Der Fachschaftenvollversammlung wurde 1978 als Reaktion auf das Verbot der bis dahin bestehenden verfassten Studierendenschaft durch die baden-württembergische Landesregierung gegründet. Seit damals darf der AStA sich nur noch zu sportlichen, musischen und kulturellen Dingen äussern. Hochschulpolitische Belange dürfen nur marginal behandelt werden. Auch eine Finanz- der Satzungshoheit hat der AStA nicht, d.h. er muss jede Ausgabe beim Rektorat beantragen und dieses muss der Ausgabe zustimmen – Dinge wie eine Geschäftsordnung o.ä. werden ebenfalls vom Rektorat bestimmt. Selbst die finanzielle Ausstattung lässt zu Wünschen übrig.
Das 30 Jahre alte Verbot besteht immer noch, sodass die Fachschaftenvollversammlung weiterhin die eigenständige, politische Vertretung der Interessen der Studierenden der Universität Tübingen wahrnimmt. Nur eine unabhängige Studierendenvertretung – wie sie die FSRVV ist – kann die Interessen der Studis ernsthaft vertreten und nach außen tragen.
Unter diesem Grundgedanken verstehen wir unsere Arbeit und stellen uns auf den folgenden Seiten vor.