Nun scheint der Klärungsbedarf für den Geschäftsführer des Studentenwerkes, Oliver Schill, doch nicht so groß gewesen zu sein, dass er hierfür eine öffentliche Hauptverhandlung riskieren wollte. Fast schon heimlich hat er seine Geldstrafe akzeptiert und bezahlt; der Gerichtstermin wurde daraufhin abgesagt. Nun ist es also amtlich und rechtskräftig: Herr Schill hat gegen das Strafgesetzbuch verstoßen und dafür eine Geldstrafe zu bezahlen. Diese Strafe wird in das Bundeszentralregister eingetragen. Der Geschäftsführer des Studentenwerks Tübingen-Hohenheim gilt damit als vorbestraft. Wir als Studierende können uns jetzt nur des Verdachtes nicht ganz erwehren, dass Schill mit dem Widerspruch vor allem die Vertreterversammlung und die Verwaltungsratssitzung Ende April unvorbestraft hinter sich bringen wollte.
Doch nun endlich kann der Verwaltungsratsvorsitzende (und Rektor der Universität Tübingen) Bernd Engler die arbeitsrechtlichen Konsequenzen einleiten, die er sich bisher noch nicht einmal beim Namen zu nennen getraute. Es muss ihm als wahre Erleichterung vorkommen, nun nicht mehr nur vage andeuten zu dürfen und diplomatisch vorsichtig zu formulieren, um nicht in ein laufendes Verfahren eingreifen zu müssen. Endlich kann er Unrecht nennen, was Unrecht ist. Welche Freude im Rektorat herrschen muss, nun endlich Gerechtigkeit walten lassen zu können. Die zermürbende Zeit bis zum Verfahrensabschluss hat ein Ende.
Nun können wir’s frei in die Welt rufen: Ganz oben im Studentenwerk, wurden während der Dienstzeit Straftaten begangen.
Warten wir doch mal ab, ob jetzt was passiert.