Mit­glieder:

  • Mit­glieder des Rek­to­rats & Gleich­stel­lungs­be­auf­tragte (qua Amt)
  • 3 Pro­fes­soren
  • 1 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 1 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 5 Studierende*
  • … und jewei­lige Stellvertreter.
  • Amts­zeit: 2 Jahre (*Amts­zeit: 1 Jahr)

    Bera­tend: je ein Mit­glied aus Studieren- und Professorschaft

    Da die Stu­di­en­ge­bühren laut Gesetz „im Benehmen mit den Studierenden“verteilt werden ent­stand auf Initia­tive der Fach­schaften und der jet­zigen Pro­rek­torin für Studium und Lehre, Frau Prof. Gropper, die „Kom­mis­sion zur Erör­te­rung zur Ver­wen­dung der Stu­di­en­ge­bühren“, auch „Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­sion“ genannt. Der Name ist inso­fern miss­ver­ständ­lich, als dass die Stu­di­en­ge­bühren letzt­end­lich nicht durch die Kom­mis­sion ver­geben werden. Die Beschluss­fas­sung erfolgt durch das Rek­torat, die Kom­mis­sion erar­beitet ledig­lich eine Beschluss­vor­lage, an die sich das Rek­torat nicht zwin­gend halten muss.
    Die For­mu­lie­rung „Im Benehmen mit den Stu­die­renden“ bedeutet auch nicht, dass die Stu­die­renden zustimmen müssen, sondern dass sie infor­miert werden (müssten) und sich äußern dürfen. Es wurden auch schon Stu­di­en­ge­bühren gegen den Willen der Stu­die­renden vergeben.

    Aufgabe der Kom­mis­sion ist es, einen Ver­tei­lungs­schlüssel für die Stu­di­en­ge­bühren zu erstellen, d.h. fest­zu­legen wie viele Gelder an die Fakul­täten gehen und wo Gelder zentral ein­ge­setzt werden sollen. Die Stu­di­en­ge­büh­ren­ver­tei­lung inner­halb der Fakul­täten wird von der Kom­mis­sion „über­wacht“, die Fakul­täten ent­werfen Ver­tei­lungs­vor­schläge für die jewei­lige Fakultät, die dann von der Kom­mis­sion begut­achtet werden. Die Erar­bei­tung der Stu­di­en­ge­büh­ren­ver­tei­lung für die zen­tralen Ein­rich­tungen (Biblio­theken, Ver­wal­tungs­ein­rich­tungen etc.) erfolgt direkt in der Studiengebührenkommission.

    In der Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­sion sitzen neben der Pro­rek­torin für Studium und Lehre 3 pro­fes­so­rale Mit­glieder, ein Mit­tel­bau­ver­treter, ein Ver­treter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes sowie fünf Stu­die­rende. Zusätz­lich gibt es zwei Mit­glieder mit bera­tender Stimme (eine Pro­fes­sorin, eine Studentin).

    Die Stu­di­en­ge­büh­ren­kom­mis­sion ist eine Kom­mis­sion des Reko­to­rats, deren Mit­glieder jedoch vom Senat gewählt werden, um der Grup­pen­au­to­nomie und der uni­ver­si­tären Demo­kratie gerecht zu werden.

    Über die kon­krete Ver­wen­dung der Stu­di­en­ge­bühren könnt ihr hier etwas erfahren.

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