Baden-Württemberg ist eines von zwei Bun­des­län­dern, in dem die offi­zi­elle Stu­die­ren­den­ver­tre­tung, der “AStA” fak­tisch hand­lungs­un­fähig ist. Das liegt daran, dass es hier keine Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft gibt – wie es dazu kam, was das bedeutet und weitere Hin­ter­gründe gibt es auf den fol­genden Seiten.

Was ist das Problem?

Deine Stu­die­ren­den­ver­tre­tung arbeitet zwar richtig viel, um allen Stu­die­renden das Studium zu erleich­tern, wird aber von Land und Hoch­schulen offi­ziell nicht anerkannt:

Ende der 1970er-Jahre schaffte die dama­lige Lan­des­re­gie­rung von Baden-Württemberg die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft, also die demo­kra­ti­sche Ver­tre­tung der Stu­die­renden, ab. Der seither gesetz­lich vor­ge­se­hene „AStA“ darf sich nicht mehr (hochschul-)politisch äußern, besitzt kein eigenes Geld mehr und muss jede ein­zelne Ent­schei­dung vom Rek­torat geneh­migen lassen.

Das merkst Du viel­leicht nicht direkt, denn im Laufe der Zeit haben sich viele unter­schied­liche Ersatz­mo­delle an den Hoch­schulen eta­bliert, die dann UStA, u-asta, FSRVV, FaVeVe, FSK oder ähnlich heißen und ver­su­chen, die Arbeit wei­ter­zu­führen, die vorher die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft geleistet hat.

Jedoch mit Unter­schieden: Deine unab­hän­gige Stu­die­ren­den­ver­tre­tung bekommt kein Geld vom Land für Bera­tungs­an­ge­bote oder die Ver­tre­tung der stu­den­ti­schen Inter­essen. Denn das ist poli­ti­sche Arbeit und die ist verboten.

Um Selbst­ver­ständ­li­ches leisten zu können, muss sich Deine Stu­die­ren­den­ver­tre­tung in einer recht­li­chen Grau­zone am Rande der Lega­lität bewegen.

Warum mundtot?

Am 10. November 1977 wurde die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft in Baden-Württemberg abge­schafft. Der dama­lige Minis­ter­prä­si­dent und ehe­ma­lige NS-Marinerichter Fil­binger wollte mit diesem Schritt „den Sympathisanten­sumpf des Ter­ro­rismus aus­trocknen“, den er an den Hoch­schulen vermutete.

Seit dem ist die einzige gesetz­lich vor­ge­se­hene Stu­die­ren­den­ver­tre­tung, der „All­ge­meine Stu­die­ren­den­aus­schuss (AStA)“ fak­tisch hand­lungs­un­fähig. Anders als in vier­zehn anderen Bun­des­län­dern ist er auf einen Unter­aus­schuss des Senats redu­ziert, mit dem Rektor als Vor­sit­zenden. Er darf sich nur noch mit musi­schen, sport­li­chen, kul­tu­rellen und ein­ge­schränkt mit sozialen Fragen beschäf­tigen. Zu Themen der Hoch­schul­po­litik, wie bei­spiels­weise der Bachelor/Master-Um­stellung, BAföG oder Stu­di­en­ge­bühren, darf er sich nicht äußern und kann daher seiner Funk­tion als Inter­es­sen­ver­tre­tung der Stu­die­renden nicht gerecht werden.

Die dama­ligen Begrün­dungen für ein Verbot der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft ent­behren heute mehr denn je jeg­li­cher Grund­lage. Andere Bun­des­länder, in denen die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft in den 1970er Jahren eben­falls abge­schafft wurde, haben sie seit Jahren wieder ein­ge­führt. Inzwi­schen fordern sogar mehrere Hoch­schulen in Baden-Württemberg die Wie­der­ein­füh­rung der Ver­fassten Studierendenschaft.

Was bedeutet eine Ver­fasste Studierendenschaft?

Das Recht, sich selbst zu vertreten.

Bisher muss jeder Beschluss des „AStA“ vom Rek­torat abge­segnet werden. Mit einer Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft hin­gegen können sich die Stu­die­renden selbst ver­treten. Sie können Ver­träge schließen und so z.B. bei Ver­hand­lungen zum Semes­ter­ti­cket besser gegen Preis­er­hö­hungen vorgehen.

Finanz­au­to­nomie

Die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft darf selbst über ihre Finanzen ent­scheiden – bisher muss das Rek­torat jede noch so kleine Ausgabe geneh­migen. Außerdem darf die Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft von den Stu­die­renden einen geringen Beitrag – meis­tens zwi­schen drei und fünf Euro im Semester – erheben um ihre Auf­gaben wahr­nehmen zu können. Das be­deutet auch deut­lich mehr Mittel als bisher für die Auf­gaben der Stu­die­ren­den­ver­tre­tung: Damit werden z.B. bessere kos­ten­lose Bera­tungen, eine effek­ti­vere Ver­tre­tung der stu­den­ti­schen Inter­essen und ein grö­ßeres Ser­vice­an­gebot möglich.

Sat­zungs­frei­heit

Du bestimmst selbst, wie Deine Interessen­vertretung konkret orga­ni­siert sein soll: In welchen Gremien die demo­kra­ti­sche Mei­nungs­bil­dung statt­findet, wer Dich ver­tritt und wie du dich betei­ligen willst.

Mei­nungs­frei­heit

Eine Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft besitzt ein (hochschul-)politisches Mandat, so dass die Stu­die­ren­den­ver­tre­tung nicht länger den Beschrän­kungen unter­liegt, sich zu wich­tigen Themen nicht äußern zu dürfen. Dadurch kann sie aktiv im Inter­esse der Stu­die­renden in das poli­ti­schen Tau­ziehen eingreifen.

Aber es gibt doch schon jetzt eine unab­hän­gige Studierendenvertretung?

Die unab­hän­gigen Stu­die­ren­den­ver­tre­tungen ver­su­chen die Nach­teile des Verbots einer Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft aus­zu­glei­chen, aller­dings unter­liegen auch sie einigen Beschränkungen:

  • Sie ver­fügen über keine eigenen Mittel und die Hoch­schul­lei­tung kann sie offi­ziell nicht als Stu­die­ren­den­ver­tre­tung anerkennen.
  • Eine Ver­fasste Stu­die­ren­den­schaft würde zur offi­zi­ellen Ansprech­part­nerin für die Hoch­schule, die Stadt und das Land. Sie kann die Mei­nungs­bil­dung der Stu­die­renden unter­stützen und eine effek­ti­vere Ver­tre­tung der stu­den­ti­schen Inter­essen gegen­über Hoch­schule, Gesetz­geber und Gesell­schaft gewährleisten.
  • Schließ­lich sind alle unab­hän­gigen Modelle von vorne herein ledig­lich als Überg­angs­mo­delle bis zur Wie­der­ein­füh­rung der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft ausgelegt.

Schritte auf dem Weg zur Wie­der­ein­füh­rung der Ver­fassten Studierendenschaft

  • am 16.5.2007 hat sich der Senat der Uni­ver­sität Frei­burg ein­stimmig im Rahmen der Anhö­rung zum EHFRUG für die Wie­der­ein­füh­rung der Ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft ausgesprochen
  • bei der “mundtot”-Ausstellung wurde zusammen mit den Jusos und der Land­tags­ab­ge­ord­neten Haller-Haid eine Aus­stel­lung zum drei­ßig­jäh­rigen Geburtstag des Ent­mün­di­gungs­ge­setzes aufgebaut.
  • mit dem neuen Rektor Engler wurden Dis­kus­sionen geführt, um ihn auf das Problem auf­merksam zu machen und seine Kenntnis zur ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft zu erweitern.
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