Ende der Rückmeldefrist

Wer sich noch nicht zurückgemeldet hat, sollte das vor dem 15. Februar tun. Dann nämlich endet die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2010.

Wer sich von Studiengebühren befreien lassen kann, findet auf den Seiten der Uni die entsprechenden Anträge. Wer dies nicht kann und seine die 603,50 € bis 15. 2. nicht zusammenbekommt, hat noch bis zum 31. März 2010 Zeit, muss dann allerdings zusätzlich 10 € Mahngebühr bezahlen.

Die Zahlung erfolgt per Überweisung an die Unikasse oder per Einzugsermächtigung, die über Campus erteilt werden kann.