Der KAStrA

Diese Seite ist seit 2013 nicht mehr aktuell.  Mit der LHG Novelle wurde die verfasste Studierendenschaft wieder eingeführt.

das neue lhg hat nicht mehr viel übrig für uns studenten. der asta als unser bisheriges vertretungsorgan wird abgeschafft. an seine stelle tritt ein kastra.

… schreibt ein Flugblatt des tübinger AStA am 5.12.1977. Seit diesem Jahr besteht in Baden-Württemberg keine Verfasste Studierendenschaft mehr – und damit auch kein Allgemeiner Studierenden-Ausschuss, der diesem Namen gerecht würde. Ziel dieser Maßnahme war laut Hans Filbinger (CDU), damaliger Ministerpräsident, die „Trockenlegung des linkes Sumpfes an den Hochschulen“.

In der Folgezeit wurde ein Gremium geschaffen, das zwar AStA hieß, mit Unabhängigkeit und studentischer Interessenvertretung jedoch nichts zu tun hatte. Denn rechtlich ist der „AStA” ein Ausschuss des Senates, dessen Aufgaben stark eingeschränkt wurden. Das aktuelle Landeshochschulgesetzes (LHG) von 2005 macht ihn in § 65 („Mitwirkung der Studierenden”) zuständig für „Aufgaben nach Absatz 2 und nach § 2 Abs. 3”, wo es heißt:

Die Hochschulen wirken an der sozialen Förderung der Studierenden mit; sie berücksichtigen die besonderen Bedürfnisse von Studierenden mit Kindern. Sie tragen dafür Sorge, dass behinderte Studierende in ihrem Studium nicht benachteiligt werden und die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können. Sie fördern in ihrem Bereich die geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden. (§ 2 Abs. 3 LHG)

Er [der AStA] nimmt zugleich die fakultätsübergreifenden Studienangelegenheiten der Studierenden wahr und fördert die überregionale und internationale studentische Zusammenarbeit. (§ 65 Abs. 2 LHG)

Eine tatsächliche studentische Interessenvertretung ist also durch den AStA nicht möglich. Denn dazu bedarf es grundsätzlich eines hochschul- und allgemeinpolitischen Mandates sowie Satzungs- und Finanzhoheit. Die Studierendenschaft muss autonom und auf der Grundlage demokratischer Wahlen über ihren Status, ihre Stellung und ihre politische Arbeit entscheiden können. Deshalb lehnen alle studentischen Gruppen (außer dem RCDS) die bestehende Konstellation ab und fordern stattdessen eine Verfasste Studierendenschaft, wie sie in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern besteht.

Die FSVV, die seit 1973 besteht, wurde 1977 von einer studentischen Vollversammlung als unabhängige Studierendenvertretung mandatiert, die bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft die politischen Interessen der tübinger Studierenden vertreten solle. Dieser Beschluss wurde seitdem mehrfach bestätigt, zuletzt im „Lucky Streik“ von 1997/98.

Der KAStrA, der in jedem Jahr durch Uniwahlen neu konstituiert wird, tagt monatlich. Vertreten sind derzeit (2011/12) vier Fraktionen: Die Fachschaftsräte-Vollversammlung (4 Sitze), die Grüne Hochschulgruppe (4 Sitze), der RCDS (3 Sitze), die Juso-Hochschulgruppe (3 Sitze), die Liste für Information und Organisation (1 Sitz).

Auch der KAStrA ist selbstverständlich im Internet vertreten: http://www.asta.uni-tuebingen.de/