Unser Ziel muss es sein, die Interessen des Studentenwerkes nach möglichst großer Auslastung ihrer Wohnheimzimmer und die Interessen der Studierenden nach möglichst großer Flexibilität zu versöhnen.
, so das Ergebnis der gestrigen Verwaltungsratssitzung des Studentenwerkes Tübingen-Hohenheim. Wie dieser Spagat gelingen kann? Darüber gibt es durchaus unterschiedliche Meinungen, die es zu diskutieren lohnt.
Allein in Tübingen sind zum Wintersemester 09/10 fast 2 500 Studierende mehr als in den Vorsemestern aufgenommen worden und dennoch hat das Studentenwerk mit einem Mietausfall von einer Viertelmillion Euro zu kämpfen. Dies verhindert nicht nur dringend nötige Sanierungsmaßnahmen, sondern schlägt sich auch auf die Mietkalkulation nieder. Um diese Spirale (größerer Leerstand ⇒ größere Mietausfälle ⇒ höhere Mieten ⇒ geringere Attraktivität ⇒ größerer Leerstand) zu stoppen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, denn sowohl das Wissenschaftsministerium als auch die Universität Tübingen gehen davon aus, dass das Wachstum der Hochschulen noch bis 2018 anhält. Und bis dahin werden die Wohnheime attraktiv sein müssen, um mit dem Wachstum der Studierendenzahlen Schritt halten zu können und der privaten Konkurrenz eine bezahlbare Alternative zu bieten.
Lösungsansatz Semestermietverträge
Doch gerade zum Ende des Semesters kündigen viele Studierende ihre Wohnheimplätze, was dazu führt, dass ein sogenanntes Augustloch entsteht, also eine Zeit mit erheblichen Mietausfällen im fünfstelligen Bereich. Dies will das Studentenwerk kompensieren und die Lösung liegt aus Sicht der Geschäftsführung in Semestermietverträgen, also Mietverträgen die zwangsläufig bis zum Ende des Semesters laufen und vorher nicht gekündigt werden können (Siehe auch). Dass diese Regelung für Studierende im Zweifel eine Doppelbelastung darstellen kann und sie in ihrer Flexibilität einschränkt, hat nun auch der Verwaltungsrat festgestellt. Das Studentenwerk wurde dazu aufgefordert, den spezifischen Problemen bei Semestermietverträgen für Studierende im Praktikum oder im Ausland Rechnung zu tragen und einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen des Studentenwerkes nach einer möglichst kostendeckenden Bewirtschaftung der Wohnheime und den Interessen der Studierenden nach größtmöglicher Flexibilität zusammen zu bringen. Obgleich die Wohnheimabteilung des Studentenwerkes schon jetzt bemüht ist, praktikable Einzelfalllösungen zu finden, soll in enger Abstimmung mit den Studierenden auf operativer Ebene ein Kompromiss gesucht werden.
Ein Vorschlag liegt auf dem Tisch und soll nun zusammen mit den Beteiligten erörtert werden. Bei einer zweimonatigen Kündigungsfrist könnte künftig die Vermietung bis zum 15. oder 30. August erfolgen und für bestimmte Personengruppen Sonderkündigungsrechte vorgesehen werden. So soll in Abstimmung mit den Hochschulen an den vom Studentenwerk betreuten Standorten, eine gangbare und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Über den weiteren Fortgang und weitere Entwicklungen werden wir zeitnah berichten.