Wie der Justiziar des Studentenwerks mitteilte, darf seiner Auffassung nach das Grundrecht auf Meinungsäuerung in Einrichtungen des Studentenwerks nicht wahrgenommen werden, wenn sie
dazu geeignet sind, die Person des Geschäftsführers oder andere Mitarbeiter/-innen des Studentenwerks zu verunglimpfen und dem Studentenwerk wirtschaftlichen oder sonstigen Schaden zuzufügen. […] Sie können von Ihrem Recht auf Meinungsäusserung auch genügend ausserhalb unserer Einrichtungen Gebrauch machen.
Es handelte sich bei dem beanstandeten Flyer um eine satirische Fotomontage des Geschäftsführers Oliver Schill (Flyer als PDF). Großarth schreibt weiter:
Bitte teilen Sie (ggf. per Aushang) allen namentlich bekannten und unbekannten Austeilern von Flyern mit, dass o.g. Flogblätter in unseren Einrichtungen nicht ausgelegt werden dürfen.
Dieser Bitte kommen wir gerne nach, und wer uns unterstützen will, kann unseren Aushang gerne ausdrucken und aushängen. Hier der Aushang als PDF.