Studiengebühren verstoßen gegen UN-Sozialpakt

bverwg1Am 29. April wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine Klage Paderborner Studierender zum UN-Sozialpakt verhandelt, die durch das Landesastentreffen NRW eingereicht wurde. Die Fachschaftenvollversammlung Tübingen unterstützt die Klage und ruft dazu auf, den Protest gegen Studiengebühren auch am 29. April in Leipzig laut und deutlich zu
artikulieren.

Die Einführung von Studiengebühren ist in unseren Augen nicht nur unsozial, sondern ein Bruch gegenüber dem 1973 von der Bundesrepublik ratifizierten und 1976 in der BRD in Kraft getretenen internationalen Pakt der Vereinten Nationen über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (kurz: UN-Sozialpakt).  Im UN-Sozialpakt heißt es wörtlich:

„Der Hochschulunterricht [muss] auf jede geeignete Weise, insbesondere durch allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden.“

„Sollte die Klage abgelehnt werden, wäre dies ein schwerer Schlag für die Verbindlichkeit von internationalem Recht. Es geht beim UN-Sozialpakt nicht nur um Bildungsgebühren, sondern um ein allgemeines Diskriminierungsverbot und die Absicherung sozialer Mindeststandards für alle Menschen“, erklärt David Lähnemann von der Fachschaft Biologie.

„Zu diesen sozialen Mindeststandards  gehört aber auch und gerade der kostenfreie Zugang zur Bildung. Die Unentgeltlichkeit des Hochschulstudium ist eine wichtige Voraussetzung für  gesellschaftliche Chancengerechtigkeit“, ergänzt Fabian Everding von der Fachschaft EKW.

„Unabhängig vom Ausgang des Urteils am 29. April fordern wir die betroffenen Landesregierungen auf, Bildungsgebühren in jeder Form schnellstmöglich wieder abzuschaffen“, erklärt die Tübinger Fachschaftenvollversammlung abschließend.