Weitere Kommissionen

Viele der genannten zentralen Kommissionen existieren zum Teil genauso oder in ähnlicher Form auf Fakultätsebene (z.B. Studium & Lehre, Gleichstellung, Struktur, Bibliotheken …). Darüberhinaus werden zur Besetzung vakanter oder neu geschaffener Professuren Berufungskommissionen eingerichtet. Außerdem gibt es noch Kommissionen, die in aller Regel jedoch ohne Beteiligung von Studierenden tagen. Diese weiteren Kommissionen sind:

Forschungskommission:

Diese Kommission beschäftigt sich mit Forschungsfragen an der Universität. Studierende sind in dieser Kommission nicht vertreten.

Hörsaalkommission:

Diese Kommission bespricht und verabschiedet Belegungspläne aller zentral verwalteten Hörsäle.

Kommission für die Errechnung der Individuellen Curricularen Normwerte (ICNW):

Diese Kommission beschäftigt sich mit der Errechnung der Belastung von Studierenden in einzelnen Fächern, um ein Gegengewicht und neues Argument zu den vom Bund festgelegten Numerus Clausus (NC) bzw. der Kapazitätsverordnung (KapVo) des Landes zu haben.

Förderungsausschuss nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG):

Dieser Ausschuss muss aufgrund eines Bundesgesetzes eingerichtet werden und ist nicht Teil der Universität, sondern des Studierendenwerks, die den Auftrag zur Verteilung von BAFöG-Geldern vom Bund übernommen hat. Hier werden alle Zweifelsfälle, die in der Verteilung von Geldern auftauchen, getrennt nach Fächergruppen besprochen.

Vergabekommission nach dem Landesgraduiertenförderungsgesetz:

Diese Kommission beschäftigt sich mit der Vergabe von Promotionsstipendien nach den Förderungsvoraussetzungen des Landesgraduiertenförderungsgesetzes. 

Kommission Universität – Stadt Tübingen:

Diese Kommission soll die Kommunikation zwischen der Stadt Tübingen und der Universität fördern.