Mit der Demo­kra­ti­sie­rung der Hoch­schulen wird das Bemühen bezeichnet, alle uni­ver­si­tären Gruppen gleich­be­rech­tigt am hoch­schul­in­ternen Ent­schei­dungs­pro­zess zu betei­ligen. Dieses Reform­vor­haben hat seinen Ursprung in den sech­ziger Jahren, als die Stu­den­ten­be­we­gung das poli­ti­sche Auto­ri­täts­prinzip in Frage stellte und gegen hier­ar­chi­sche Uni­ver­si­täts­struk­turen pro­tes­tierte. Damals geriet vor allem die Posi­tion der Insti­tuts­di­rek­toren in die Kritik, weil sie mit ihren weit­rei­chenden Kom­pe­tenzen einen außer­ge­wöhn­li­chen Ein­fluss auf die Hoch­schulen ausüben konnten. Sie durften unein­ge­schränkt über For­schungs­pro­jekte, Lehr­ver­an­stal­tungen, finan­zi­elle Mittel und Per­so­nal­fragen bestimmen, ohne auf Mit­ar­beiter oder Stu­die­rende Rück­sicht nehmen zu müssen. Ihre Macht­stel­lung war ebenso im 19. Jahr­hun­dert ver­wur­zelt wie die Gesamt­tra­di­tion der deut­schen Uni­ver­sität. Zu Beginn der sech­ziger Jahre bemän­gelten die Stu­den­ten­or­ga­ni­sa­tionen das beste­hende Demo­kra­tie­de­fizit, jedoch stieß ihre For­de­rung nach Mit­be­stim­mung auf heftige Ableh­nung in der Öffent­lich­keit. Erst Ende der sech­ziger Jahre sahen die Poli­tiker ein, dass die Uni­ver­si­täten eine grund­le­gende Struktur- und Orga­ni­sa­ti­ons­re­form benö­tigten. Infol­ge­dessen wurde die stu­den­ti­sche Mit­sprache gesetz­lich ver­an­kert, wobei die ordent­li­chen Pro­fes­soren (Ordi­na­rien) in allen ent­schei­denden Organen die Mehr­heit behielten. Aller­dings hatten die Reform­kräfte damit nur einen Teil­er­folg errungen, da die ange­strebte Stim­men­gleich­heit von Pro­fes­soren, Assis­tenten und Stu­die­renden (Drit­tel­pa­rität) nicht erreicht wurde. Außerdem ver­suchten die kon­ser­va­tiven Ordi­na­rien, eine wei­ter­füh­rende Demo­kra­ti­sie­rung zu ver­hin­dern, indem sie die stu­den­ti­sche Mit­be­stim­mung als Verstoß gegen die Frei­heit von For­schung und Lehre (Art. 5 Abs. 3 GG) inter­pre­tierten. Mit ihrer Rechts­auf­fas­sung fanden sie Unter­stüt­zung bei den Christ­de­mo­kraten, den Wirt­schafts­ver­tre­tern und den Rich­tern des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Dort sprach man den Pro­fes­soren Mitte der sieb­ziger Jahre eine Mehr­heit in sämt­li­chen Hoch­schul­gre­mien zu, was mit dem Grund­recht auf Wis­sen­schafts­frei­heit gerecht­fer­tigt wurde. Obwohl die Struk­tur­de­batte nun offi­ziell beendet war, hielten die Reform­be­für­worter ihre For­de­rungen auf­recht und brachten grund­sätz­liche Ein­wände gegen das Karls­ruher Urteil vor. Sie wiesen darauf hin, dass bei dem betref­fenden Grund­recht nicht nur indi­vi­du­elle, sondern eben­falls insti­tu­tio­nelle Gesichts­punkte beachtet werden müssen. Da die pari­tä­ti­sche Mit­be­stim­mung die staat­liche Garantie der For­schungs­frei­heit nicht ein­schränke, sei die Ent­schei­dung der Ver­fas­sungs­richter ein­seitig aus­ge­fallen. Zudem gaben sie zu bedenken, dass der­selbe Grund­ge­setz­ar­tikel auch die Lern- und Stu­di­en­frei­heit beinhalte. Wenn nämlich die wis­sen­schaft­liche Aus­bil­dung die Betei­li­gung von Stu­die­renden an For­schungs­pro­jekten (for­schendes Lernen) vor­sieht, schließe die Wis­sen­schafts­frei­heit die Mit­be­stim­mung in der aka­de­mi­schen Lehre unwei­ger­lich ein. Diese Argu­mente treffen auch heute noch zu und können zur Wie­der­be­le­bung des mitt­ler­weile völlig erstarrten Demo­kra­ti­sie­rungs­pro­zesses her­an­ge­zogen werden. Ein solches Unter­fangen ist drin­gend geboten, zumal in allen Berei­chen ver­sucht wird, die beschei­denen Errun­gen­schaften der sieb­ziger Jahre zurück­zu­drängen. Dies macht sich etwa in der Ein­rich­tung externer Hoch­schul­räte, dem wach­senden Ein­fluss des Prä­si­diums, der Zusam­men­le­gung von Fach­be­rei­chen und der Schwä­chung des Senats bemerkbar. Außerdem wird der Ruf nach der Abschaf­fung der stu­den­ti­schen Selbst­ver­wal­tung immer lauter, wobei man beson­ders in kon­ser­va­tiven und markt­li­be­ralen Kreisen faden­schei­nige Effi­zi­enz­ar­gu­mente geltend macht. Wenn Mit­sprache auch noch in Zukunft möglich sein soll, müssen sich die Stu­die­renden gegen die ersten Anzei­chen von Demo­kra­tie­abbau zur Wehr setzen sowie an der Wei­ter­ent­wick­lung bereits vor­han­dener Kon­zepte arbeiten.

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