Fragwürdige Mieterhöhungen im Studentenwerk

Formulierungsvorschlag für einen Widerspruch

wohnheimverwaltung-schild Zu Beginn der letzten Woche im November wurden vom Studentenwerk die Mitteilungen über die anstehenden Mieterhöhungen zum 1. Januar 2009 versandt. Begründung: gestiegene Energiekosten. Allerdings soll im Studentendorf WHO für jedes Zimmer unabhängig von Größe, Lage oder Wärmedämmung 8€ fällig sein. Die Bewohner der Pfrondorferstraße und der Hartmeyerstraße leiden nicht unter den Erhöhungen, obwohl hier die Wärmedämmung teils noch auf dem Stand der 60er-Jahre ist. In der frisch renovierten Neuhalde dagegen, jetzt ein Energiesparhaus, sollen gerade die Energiekosten um satte 35€ gestiegen sein.

In Hohenheim regt sich bereits Protest gegen die Erhöhungen. Nach Angaben des Studentenwerkes liegen dort bereits 450 Widersprüche vor. Auch in Tübingen ist vor diesem Hintergrund mit Widersprüchen zu rechnen. Werden diese Widersprüche aufrecht erhalten, wird das Studentenwerk die Mieterhöhung einklagen und vor Gericht in jedem einzelnen Fall die Stichhaltigkeit der Begründung nachweisen müssen — eine Aufgabe, die bei einem Unternehmen mit 5500 Wohnheimplätzen aussichtslos sein dürfte. Gerade im WHO mit seinen unterschiedlich großen Zimmern und verschiedenen Wohnformen dürfte eine pauschale Mieterhöhung kaum juristisch durchsetzbar sein.

Bei der handwerklich offensichtlich schlecht durchgeführten Mieterhöhung handelt es sich nur um einen weiteren Punkt auf der langen Liste der Fehler, die möglicherweise dem Geschäftsführer des Studentenwerks anzulasten sind. Es ist fraglich, wie lange der Verwaltungsrat hier noch mitspielt. Wie verschieden Zeitungen, u.a. die Stuttgarter Zeitung und das Schwäbische Tagblatt, berichteten, scheint es hier Unklarheiten zu geben, ob die Mieterhöhung so überhaupt rechtens sind. Von einigen Personen im Umfeld des Studentenwerkes wurde in der Vergangenheit immer wieder angedeutet, dass es hier zu handwerklichen Fehlern gekommen ist, die nicht zu vertuschen sind.

Deshalb raten wir allen Studierenden gegen die Mieterhöhungen Widerspruch einzulegen.