3000 Euro Geldstrafe für den Geschäftsführer!

der_staatsanwalt_hat_das_wortWie wir einer lokalen Tageszeitung entnehmen konnten, hat die Brieföffnung des Geschäftsführers auch juristische Konsequenzen. Am 11. April wurde Herr Oliver Schill, Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim darüber informiert, dass zur Überzeugung der Staatsanwaltschaft und des Strafrichters am Amtsgericht eine Straftat gem. § 202 (Verstoß gegen das Briefgeheimnis) zweifelsfrei festgestellt wurde und ihm wurde daraufhin eine Strafbefehl über 3000 Euro zugestellt.

Gegen diesen Strafbefehl hat Herr Schill, nunmehr Angeklagter in einem Strafverfahren, natürlich das Recht Widerspruch einzulegen. Dies musste er bis zum 27. April 2009 tun, ob er dies getan hat, ist uns bisher nicht bekannt. Sollte er so Verfahren sein, würde es zu einer öffentlichen Anklage kommen, an dessen Ende eine mündliche Hauptverhandlung stehen könnte, bei der Herr Schill sich auf der Anklagebank wiederfände und dann nocheinmal zu den Vorwürfen Stellung nehmen müsste.

Zum Hintergrund: Im November 2008 öffnete Herr Schill widerrechtlich den Brief eines Studierenden, der an der Leiter der Psychotherapeutischen Beratungsstelle des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim adressiert war. Obwohl der Brief als „persönlich“ gekennzeichnet war und auch direkt an den Abteilungsleiter adressiert war, öffnete Herr Schill diesen Brief und bestellte den betreffenden Mitarbeiter zu einer Anhörung ein, bei der dieser mit dem Inhalt des Briefes konfrontiert wurde.

Aus unserer Sicht stellt dies eine Straftat gem § 202 Strafgesetzbuch dar, denn hier wurde das Briefgeheimnis gebrochen. Nunmehr schloss sich auch die Staatsanwaltschaft Tübingen und das zuständige Amtsgericht Tübingen dieser Auffassung an und verhängte den oben erwähnten Strafbefehl. Aus unserer Sicht ist nun der Rektor der Universität Tübingen und Verwaltungsratsvorsitzende des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim Professor Dr. Bernd Engler gefordert, diesen Vorgang auch arbeitsrechtlichen Konsequenzen zuzuführen, denn ein weiterso schadet nicht nur dem Ansehen des Studentenwerkes, eine Zusammenarbeit ist auch den Mitarbeitern ab einem gewissen Punkt nichtmehr redlicherweise zuzumuten.

Sobald es neuere Entwicklungen in diesem Fall gibt, werden wir euch auf dem Laufenden halten.

Hier der Zeitungsartikel vom letzten Donnerstag: http://neckar-chronik.de/3067388/Nachrichten/Newsticker