Die Universität Tübingen hat jetzt eine Zivilklausel.

FriedenAm Ende ging es ganz schnell und seit dem 17. Dezember hat die Grundordnung des Universität Tübingen nicht nur eine Präambel, sondern auch eine Zivilklausel.

Die Eberhard Karls Universität Tübingen ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich eine staatliche Einrichtung. Sie sieht ihre Aufgabe darin, die ihr übertragenen Pflichten in Forschung, Lehre und Studium verantwortungsvoll wahrzunemen.

Die Universität ist bestrebt, in zukunftsorientierten Strukturen und klaren Verfahrensweisen, in konstruktivem Miteinander und im Dialog mit den Gruppen der Hochschulmitlgieder ihre Verantwortung als Hochschule wahrzunehmen.

Durch die aktive Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, durch die Chancengleichheit der Geschlechter in allen Bereichen, durch ihr Selbstverständnis als gesellschaftlicher Impulsgeber und durch ihre Verpflichtung auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung: versteht sich die Eberhard Karls Universität Tübingen auch als Ort der Begenung und der Kommunikation. Lehre, Forschung und Studium an der Universität sollen friedlichen Zwecken dienen, das Zusammenleben der Völker bereichern und im Bewusstsein der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen erfolgen.

Damit ist bereits die zweite Forderung des BsetzerInnen-Plenums im Kupferbau umgesetzt. Nachdem der AStA am 9. Dezember beschlossen hatte, siene Sitzungen zukünftig öffentlich abzuhalten, hat nun auch der Senat der Unviersität nachgezogen und sich eine Präambel der Grundordnung abgerungen. Auch an anderen Stellen hat das Rektorat bereits die zugesagten Aktivitäten erkennen lassen.
Insbesondere im Bereich der Studien- und der Behindertenberatung hat das Rektorat Kontakt zu Studien- und Fachberatern aufgenommen und eine Evaluation der momentanen Leistungen angeregt. Auch Fragen der Härtefallanträge, der Veröffentlichung von Protokollen, Blockung von Veranstaltungen und Anwesenheitskontrollen stehen bereits jetzt auf der Tagesordnung der nächsten Studiendekanesitzung. Es ist etwas in Bewegung geraten, nun gilt es aber, dass den Akteure die Beine nicht einschlafen. Dafür wollen wir sorgen.

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