Der Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung wurde 1978 als Reak­tion auf das Verbot der bis dahin beste­henden ver­fassten Stu­die­ren­den­schaft durch die baden-württembergische Lan­des­re­gie­rung gegründet. Seit damals darf der AStA sich nur noch zu sport­li­chen, musi­schen und kul­tu­rellen Dingen äussern. Hoch­schul­po­li­ti­sche Belange dürfen nur mar­ginal behan­delt werden. Auch eine Finanz- der Sat­zungs­ho­heit hat der AStA nicht, d.h. er muss jede Ausgabe beim Rek­torat bean­tragen und dieses muss der Ausgabe zustimmen – Dinge wie eine Geschäfts­ord­nung o.ä. werden eben­falls vom Rek­torat bestimmt. Selbst die finan­zi­elle Aus­stat­tung lässt zu Wün­schen übrig.

Das 30 Jahre alte Verbot besteht immer noch, sodass die Fach­schaf­ten­voll­ver­samm­lung wei­terhin die eigen­stän­dige, poli­ti­sche Ver­tre­tung der Inter­essen der Stu­die­renden der Uni­ver­sität Tübingen wahr­nimmt. Nur eine unab­hän­gige Stu­die­ren­den­ver­tre­tung – wie sie die FSRVV ist –  kann die Inter­essen der Studis ernst­haft ver­treten und nach außen tragen.

Unter diesem Grund­ge­danken ver­stehen wir unsere Arbeit und stellen uns auf den fol­genden Seiten vor.

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