Mit­glieder:

  • Mit­glied des Rektorats
  • 2 Pro­fes­soren
  • 1 Mit­ar­beiter des wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 0 Mit­ar­beiter des nicht­wis­sen­schaft­li­chen Dienstes
  • 1 Studierende
  • … und jewei­lige Stellvertreter.
  • Die Amts­zeit beträgt zwei Jahre.

    Der Zulas­sungs­aus­schuss dis­ku­tiert und ent­scheidet darüber, wer an der Uni­ver­sität als Student auf­ge­nommen wird, und wer nicht. Dies betrifft vor allem die Stu­di­en­platz­kon­tin­gente, die für aus­län­di­sche Stu­die­rende und solche mit Behinderungen/gesundheitlichen Ein­schrän­kungen. Die Kom­mis­sion tritt bei Bedarf zusammen, bzw. zur Legi­ti­ma­tion einmal pro Semester, um die Sta­tis­tiken zu diskutieren.

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