­rats & Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte (qua Amt)
  • 4 Pro­fes­soren
  • 2 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 0 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 2 Stu­die­rende

… und jewei­lige Stell­ver­treter. Die Amts­zeit der stu­den­ti­schen Mit­glieder beträgt ein Jahr, die der übrigen zwei Jahre.

Zurück zur Übersicht