Verfahren vor dem Amtsgericht wegen der Mieterhöhung beim Studentenwerk

Die richtende Justitia über einem Sitzungssal im Amts- und Landgericht in Tübingen Das Interesse war groß und scheinbar ahnte die Richterin am Amtsgericht am letzten Dienstag das schon, denn von einem Sitzungssaal im Untergeschoss, der drei Besuchern Platz geboten hätte, wurde die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt. Doch auch der reichte nicht und als die 25 Plätze belegt waren, mussten immer noch einige Studierende vor der Tür bleiben.
Was zog die Studierenden an einem Dienstag Vormittag zur besten Mensazeit in das Amtsgericht in die Doblerstraße?
3 C 572/09, so der unspektakuläre Aushang am Gerichtssaal, doch die Beklagte in diesem Verfahren vor dem Amtsgericht Tübingen war das Studentenwerk Tübingen-Hohenheim und der Streitgegenstand die Mieterhöhung, die zum 1. Januar durchgesetzt werden sollte. Und da von dieser Mieterhöhung in Tübingen und Hohenheim fast alle Mieter der Wohnheime des Studentenwerkes betroffen sind, erklärt sich auch das große Interesse an diesem Verfahren.

Das Studentenwerk maß dem Verfahren eine so große Bedeutung bei, dass es gleich mit vier Mitarbeitern bei Gericht erschien, so waren neben dem Justiziar auch die Leiter der Buchhaltungsabteilung und der Wohnheimabteilung erschienen und wurden von der Presse- und Öffentlichkeitsreferentin des Stuwe unterstützt. Nur der Hauptakteur musste sich leider entschuldigen lassen, der  Geschäftsführer Oliver Schill war terminlich leider so eingebunden, dass er nicht persönlich erscheinen konnte.

Das Studentenwerk hatte zum 1. Januar die Mieten in den meisten  Wohnheimen z.T. drastisch erhöht. Besonders betroffen waren davon die Bewohner des Wohnheimneubaus Neuhalde (Viktor-Renner-Str. 2), hier wurde die Miete um 35€ erhöht. Daraufhin legte die Mehrzahl der Bewohner Widerspruch beim Studentenwerk ein und widerrief die Abbuchungsermächtigung. Das Studentenwerk ignorierte diese Widersprüche oder nötigte die „Boykotteure“ mit Drohungen, ihre Widersprüche zurück zu ziehen. Gleichzeitig wurden vom Studentenwerk weiterhin die erhöhten Mieten abgebucht, die von den Mietern dann zurück gebucht werden mussten.

Nachdem dieses Spiel einer Bewohnerin der Neuhalde zu bunt wurde, reichte sie beim Amtsgericht Tübingen Klage ein. Der Gütetermin fand am letzten Dienstag statt. Die Klägerin bot dem Studentenwerk als Vergleich an, die Mieterhöhung mit Wirkung zum 1. Oktober zu akzeptieren. Dies wurde vom Studentenwerk mit der Begründung abgelehnt, dass daraufhin weitere Klagen zu befürchten seien. Somit gingen die Gegner ergebnislos auseinander.

Der nächste Verhandlungstermin findet im September statt, die abschließende Entscheidung steht noch aus. Man darf den Verhandlungstermin mit Spannung erwarten, denn die Richterin machte in ihren Ausführungen deutlich, dass das Studentenwerk keinen Grund zu übertriebenem Optimismus haben muss, denn auch für Sie gibt es einige Formalien, deren Einhaltung durch das Stuwe zu bezweifeln sind. Sobald wir neue Informationen haben, werden wir darüber berichten.