In Sachen Studentenwerk

Wieder mal Zeit für aktuelle Wasserstandsmeldungen in Sachen Stuwe. Da gibts zunächst mal nichts wesentlich neues an der Mieterhöhungsfront. Der Verwaltungsrat hat befunden, keine Mieterhöhung beschlossen zu haben, das Studentenwerk lässt sich dadurch allerdings nicht beirren.

48000 € zuviel bezahlt

Andere Themenbereiche sind da interessanter: Wie das Tagblatt berichtete, sind laut einem unabhängigen Gutachten der Sachverständigen-Sozietät Hoai-Spezial die knapp 50000€, die das Studentenwerk für Planungen eines Studentenhotels in Hohenheim bezahlte, deutlich zu hoch veranschlagt.

Die damit beauftragten Architekten hätten lediglich Anspruch auf etwa 2000 €, wenn sie auf die Möglichkeit einer Bauvoranfrage nicht hingewiesen hätten. In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von den studentischen Mitgliedern im Verwaltungsrat des Stuwe. Es wirft ein neues Licht auf seit langem diskutierte Vorgänge. Die Universität hatte bereits im November 2008 versucht, in einer Pressemitteilung die Diskussion zu beenden und erklärt, die Vorwürfe des „verschwenderischen Umgangs mit Geldern haben sich nicht bestätigt.“ Erst vorgestern legte das Tagblatt mit eigenen Recherchen nach: http://tagblatt.de/2980604

Gericht stellt fest: Gesetze gelten auch für das Studentenwerk

Zeitgleich stand das Studentenwerk vor Gericht. Geklagt hatte der Personalrat, der über die geplanten Umstrukturierungen beim vor nunmehr zwei Jahren fusionierten Studentenwerk Tübingen-Hohenheim informiert werden wollte. Auf schriftliche Anfragen hatten die Arbeitnehmervertreter zuerst gar keine Antwort erhalten und wurden dann beschieden, man habe doch mal mit jemandem, die auch im Personalrat sei, gesprochen.

Vor Gericht nun versicherte der Vertreter des Studentenwerks nun, dass ganz einfach keine Veränderungen geplant sind, außer einer neuen Spülmaschine in der Mensa Morgenstelle. Der Personalrat und sein Anwalt hatten es zuvor versäumt, dem Gericht entsprechende Papiere über Planungen zu übermitteln und gab sich mit einem Vergleich zufrieden: Der Antrag auf umfasssende Information wurde zurückgezogen (wenns schon nichts zu informieren gibt) und das Stuwe verpflichtet sich, in Zukunft den Personalrat zu informieren, wenn es muss. Nein, wir wollen keine Werbung machen, aber hierüber ist ebenfalls an oben schon angesprochener Stelle nachzulesen. Der Titel: „Nachhilfe in Rechtskunde: Stuwe muss informieren“

Speisepläne auf der Räte-Seite

Zuguterletzt: Die Speisepläne der Mensen waren bisher immer relativ gut auf der alten Seite des Studentenwerks versteckt, die neue Seite verweist ebenfalls auf die alte – bequemer bekommt ihr die Pläne in Zukunft bei uns, und zwar links in der Seitenleiste auf der Startseite oder unter http://www.fsrvv.de/services/praktische-lebenshilfe/mensa/. Guten Appetit!