Viele der genannten zen­tralen Kom­mis­sionen exis­tieren z.T. genauso oder in ähnli­cher Form auf fakul­tärer Ebene (z.B. Studium & Lehre, Gleich­stel­lung, Struktur, Biblio­theken …). Daneben werden zur Beset­zung vakanter oder neu geschaf­fener Pro­fes­suren Beru­fungs­kom­mis­sionen ein­ge­setzt werden.

Es gibt noch weitere Kom­mis­sionen. Diese tagen aber in aller Regel außer­halb der Betei­li­gung von Stu­die­renden. Diese wei­teren Kom­mis­sionen sind:

For­schungs­kom­mis­sion:
Diese Kom­mis­sion beschäf­tigt sich mit For­schungs­fragen an der Uni­ver­sität. Stu­die­rende sind in dieser Kom­mis­sion nicht vertreten.

Hör­saal­kom­mis­sion:
Die Hör­saal­kom­mis­sion ist einer der wenigen Aus­schüsse ohne stu­den­ti­sche Betei­li­gung: in ihr werden die Bele­gungs­pläne aller zentral ver­wal­teten Hör­sääle bespro­chen und verabschiedet.

Kom­mis­sion für die Errech­nung der Indi­vi­du­ellen Cur­ri­cu­laren Norm­werte (ICNW)
Auch hier ist kein Student betei­ligt auch wenn es hierbei um die Errech­nung des Wertes geht, der die Belas­tung eines ein­zelnen Faches durch seine Stu­die­renden errechnen soll um ein Gegen­ge­wicht und neues Argu­ment zu den zentral vom Bund fest­ge­legten NC-Werten bzw. der Kapa­zi­täts­ver­ord­nung (KapVo) des Landes zu haben. Ein­ziges Trost­pflaster sollte es sein, daß die Kom­mis­sion mehr­heit­lich mit Pro­fes­soren besetzt ist, die das gesamte Unter­fangen für Unsinn halten und von Vorn bis Hinten sabo­tieren, weil nicht verstehen.

För­de­rungs­aus­schuss nach dem BaföG
Der Föder­aus­schuss muss auf­grund eines Bun­de­ge­setzes ein­ge­richtet werden und ist nicht Teil der Uni­ver­sität, sondern des Stu­den­ten­werkes, die den Auftrag zur Ver­tei­lung des BAFöG vom Bund über­nommen hat. Mit dem Schrumpfen der Zahl der BAFöG-Berechtigten ist auch das Volumen der Arbeit der Aus­schüsse gesunken. Hier werden alle Zwei­fels­fälle, die in der Ver­tei­lung des BAFöG auf­tau­chen können getrennt nach Fächer­gruppen durch­ge­spro­chen – letzt­lich sind es diese Aus­schüsse, die im Ein­zel­fall über eine Fort­füh­rung der BAFöG-Zahlungen an den Stu­die­renden entscheiden.

Ver­ga­be­kom­mis­sion nach dem Landes-Graduierten-Förderungsgesetz
Hierin sind 3 Pro­fes­soren und 1 wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­beiter ver­treten. Die Auf­gaben sind gemäß der Über­schrift selbst-erklärend.

Kom­mis­sion Uni­ver­sität – Stadt Tübingen
Diese Kom­mis­sion soll die Kom­mu­ni­ka­tion zwi­schen Stadt und Uni fördern.

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