Hessen schafft Studiengebühren wieder ab

Mit der Mehrheit von Grünen, Linkspartei und Sozialdemokraten wurden am 3. Juni 2008 die Studiengebühren in Hessen abgeschafft. Das neue „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“ schafft sowohl allgemeine Studiengebühren als auch Langzeit- und Zweitstudiengebühren ab, ohne dass den Universitäten deswegen Mittel gekürzt werden. André Schnepper, Sprecher des bundesweiten Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (abs) sieht diesen Schritt in einer Pressemeldung als Zeichen für andere Länder: „Dieser Tag macht deutlich, dass es Alternativen zu Studiengebühren gibt, die man nicht wegdiskutieren kann.“

Überaschend erklärte dann Roland Koch, geschäftsführender Ministerpräsident Hessens, das Gesetz sei „handwerklich unzulänglich“ und verfüge Unsinn, weil laut einer Meldung des HR der Halbsatz fehlte, die Gebühren würden „letztmals für das Sommersemester 2008 erhoben“. Grüne und SPD fragten sich, warm Koch das nicht früher gesagt habe und wollen nun eine Sondersitzung des Parlaments einberufen. FDP-Chef Hahn befand, dass die Schuld bei den Anderen liege, Koch erklärte trotzig: „Wir sind Berater, aber nicht Kindermädchen der Mehrheitsfraktionen“.

Seitdem hat der hessische Staatsgerichtshof die Studiengebühren mit denkbar knapper Mehrheit (6:5) für verfasssungskonform erklärt, ein Student beim Bundesgerichtshof gegen dieses Urteil Verfassungsbeschwerde eingelegt und der hessische Landtag das „Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen“ beschlossen – zwei Wochen später und mit dem entsprechenden Halbsatz. CDU-Fraktionschef Wagner warnte bei der Gelegenheit vor den „sozialen Folgen“ und befürchtet einen explodierenden Anstieg der Studentenzahlen in Hessen. Und die Welt findet übrigens, dass Hessen nun im Wettbeweb zurückfallen wird und alle gebührenerhebenden Länder „bald mit Quantensprüngen in der Forschung aufwarten werden.“ Seien wir gespannt und erinnern wir nochmal an die Zweckgebundenheit der Gebühren zur Verbesserung der Lehre.