Die Besetzung zeigt erste Wirkung!

Die Plakate aus den 70ern sind immer noch aktuell
Der Rektor auf einer Plenumssitzung

25 Forderungen haben die Besetzerinnen und Besetzer des Hörsaals 21 an das Rektorat gestellt und in der vergangenen Woche hat das Rektorat auf diesen Forderungskatalog geantwortet.
Von Drittmitteln über die berechtigten Forderungen der Hochschulsekretärinnen bis hin zur Veröffentlichung von Sitzungsprotokollen: Das Feld, das die Forderungen aufspannten, war weit, doch alle Forderungen lassen sich durch das Rektorat umsetzen. Damit war auch eine Ausweichmöglichkeit genommen, die im Rahmen der Bildungsproteste gerade in Deutschland immer wieder zu hören war: Wir sind nicht zuständig. Angefangen bei der Bundesbildungsministerin, die auf die Länder verwies, über den Wissenschaftsminister, der die Autonomie der Unis hervorhob, bis zum Rektor, der seine Taschen nach Außen krempelte, um deutlich zu machen, dass er die Forderungen ohne zusätzliche Landesmittel nicht bezahlen könne: Niemand fühlte sich zuständig, aber den Protest unterstützen konnten sie alle.

Doch das Rektorat musste Farbe bekennen. Keine der Verbesserungen, die konkret die Uni Tübingen betreffen sind unrealisierbar, die meisten sogar ohne größeren finanziellen Aufwand.

Hier die Forderungen und die Antworten der Rekotrats:

  1. Die sofortige Offenlegung von Herkunft und Verwendung aller Drittmittel.
    Über die Einwerbung, Herkunft und Verwendung von Drittmitteln kann die Öffentlichkeit aus datenschutz- und gewerbeschutzrechtlichen Gründen nur in aggregierter Form informiert werden. Eventuelle Fragen bezüglich der Herkunft und Verwendung von Drittmitteln können aber künftig anhand von jährlichen Zusammenstellungen in der Strukturkommission besprochen werden.
  2. Die Einführung einer Zivilklausel (Selbstverpflichtung, nicht an militärischen Forschungen teilzunehmen), bzw. sollte bereits eine derartige Klausel existieren, verpflichtet sich das Rektorat diese Klausel öffentlich zu machen und einzuhalten. Das Rektorat soll die Bundesregierung aufrufen, Mittel für friedenspolitische Arbeit an der Uni Tübingen zur Verfügung zu stellen.
    Die Einführung einer Zivilklausel stellt das Rektorat dem Senat anheim, auch wenn keinerlei Notwendigkeit zu einer solchen Regelung gesehen wird. Bezüglich der Förderung von friedenspolitischer Forschung ist darauf zu verweisen, dass es an unserer Universität einen international renommierten Studiengang Master in Friedensforschung und Internationale Politik gibt und dass zahlreiche Mitglieder verschiedener Gruppen unserer Universität in friedenspolitischen Fragen und in vom BMBF und anderen öffentlichen Drittmittelgebern finanzierten Projekten engagiert sind.
  3. Die sofortige Erfüllung der Forderungen der Hochschulsekretärinnen (siehe deren Website).
    Die Höhergruppierung der Hochschulsekretärinnen ist vom Rektorat als ein Desiderat anerkannt und politisch unterstützt worden. Wir arbeiten daran, dass eine baldige Umsetzung unserer Planungen erfolgen kann.
  4. Die dokumentierte Kommunikation all unserer Forderungen an Bundes- und Landesregierung in der Landesrektorenkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz. Wo möglich soll sich das Rektorat auch aktiv für diese Forderungen einsetzen.
    Das Rektorat wird die Forderungen des Kupferbau-Plenums an die Landesregierung sowie an die Landes- und Hochschulrektorenkonferenz zusammen mit dieser Stellungnahme weiterleiten und sich für berechtigt erscheinende Forderungen einsetzen.
  5. Sich zu verpflichten, den Hochschulrat mit Personen zu besetzen, die das gesamte gesellschaftliche Spektrum abbilden. Das nächste gewählte externe Mitglied muss ein_e Interessenvertreter_in des nichtwissenschaftlichen Dienstes (z.B. Gewerkschafter_in) sein. Alternativ: Der Hochschulrat soll um ein externes Mitglied aus den Gewerkschaften und ein internes aus dem nichtwissenschaftlichen Dienst erweitert werden.
    Bei der Zusammensetzung des Hochschulrats stehen aufgrund der ihm vorgegebenen Funktionen andere Kriterien im Vordergrund als der Wunsch des Kupferbau-Plenums nach höherer gesellschaftlicher Diversifizierung. Eine Änderung wäre ohne dies nur durch eine Gesetzesnovellierung möglich. Eines der neuen internen Mitglieder ist übrigens ein Vertreter der Gruppe des nichtwissenschaftlichen Dienstes.
  6. Die freie Wählbarkeit der Fächerkombination bei Bachelor-Studiengängen zu gewährleisten.
    Die freie Wählbarkeit der Fächerkombination bei Bachelorstudiengängen wird auch in Zukunft im Prinzip gegeben sein; sie wird in der Praxis allerdings durch organisatorische und stundenplantechnische Probleme eingeschränkt. Aus diesem Grunde favorisiert es das Rektorat, dass in den Prüfungsordnungen privilegierte Fächerkombinationen benannt werden, ohne damit individuelle Kombinationswünsche zu unterbinden.
    • Eine Stelle zur Beratung von potenziellen Studienanfänger_innen ohne Abitur (Berufstätigen) zu schaffen.
    • Die Aufnahmekriterien für Studienanfänger_innen ohne Abitur sollen möglichst weit ausgelegt werden.

    Im Akademischen Beratungszentrum (ABZ) wird eine Person als Ansprechpartner für die spezifische Studienberatung potentieller StudienanfängerInnen ohne Abitur benannt werden. Gegen eine möglichst weite Auslegung der Aufnahmekriterien spricht aus unserer Sicht nichts.

  7. Das studentische Servicezentrum sowie neue Lehrgebäude in der Priorisierung der universitären Bauvorhaben an die erste Stelle zu setzen.
    Die Errichtung eines studentischen Servicezentrums mit integrierten Seminarräumen hat in den universitären Planungen bereits eine sehr hohe Priorität und ist Gegenstand intensiver Bemühungen, um eine baldige Finanzierung zu gewährleisten. Mit konkreten Fragen der Realisierung sollte sich eine Arbeitsgruppe befassen.
    1. Das Clubhaus muss bleiben!
    2. Auch die Wilhelma (Wohnheim hinterm Clubhaus) muss bleiben!

    Wir stimmen mit Ihnen überein, dass die Studierenden für die Wahrnehmung ihrer Interessen die dafür notwendigen räumlichen Voraussetzungen benötigen: falls das Clubhaus in Zukunft zur Disposition stehen sollte, wird es eine räumliche Alternative im zentralen Campusbereich geben. Zusammen mit dem Studentenwerk Tübingen – Hohenheim bemüht sich die Universität Tübingen um eine ausreichende Versorgung der Studierenden mit Wohnheimplätzen. Sollte die Wilhelma im Rahmen weiterer Bau- bzw. Campusplanungen zur Disposition stehen, müsste dafür Ersatz geschaffen werden.

  8. Abschaffung der Blockung der Lehrveranstaltungen (z.B.i.d. Biologie).
    Die wochenweise Blockung von verpflichtenden Lehrveranstaltungen während des Semesters wird mit den Studienkommissionen der betroffenen Fächer überprüft und soll zukünftig nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich sein.
  9. Ausbau der Kapazitäten des Fachsprachenzentrums.
    Der Ausbau der Kapazitäten des Fachsprachenzentrums ist seit geraumer Zeit auch ein dringendes Anliegen des Rektorats. Im Laufe der letzen beiden Jahre wurden die Kapazitäten beträchtlich ausgeweitet; sie decken allerdings die weiter gestiegene Nachfrage durch die Studierenden noch nicht. Mit der Inbetriebnahme des neuen Standorts Wilhelmstrasse 22 im Laufe des Wintersemesters 2009/10 werden zusätzliche Übungsräume für das Fachsprachenzentrum und den Lehrbereich „Deutsch als Fremd-sprache“ geschaffen, die eine Erhöhung der Zahl der Lehrveranstaltungen ermöglichen sollten. Wir bemühen uns im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten um die Aufstockung von Mitteln für die Einstellung zusätzlicher Lehrkräfte.
  10. Einhaltung der zentral koordinierten Zeitpläne für Lehrveranstaltungen (gleichzeitiger Anfang, gleicher Rhythmus).
    Die Einhaltung einheitlicher Anfangszeiten für Lehrveranstaltungen sollte bereits schon jetzt gewährleistet sein. Wir werden weitere Anstrengungen unternehmen, sie sicherzustellen.
  11. Veröffentlichung der Senatsprotokolle.
    Bezüglich der Veröffentlichung von Protokollen des Senats müssen die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Aus Sicht des Rektorats spricht nichts gegen eine eingeschränkte, die Vertraulichkeit sicherstellende, Weitergabe von genehmigten Protokollen, die um personenbezogene Daten bereinigt wurden.
  12. Duldung der Öffentlichkeit des AStA durch das Rektorat.
    Die Öffentlichkeit der Sitzungen des AStA kann von diesem selbst geregelt werden.
  13. Öffentliche Sitzung des Rektorats.

    Die Öffentlichkeit der Sitzungen des Rektorats kann nicht hergestellt werden. Die Beschlussfassungen haben datenschutzrechtlichen Belangen Rechnung zu tragen. Alle Entscheidungen des Rektorats, die auf Veränderung von Strukturen, Studien- und Prüfungsordnungen etc. abzielen, werden ohnedies im Senat und in den entsprechenden Kommissionen vorgestellt und diskutiert, so dass die universitären Gremien mit ihren Mitgliedern in die Entscheidungsprozesse einbezogen sind.

  14. Veröffentlichung der Protokolle der Fakultätsräte und der Studienkommission.
    Bezüglich der Veröffentlichung von Protokollen der Fakultätsräte und der Studienkommissionen müssen die rechtlichen Voraussetzungen geklärt werden. Aus Sicht des Rektorats spricht nichts gegen eine Weitergabe von genehmigten Protokollen, die um per-sonenbezogene Daten bereinigt wurden.
  15. Eine wirklich barrierefreie Uni muss geschaffen werden.

    Die Barrierefreiheit und Behindertengerechtheit der Universität wird seit Jahren Schritt für Schritt [sic!] umgesetzt, sofern die baulichen und finanziellen Möglichkeiten gegeben sind. Das Ziel einer völlig barrierefreien Universität wird allerdings nicht kurzfristig zu erreichen sein.

  16. Abschaffung der Anwesenheitspflicht.
    Die Vergabe der Leistungspunkte bemisst sich nach dem Arbeitsaufwand, der für die Studierenden mit dieser Lehrveranstaltung verbunden ist, um fachliche Kompetenzen zu erwerben. Diese Arbeitsbelastung setzt sich zusammen aus den Präsenzzeiten und aus den Zeiten, die für das Selbststudium aufgewandt werden müssen. Nur wenige Lehrveranstaltungsformen sind auf eine asynchrone Vermittlung der Kompetenzen angelegt, z.B. indem eine Vorlesung nachträglich als Video angeschaut werden kann oder bei Veranstaltungen des E-Learning- bzw. Blendend Learning. Bei den Lehrveranstaltungen, die auf eine synchrone und damit ja auch dialogische Arbeitsweise hin angelegt sind, d.h. auf eine Zusammenarbeit in Gruppen, auf Diskussionen, auf das gemeinsame Bearbeiten von Materialien und das gemeinsame Erarbeiten von Ergebnissen, wie z.B. Seminare, Übungen, Laborpraktika, kann auf die Anwesenheitspflicht nicht verzichtet werden, weil sonst auch die Lernziele nicht erreicht werden können.
  17. Verbesseurng des Betreuungsverältnis auf mindestens 100 Studierende : 1 Professor.
    Betreuungsverhältnis 100 Studierende : 1 Professur. Diese Forderung ist zu begrüßen, dürfte sich allerdings als unrealistisch erweisen. Wesentlich wichtiger erscheint ohnedies ein angemessenes Verhältnis von Studierenden zu Lehrenden unabhängig vom Status der Lehrenden.
  18. Keine Exmatrikulation auf Grund zu langer Studienzeiten.
    Die Exmatrikulation aufgrund zu langer Studienzeiten ist im LHG § 62 (3) Satz 2 ins Ermessen der Universitäten gestellt. An der Universität Tübingen wurde bislang davon kein Gebrauch gemacht.
  19. Abschaffung aller Zulassungsbeschränkungen.
    Wir sind grundsätzlich gegen Zulassungsbeschränkungen, brauchen sie aber notgedrungen in einigen Fächern, um akzeptable Studienbedingungen garantieren zu können. Die zu Beginn dieses Semesters in vereinzelten Fächern erkennbaren Überlasten haben gezeigt, dass die Universität einen geregelten Studienbetrieb sicherstellen muss.
  20. Sofortige Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen für behinderte und chronisch kranke Studierende.
    Eine solche Pauschalregelung wäre eine Benachteiligung nicht behinderter und nicht chronisch kranker Studierender. Aus diesem Grund ist es notwendig, im Einzelfall zu entscheiden, und dafür besteht bereits jetzt die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Diese Anträge werden von einer Auswahlkommission entschieden, die mit Vertreterinnen aller Hochschulgruppen (also auch Studierenden) besetzt ist.
  21. Freie Möglichkeit der Fächerkombination in Lehramtsstudiengängen.
    Weder die Modulhandbücher noch die Regelungen der neuen GymPo verbieten Fächerkombinationen im Lehramtsstudium. Bei der Modularisierung der Lehramtsstudiengänge werden wir darauf achten, dass möglichst viele Fächerkombinationen ohne Überschneidungen im Stundenplan studiert werden können. Aufgrund der zahlreichen möglichen Kombinationen (es gibt mehr als 30 Lehramts-Fächer!) werden wir völlige zeitliche Überschneidungsfreiheit in allen Kombinationen nicht garantieren können.
  22. Ausgewogenheit bei der Gewichtung von Modulen.
    Ausgewogenheit von Modulen. Diese Forderung unterstützen wir und geben sie gerne an die Arbeitsgruppen und Kommissionen weiter, die sich derzeit in den Fächern mit der Umsetzung der neuen GymPo befassen.
  23. Detailierte Änderungsanregungen in Bezug auf die Formulierungen in Musterprüfungsordnung für Lehramtsstudiengänge.
    Abgleich zwischen Entwurf der universitären Musterprüfung und dem Gesetzestext des Landes: Diese Passagen geben wir gerne weiter mit der Bitte um Anpassung.

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