Mit­glieder:

  • Rektor und Kanzler (qua Amt)
  • 4 Pro­fes­soren
  • 0 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 0 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 4 Stu­die­rende*
    …und jewei­lige Stell­ver­treter. Amts­zeit: 2 Jahre (*Amts­zeit: 1 Jahr)


    Die Ver­tre­ter­ver­samm­lung des Stu­den­ten­werks ist eigent­lich keine Kom­mis­sion des Senats, sondern ein Gremium einer anderen “rechts­fä­higen Kör­per­schaft”. Der Senat dele­giert nur 10 Mit­glieder, dar­unter 4 Stu­die­rende, in dieses Gremium. Andere Mit­glieder kommen aus den anderen Hoch­schulen, die dem Stu­den­ten­werk Tübingen-Hohenheim ange­hören (Uni Hohen­heim, FH Albstadt-Sigmaringen, FH Nürtingen-Geislingen, FH Reut­lingen, FH Rot­ten­burg, MH Tros­singen, PH Lud­wigs­burg Außen­stelle Reutlingen).

    Die Haupt­auf­gabe der Ver­tre­ter­ver­sam­lung besteht, neben dem Beschluss von Sat­zungän­de­rungen (was so gut wie nie vor­kommt), in der Wahl der Mit­glieder des Ver­wal­tungs­rates des Stu­den­ten­werks und der Über­wa­chung der Arbeit des Stu­den­ten­werks. Die regel­mä­ßigen Sit­zungen (einmal im Semester) dauern in der Regel eine halbe Stunde, was einiges über die Rele­vanz aussagt — als 1997 die Ver­tre­ter­ver­samm­lung das erste Mal seit 20 Jahren schon zu Beginn beschluß­fähig war, waren die Mit­glieder tief gerührt.

    Siehe hierzu auch unter unserem Abschnitt zum Stu­den­ten­werk.

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