Mitglieder:
Amtszeit: 2 Jahre (*Amtszeit: 1 Jahr)
Beratend: je ein Mitglied aus Studieren- und Professorschaft
Da die Studiengebühren laut Gesetz „im Benehmen mit den Studierenden“verteilt werden entstand auf Initiative der Fachschaften und der jetzigen Prorektorin für Studium und Lehre, Frau Prof. Gropper, die „Kommission zur Erörterung zur Verwendung der Studiengebühren“, auch „Studiengebührenkommission“ genannt. Der Name ist insofern missverständlich, als dass die Studiengebühren letztendlich nicht durch die Kommission vergeben werden. Die Beschlussfassung erfolgt durch das Rektorat, die Kommission erarbeitet lediglich eine Beschlussvorlage, an die sich das Rektorat nicht zwingend halten muss.
Die Formulierung „Im Benehmen mit den Studierenden“ bedeutet auch nicht, dass die Studierenden zustimmen müssen, sondern dass sie informiert werden (müssten) und sich äußern dürfen. Es wurden auch schon Studiengebühren gegen den Willen der Studierenden vergeben.
Aufgabe der Kommission ist es, einen Verteilungsschlüssel für die Studiengebühren zu erstellen, d.h. festzulegen wie viele Gelder an die Fakultäten gehen und wo Gelder zentral eingesetzt werden sollen. Die Studiengebührenverteilung innerhalb der Fakultäten wird von der Kommission „überwacht“, die Fakultäten entwerfen Verteilungsvorschläge für die jeweilige Fakultät, die dann von der Kommission begutachtet werden. Die Erarbeitung der Studiengebührenverteilung für die zentralen Einrichtungen (Bibliotheken, Verwaltungseinrichtungen etc.) erfolgt direkt in der Studiengebührenkommission.
In der Studiengebührenkommission sitzen neben der Prorektorin für Studium und Lehre 3 professorale Mitglieder, ein Mittelbauvertreter, ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Dienstes sowie fünf Studierende. Zusätzlich gibt es zwei Mitglieder mit beratender Stimme (eine Professorin, eine Studentin).
Die Studiengebührenkommission ist eine Kommission des Rekotorats, deren Mitglieder jedoch vom Senat gewählt werden, um der Gruppenautonomie und der universitären Demokratie gerecht zu werden.
Über die konkrete Verwendung der Studiengebühren könnt ihr hier etwas erfahren.