Semesterbeitrag des Studentenwerks auch bei Beurlaubung fällig

Studieren ist teuer. Neben den 500 Euro Studiengebühren, die zur Zeit etwa die Hälfte aller Studierenden entrichten müssen, werden zusätzlich noch der Verwaltungskostenbeitrag i.H.v. 40 Euro und der Semesterbeitrag des Studentenwerks i.H.v. 63,50 Euro fällig. Bisher mussten beurlaubte Studierende den Semesterbeitrag des Studentenwerks nicht entrichten, da ja auch keine Leistungen des Studentenwerks in Anspruch genommen werden können . Zu Beginn dieses Jahres wurde die Beitragordnung des Studentenwerks geändert, jetzt müssen auch beurlaubte Studierende die 63,50 Euro entrichten. Die Begründung des Studentenwerks für diese Änderung ist zum einen ein einheitliches Vorgehen aller baden-württembergischen Studentenwerke, zum anderen die Behauptung, dass auch beurlaubte Studierende die vom Studentenwerk bereitgestellte Unfallversicherung in Anspruch nehmen können (inwieweit diese jedoch im Ausland anerkannt wird ist noch nicht abschliessend geklärt).
Wir werden versuchen zeitnah abzuklären ob das Vorgehen des Studentenwerks rechtswidrig ist.
Es ist möglich den Studentenwerksbeitrag nur unter Vorbehalt zu zahlen, dieses Vorgehen erscheint uns unter den gegebenen Bedingungen auch ratsam.
Wir raten dringend davon ab sich zu exmatrikulieren, um um die Zahlung des Beitrags herumzukommen. Dieser Vorschlag, der vom Studentenwerk gemacht wurde, kann zum Verlust des Studienplatzes (sowohl in Tübingen als auch eines Austauschplatzes im Ausland), zum Verlust des Kindergeldes und des Versicherungsschutzes führen.

Die FSVV bemüht sich seit mehreren Wochen eine Klärung herbeizuführen. Sobald es Neuigkeiten gibt werden wir darüber berichten.