Mit­glieder:

  • 5 Pro­fes­soren
  • 3 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 0 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 0 Studierende
  • Dieser Aus­schuss ist an der juris­ti­schen Fakultät ange­sie­delt und macht genau das, was in seinem Namen steht — er treibt die Fakul­täten und Fächer dazu an, ihre Prü­fungs­ord­nungen zu refor­mieren und unter­stützt sie dabei in recht­li­cher und kon­zep­tu­eller Hin­sicht. Im Regel­fall werden die Prü­fungs­ord­nungs­vor­schläge der ein­zelne Fächer unter­sucht und Ände­rungen gefor­dert, bevor die Fakul­täten und der Senat darüber abstimmen. Prü­fungs­ord­nungen, die mehr oder minder offen­sicht­lich der Selbst­recht­fer­ti­gung von Lehr­stühlen dienen, werden aller­dings auch hier nicht gebremst.

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