Wie die Tübinger SPD-Landtagsabgeordnete Rita Haller-Haid in einer Pressemeldung erklärte, sollen über eine halbe Million Studiengebühren für Baumaßnahmen verwendet werden. Konkret handele es sich um Laborräume für 1,6 Mio Euro, von denen 550 000 € aus Studiengebühren aufgebracht werden sollten. Die zuständigen Gremien hätten die Verwendung zwar bereits „abgenickt“, eine solche Verwendung sei aber „vom Hochschulrecht so nicht gedeckt“. Da wiegt es umso schwerer, dass das geplante Vorgehen durch Wissenschaftsminister Frankenberg selbst gedeckt werde. Die Abgeordnete kündigte an, sich auch dort um Aufklärung zu bemühen.
Der Rektor der Eberhardina Karolina, Bernd Engler persönlich, widersprach Haller-Haid noch am selben Tag – ebenfalls per Pressemeldung. Hier erklärt er erstens, „dass an der Universität Tübingen einschließlich der Medizinischen Fakultät die Studiengebühren völlig korrekt verwendet werden“, zweitens die von Haller-Haid beschriebene geplante Verwendung der Studiengebühren „keineswegs gesetzeswidrig“ sei und drittens „eine Verwendung der Gebühren für die Schaffung von Laborräumen keineswegs vorgesehen“ sei.
So sieht es auch die Fachschaft, die im Rahmen einer studentischen Vollversammlung mit ihrem Studiendekan darüber diskutierte, ob und für welche Projekte Restmittel aus Studiengebühren verwendet werden sollen. Man kam dabei überein, das bestehende Lerngebäude auf dem Schnarrenberg um eine Etage aufzustocken um ein Multifunktionslernraum installieren zu können. Dort soll es ausschließlich Studierenden möglich sein, ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten in der klinischen Arbeit an Simulatoren zu trainieren und zu verbessern. Aus diesem Grund, und weil gleichzeitig eine Mitfinanzierung von Universitätsklinikum und Land zu je einem Drittel zugesichert wurde, war man bereit, 500.000 € aus Studiengebührenrestmitteln für dieses Projekt zur Verfügung zu stellen.
Der Fachschaft Medizin war dabei sehr wohl bewusst, dass eine Zustimmung nicht unumstritten sein dürfte und dass diese Maßnahme auch zur Nachahmung an anderen Fakultäten und Universitäten führen könnte. Dennoch entschloss man sich zu einer derartigen Studiengebührenverwendung, um die Lernsituation an der medizinischen Fakultät zu verbessern. Doch auch die Abgeordnete hat recht, wenn sie diesen Vorgang in einem größeren Zusammenhang betrachtet:
„[D]er Vorgang [ist] nur ein Testlauf, wie weit man gehen kann.“ Demnächst könne jedes Finanzloch an den Hochschulen mit Studiengebühren gestopft werden, Geld, das den Hochschulen vorher entzogen wurde. „Damit wird nicht bloß die Zweckbindung der Studiengebühren aufgeweicht, sondern man macht sich von den nach wie vor völlig unsozialen Studiengebühren abhängig“ so Haller-Haid.