Gleichstellung

Am 5. Mai 1904 beschloss der Senat der Universität Tübingen, auch Frauen zum ordentlichen Studium an der Universität zuzulassen. Damit erhielten Frauen erstmals das Recht, sich „unter den gleichen Voraussetzungen und in der gleichen Weise wie männliche Personen an der Universität Tübingen als ordentliche Studierende“ (Erlass des württembergischen Königs vom 17. Mai 1904) zu immatrikulieren. Mit diesem Beschluss feierte der jahrelange Kampf der Frauenbewegung um ein ordentliches Frauenstudium einen wichtigen Erfolg.In Tübingen hat dieser Kampf am Ende des 19. Jahrhunderts begonnen. Obwohl in anderen europäischen Ländern, beispielsweise in Frankreich seit 1863, Frauen an Universitäten zugelassen wurden, war ihnen in Württemberg dieser Zugang verwehrt. Trotzdem fragte die Studentin Alexandra Popowa 1873 beim Tübinger Rektorat an, ob sie hier ihr in Zürich begonnenes Studium fortsetzen dürfe. Der Senat stimmte einstimmig gegen die Anfrage. Weiteren Bitten von Frauen in den folgenden Jahren erging es nicht anders. Erst 1892 erhielt Maria von Linden als erste Frau eine Zulassung zum Studium der Mathematik und der Naturwissenschaften. Auch die Möglichkeit, als Hörerinnen Vorlesungen zu besuchen, wurde in den folgenden Jahren in einzelnen Fällen gewährt. Bis 1904 konnten so insgesamt 20 Frauen Lehrveranstaltungen an der Universität besuchen.Diese Zulassungen waren jedoch weniger einer fortschrittlichen Einstellung der Universitätsleitung zu verdanken, sondern dem Engagement der betroffenen Frauen und der Politik der bürgerlichen Frauenbewegung. Durch zahlreiche Petitionen übten sie Druck auf Regierungsstellen aus und initiierten eine öffentliche Diskussion über Frauenbildung. Diese führte 1899 in Stuttgart zur Eröffnung eines Mädchengymnasiums. Ziel dieser Einrichtung war es, Frauen über den Zugang zur Universität die Ausübung akademischer Berufe zu ermöglichen. Als dann 1904 der erste Abitursjahrgang seinen erfolgreichen Abschluss feiern konnte, hatten zum erstenmal in Württemberg Frauen auf einem regulären institutionellen Weg die Hochschulreife erlangt. Dieser Umstand war ein wesentlicher Grund für den Beginn des Frauenstudiums in Tübingen im gleichen Jahr.Doch die Hoffnung der Frauen auf freien Zugang zu akademischen Berufen erfüllte sich damit noch nicht. Erst 1920 fiel in ganz Deutschland das Habilitationsverbot für Frauen. In Tübingen habilitierte sich sogar erst 24 Jahre später eine Frau. Zudem blieb der Zugang zu den Universitäten in den folgenden Jahrzehnten regelmäßigen Einschränkungen unterworfen. Besonders in knappen Zeiten gab es für Frauen Zulassungsbeschränkungen, wie beispielsweise nach dem I. Weltkrieg. Auch als die Universität Tübingen nach dem II. Weltkrieg ihren Lehrbetrieb wieder aufnahm, wurden Kriegsheimkehrer bevorzugt und Frauen zum Sommersemester 1946 sogar ganz von der Neuimmatrikulation ausgeschlossen. In der Folgezeit sank der Frauenanteil an der Universität von 50% während des Krieges auf 20% in der Nachkriegszeit ab. Erst durch die Debatte um Chancengleichheit in den 60er und 70er Jahren erhöhte sich der Studentinnenanteil wieder auf 40%.Mittlerweile sind über die Hälfte aller Studierenden an der Universität Tübingen Frauen. Auf der akademischen Karriereleiter sind sie jedoch nach wie vor unterrepräsentiert: so sinkt der Anteil der Frauen, je höher die akademische Position ist. Trotz der nachweislich besseren Abschlüsse auch in Tübingen wird nur jede dritte Promotion von einer Frau gemacht. Und einer weiblichen C4-Professorin stehen statistisch 32 männliche Professoren gegenüber.