Wie Ihr viel­leicht wisst, gibt es in Tübingen zwei Stu­den­ten­werke: Das Stu­den­ten­werk Tübingen-Hohenheim AdÖR (Anstalt des öffent­li­chen Rechts) und das Stu­den­ten­werk e.V.

Beide Stu­den­ten­werke haben die Aufgabe, die Stu­die­renden mit gewissen Dienst­leis­tungen zu ver­sorgen, die im sozialen Bereich liegen. Der Unter­schied zwi­schen beiden Stu­den­ten­werken ist, dass das Stu­den­ten­werk Tübingen-Hohenheim quasi das „normale“ Stu­den­ten­werk ist, wie es an anderen Hoch­schulen auch exis­tiert, während das Stu­den­ten­werk e.V. ein ein­ge­tra­gener Verein ist, der bereits 1920 mit dem Ziel gegründet wurde, „auch Kindern aus weniger ver­mö­genden Fami­lien ein Studium zu ermög­li­chen.“ Um diesem Zweck zu ent­spre­chen betreibt das Stu­den­ten­werk e.V. zum Bei­spiel neben Wohn­heimen auch eine Fahr­schule und ver­leiht Umzugsfahrzeuge.

In diesem Bereich der Home­page ist im wesent­li­chen vom Stu­den­ten­werk Tübingen-Hohenheim die Rede. Das Stu­den­ten­werk betreut derzeit knapp 40.000 Stu­die­rende für 8 Hoch­schulen an 9 Stand­orten: Die Unis Tübingen und Hohen­heim, die FH Albstadt-Sigmaringen, die FH Nürtingen-Geislingen, die FH Reut­lingen, die FH Rot­ten­burg, die Musik­hoch­schule Tros­singen und die Aus­sen­stelle Reut­lingen der PH Ludwigsburg.

Das Stu­den­ten­werk ver­waltet ins­ge­samt fast 5.000 Wohn­heim­plätze. Ein wei­teres wich­tiges Auf­ga­ben­feld sind die Spei­se­be­triebe mit drei großen und einigen klei­neren Mensen und Essens­aus­ga­be­stellen und meh­reren und meh­reren Cafe­te­rien. Im Bereich Kin­ter­be­treuung in allen Alters­klassen ist das Stu­den­ten­werk eben­falls äußerst aktiv. Darüber hinaus bietet das Stu­den­ten­werk auch neben BAföG- und Sozi­al­be­ra­tung an.

Die Stu­die­renden können auf die Stu­den­ten­werks­ge­schäfte Ein­fluss nehmen. So ent­senden die Senate jeder betreuten Hoch­schule neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Stu­die­ren­den­zahl abhän­gige Anzahl von Pro­fes­soren und Stu­die­renden in die Ver­tre­ter­ver­samm­lung des Stu­den­ten­werks. In der Ver­tre­ter­ver­samm­lung sitzen somit 10 Tübinger Ver­treter, davon 4 Stu­die­rende. Die Ver­tre­ter­ver­samm­lung ist das oberste Organ des Stu­den­ten­werks, zu deren Auf­gaben im Wesent­li­chen der Beschluss von Sat­zungs­än­de­rungen und die Wahl der Mit­glieder des Ver­wal­tungs­rats und deren Stell­ver­treter gehört.

Der Ver­wal­tungsrat ist das eigent­lich mäch­tige Organ des Stu­den­ten­werks. Er setzt sich aus einem Ver­treter des Wis­sen­schafts­mi­nis­te­riums und jeweils drei Ver­tre­tern der Hoch­schul­lei­tungen, Stu­die­renden und externen Mit­glie­dern (aus der freien Wirt­schaft oder Kom­mu­nal­po­litik) und jeweils deren Stell­ver­tre­tern zusammen. Daneben sitzt auch der Tübinger Rektor im Ver­wal­tungsrat als dessen Vorsitzender.

Der Ver­wal­tungsrat bestellt und über­wacht den Geschäfts­führer. Er nimmt Wirt­schafts­pläne und Jah­res­ab­schlüsse ent­gegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semes­ter­bei­träge (derzeit 63,50€, davon 22,50€ Solibei­trag zum Semes­ter­ti­cket) und ent­scheidet über „außer­ge­wöhn­liche Maß­nahmen und Rechts­ge­schäfte“. Damit sind vor allem Bau­pro­jekte, die Auf­nahme von Kre­diten und die Aus­la­ge­rung von Auf­gaben an externe Unter­nehmen gemeint.

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