Der AStA tagt jetzt öffentlich.

Logo des AStA Tübingen
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In seiner Sitzung am Mittwoch, den 9. Dezember 2009, hat der Allgemeine Studierendenausschuss der Uni Tübingen beschlossen, seine Geschäftsordnung zu ändern. Soweit unspektakulär – regelt eine Geschäftsordnung doch lediglich die Arbeitsweise innerhalb eines Gremiums. Doch diesmal ging es nicht um Einladungsfrist oder um die Frage, ob Protokolle auch ausschließlich digital versandt werden dürfen, diesmal ging es um die Öffentlichkeit der zukünftigen AStA-Sitzungen.
Der von der Fachschaftenvollversammlung initiierte Antrag sieht vor, fortan die Öffentlichkeit von AStA-Sitzungen zu ermöglichen. In der bisherigen Geschäftsordnung heißt es lapidar heißt: Die Sitzungen des AStA sind nichtöffentlich.

Der einstimmig gefasste Beschluss hat den aktuellen Bildungsprotest und die Besetzung des Kupferbaus zum Hintergrund. Dort wurde in den Forderungskatalog an das Rektorat die Forderung aufgenommen, dass der AStA und weitere Gremien der Universität öffentlich tagen sollten. Für den AStA sagte das Rektorat: „Die Öffent­lich­keit der Sit­zungen des AStA kann von diesem selbst geregelt werden.“ Diese Aussage wörtlich nehmend regelte der AStA gestern Abend seine Anliegen selbstständig und beschloss die Änderung der Grundordnung. Damit ist aber leider die Öffentlichkeit noch nicht per se hergestellt. Denn die Änderung der Geschäftsordnung muss nun noch in amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen veröffentlicht werden. Sobald die Univerwaltung den Beschluss geprüft hat und das Rektorat den Vollzug anordnet, kann eine Veröffentlichung erfolgen. Von da an stehen Zuschauerinnen und Zuschauern des AStA die Türen offen und die zweite Forderung ans Rektorat ist umgesetzt. Wir hoffen, dass auch die anderen 23 Forderungen der Kupferbaubesetzer so zeitnah verwirklicht werden können.

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