Mitglieder:
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Der Zulassungsausschuss diskutiert und entscheidet darüber, wer an der Universität als Student aufgenommen wird, und wer nicht. Dies betrifft vor allem die Studienplatzkontingente, die für ausländische Studierende und solche mit Behinderungen/gesundheitlichen Einschränkungen. Die Kommission tritt bei Bedarf zusammen, bzw. zur Legitimation einmal pro Semester, um die Statistiken zu diskutieren.