Meinungsfreiheit

alles-klarWie uns der Geschäftsführer des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim, der wegen einer Straftat eine Geldstrafe von 3000 Euro zahlen musste, soeben telefonisch und auch durch einen per Boten überreichten Brief mitteilen ließ, fühlt er sich durch einen auf dieser Seite veröffentlichen Artikel verleumdet und unterstellt uns üble Nachrede. Er hat uns deshalb unter Androhung einer Strafanzeige untersagt, diesen Artikel online zu stellen. Um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, verzichten wir freiwillig auf die Veröffentlichung, bis eine rechtliche Klärung erfolgt ist. Wir sind zuversichtlich, dass der Artikel zu Beginn der nächsten Woche wieder online stehen wird. Und sind erstaunt über die Fähigkeit des Geschäftsführers des Studentenwerkes, mit Kritik umzugehen und eigene Fehltritte einzugestehen. Gleichzeitig freuen wir uns, dass unsere Homepage auch für den Geschäftsführer Oliver Schill derart wichtig ist, dass er regelmäßig unsere Artikel liest.