Auf Antrag der FSVV-Vertreter wurde im Hochschulrat eine Änderung der
Grundordnung der Universität Tübingen beschlossen: Alumni der Uni Tübingen haben nun den Status eines „Angehörigen“ der Universität. So ist der Weg frei für die Wiedereinrichtugn der Alumni-Emailadressen. Ehemalige Studierende können bald wieder ihre universitäre Email-Adresse nutzen, nachdem sie sich
exmatrikuliert haben.
Hätte sich das ZDV vor dieser Neuregelung als Email-Provider für Alumni
betätigt, hätte es – neben der Speicherung selbst – bestimmte Vorschriften zur Voratsdatenspeicherung erfüllen müssen, wie etwa rund um die Uhr einen Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörden bereitzustellen. Da „Angehörige der Universität“ aber ein geschlossenener Personenkreis sind, muss nicht gespeichert werden.
Demnach haben die Studierenden der Uiversität einen gangbaren Weg eröffnet, wie man auch weiterhin – über sein Studium hinaus – die Verbundenheit mit der Universität Tübingen zeigen kann. „Wir sind froh, dass nachdem jahrelang von der Unileitung bürokratische Gründe vorgeschoben wurden, nun ein Umdenken bei der Hochschulleitung eingesetzt hat.“, so Laura Mega, die den Antrag, den die Fachschaften-VV schon im Jahr 2005 gestellt hatte, im Senat vertreten hat.