Der AK “Freie Bildung” beschäf­tigt sich in erster Linie mit Fragen rund um das Thema Studiengebühren.

Doch nicht erst seit dem Stu­di­en­ge­büh­ren­kon­zept aus dem Minis­te­rium beschäf­tigt sich der AK mit Themen zur Finan­zie­rung des Stu­diums; so orga­ni­sierte er im Som­mer­se­mester 2003 zusammen mit vielen anderen Stu­die­ren­den­ver­tre­tungen in Baden-Württemberg eine Boy­kott­ak­tion gegen den sog. Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag (“Treuhandkonto”).

Im Som­mer­se­mester 2004 haben wir für im Mai eine Akti­ons­woche durch­ge­führt, in der wir rund um das Thema Stu­di­en­ge­bühren infor­mieren und mit vielen Stu­den­tInnen ins Gespräch kommen konnten.

Im kom­menden Win­ter­se­mester werden wir uns vor allem mit der Klage gegen die 6. Novelle des Hoch­schul­rah­men­ge­setzes beschäf­tigen: Diese Novelle schreibt das Verbot von all­ge­meinen Stu­di­en­ge­bühren im Erst­stu­dium vor; dagegen klagen derzeit 6 uni­ons­ge­führte Bun­des­länder vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Sollte der Klage statt­ge­geben werden, steht in Baden-Württemberg, aber auch in vielen anderen Ländern, die Ein­füh­rung von Stu­di­en­ge­bühren umit­telbar bevor!

Semes­ter­bei­trag

Wer sich nun jedoch vage daran zu erin­nern glaubt, bei der Imma­tri­ku­la­tion 102 Euro gezahlt zu haben, irrt nicht  – diese Summe muss nämlich derzeit pro Semester abdrü­cken, wer an der Uni Tübingen stu­dieren will. Dieser Semes­ter­bei­trag stellt sich zusammen aus dem sog. Sozi­al­bei­trag, der ans Stu­den­ten­werk geht, und dem sog. Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag, der ans Land geht.

Der Sozi­al­bei­trag, der derzeit 57 Euro beträgt, dient dem Stu­den­ten­werk zur Finan­zie­rung seiner Auf­gaben für Stu­den­tInnen: Essen in der Mensa, Wohnen im Wohn­heim, Bera­tung in recht­li­chen und sozialen Fragen, usw. Darüber hinaus ist in den 57 Euro ein Sockel­be­trag ent­halten, der der Grund­fi­nan­zie­rung des Semes­ter­ti­ckets dient. Die Ver­wen­dung dieser Gelder wird übrigens auch von Stu­den­tInnen kon­trol­liert: Drei der 10 Mit­glieder des Ver­wal­tungsrat des Stu­den­ten­werks sind Stu­den­tInnen. Sie setzen sich dafür ein, dass das Geld für stu­die­ren­den­freund­liche und sinn­volle Zwecke aus­ge­geben wird.

Keinen Ein­fluss hin­gegen haben Stu­den­tInnen auf die Abzocke des Landes: Zum Win­ter­se­mester 2003/04 hat das Land Baden-Württemberg den Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trag in Höhe von 40 Euro pro Semester ein­ge­führt – um den Ver­wal­tungs­auf­wand der Hoch­schulen zu finan­zieren. Dennoch sehen die Hoch­schulen von diesem Geld keinen Cent – die Hoch­schule über­weist diese Ein­nahmen direkt an das Land. Auch die Pro­teste und Boy­kott­ver­suche, an der sich vor der Ein­füh­rung des Ver­wal­tungs­kos­ten­bei­trages lan­des­weit mehr als 15.000 Stu­den­tInnen betei­ligten, hatten keinen Erfolg.

Argu­mente gegen Studiengebühren

>>Stu­di­en­ge­bühren sind unge­recht
Das Rek­torat rechnet damit, dass ab dem Som­mer­se­mester 2000 Stu­die­rende weniger in Frei­burg ein­ge­schrieben sein werden – und das trotz bisher stei­gender Stu­di­en­be­wer­bungs­zahlen. Alle Ver­spre­chungen bezüg­lich einer angeb­lich sozi­al­ver­träg­li­chen Aus­ge­stal­tung der Gebühren sind damit auch ganz offen­sicht­lich wider­legt. Stu­di­en­ge­bühren schre­cken ab – und man kann sich denken, dass es hierbei nicht um Per­sonen aus finan­ziell starken Eltern­häu­sern geht.

>>Stu­di­en­ge­bühren sind nicht in der Lage, auch nur ein Problem der Hoch­schulen zu lösen
Nach Abzug von Ver­wal­tungs­kosten, Rück­lagen für Dar­le­hens­aus­fälle und Aus­gaben für Zentren, die bisher über das Land finan­ziert wurden, bleiben von den 500 Euro weniger als die Hälfte als zusätz­liche Mittel übrig. Wer eine struk­tu­relle Ver­bes­se­rung der Lehre an den Hoch­schulen errei­chen möchte, muss sich Gedanken über die Prio­ri­tä­ten­set­zung im Lan­des­haus­halt machen, nicht über Studiengebühren.

>>Mit­spra­che­rechte für Stu­die­rende wird es nicht geben
Ent­gegen allen Ver­spre­chen des Wis­sen­schafts­mi­nister werden sich die stu­den­ti­schen Mit­spra­che­rechte an den Hoch­schulen nicht ver­bes­sern. Zur Ver­tei­lung der Gebühren wird es an der Uni Frei­burg zwar ein stu­den­ti­sches Gremium geben, mit dem der Rektor ein „Benehmen“ her­stellen muss – das hat aber nichts mit demo­kra­ti­scher Mit­sprache zu tun. Denn die Ent­schei­dung obliegt alleine dem Rektor und Auf­sichtsrat. Diese sind in keiner Weise ver­pflichtet sich an die Vor­schläge der Stu­die­renden zu halten.

>> Das Land zieht sich aus der Hoch­schul­fi­nan­zie­rung zurück
Ein wei­teres Ver­spre­chen des Wis­sen­schafts­mi­nis­ters wird bereits jetzt Lüge gestraft: Ein nicht uner­heb­li­cher Teil der Stu­di­en­ge­büh­ren­gel­dern wird nicht der Uni­ver­sität, sondern dem Lan­des­haus­halt zu Gute kommen. So plant das Rek­torat, ver­schie­dene zen­tralen Ein­rich­tungen der Uni­ver­sität in Zukunft über Stu­di­en­ge­büh­ren­gelder zu finan­zieren. Diese Ein­rich­tungen wurden bisher aber aus Lan­des­mit­teln finan­ziert, die zufällig zum nächsten Som­mer­se­mester aus­laufen. Das Land zieht sich zurück, Stu­di­en­ge­bühren sollen den Status Quo halten. Wei­ter­ge­dacht bedeutet dies nicht nur eine Bei­be­hal­tung schlechter Stu­di­en­be­din­gungen sondern bei leerem Lan­des­haus­halt in Zukunft auch stei­gende Gebühren.

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