Dschungelbuch der Hochschulpolitik 4. Auflage Wintersemester 09/10

  • Vorwort
  • Die FSVV
    • Kurzvorstellung
    • Ernst Bloch Universität
    • Arbeitskreise
  • Gremien der Hochschulpolitik
    • Fakultätsrat AStA
    • Senat
    • Strukturkommission
    • Kommission für Studium und Lehre
    • Studiengebührenkommission
    • Hochschulrat
    • Vertreterversammlung des Studentenwerks
    • Verwaltungsrat des Studentenwerks
  • Uniwahlen

Der Biber symbolisiert alles, was schlecht für die Uni und ihre Studenten ist. Fachschaftsarbeit heißt: Dem Biber Manieren beibringen!

Vorwort

Lieber Studi,
„Senat“, „AStA“ und „Fakultätsrat“ sind wohl die häufigsten Begriffe, die durch den Uni-Alltag schwirren, ohne dass man eine genaue Vorstellung davon hat, was in diesen Gremien besprochen wird. Und dann soll man einige auch noch selbst wählen! Die geringe Wahlbeteiligung (2009: 19,4%) zeigt nicht Studis, die nicht wählen wollen, sondern die nicht wählen können, weil sie sich zu schlecht informiert fühlen. Das liegt unter anderem daran, dass die meisten Gremien nicht öffentlich tagen. Dieses Dschungelbuch soll den Weg durch den hochschulpolitischen Dschungel weisen. Es beschreibt die Arbeit der wichtigsten Gremien, erklärt, wer darin vertreten ist, und zeigt, wie jeder Studi, auch du, seine Uni mitgestalten kann.

Wir Studierenden sind die größte Gruppe an der Uni und können wichtige Perspektiven von der anderen Seite des Hörsaals her aufzeigen. Das fällt ganz schön ins Gewicht! Studierende sämtlicher Fächer investieren viel Zeit und Arbeit, um die Hochschule nach ihren Wün- schen zu gestalten, d.h. an der sie gerne lernen und forschen, die besonnen finanziert, und die sie in jeder Hinsicht gerecht behandelt. Dazu gehen sie manchmal Hand in Hand mit der Unileitung, und wenn es sein muss auf Konfrontationskurs. Kritisches Hinterfragen ist unser wichtigstes Werkzeug! Auch du solltest nicht akzeptieren, dass deine Studiengebühren für neue Möbel ausgegeben werden oder der interessanteste Lehrstuhl deines Instituts weggekürzt wird! Frag nach und unterstütze die Fachschaften mit deinen Fähigkeiten!

Schau doch mal bei uns vorbei! Bis bald und liebe Grüße,
deine Fachschaftenvollversammlung

FSVV – Fachschaftenvollversammlung

Kurzvorstellung

Die Fachschaftenvollversammlung (FSVV) ist seit 1973 der Zusammenschluss aller Fachschaften der Universität. Im Gegensatz zu den„hochschulpolitischen Gruppen“, die sich meist schon durch ihrenNamen einer politischen Richtung und einer politischen Partei zugehörig zeigen, ist die FSVV politisch und finanziell unabhängig und steht keiner Partei nahe. Die FSVV sieht sich als wichtige Ergänzung zum seit den 70er Jahren massiv eingeschränkten und von der Universitätsleitung abhängigen →AStA. Ist die Mitbestimmung der Studierenden darin auf sportliche, musische und kulturelle Bereiche begrenzt, nimmt die FSVV auch ökologische, ökonomische und politische Interessensvertretung wahr. 1977 wurde die FSVV auf einer studentischen Vollversammlung als unabhängige Studierendenvertretung mandatiert, bis zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft die politischen Interessen der Tübinger Studierenden zu vertreten. Dieser Beschluss wurde seitdem mehrfach bestätigt – zuletzt im „großen Streik“ 1997/98.

Das Modell der Vollversammlung ist an der Universität Tübingen auf- grund ihrer Entscheidungsfindung einzigartig und verläuft nach folgenden Prinzipien:

  1. Offenheit: Jeder Studierende ist in allen Fachschaften und der FSVV rede- und antragsberechtigt.
  2. Basisdemokratie: Eingebrachte Anträge werden zuerst in den einzelnen Fachschaften abgestimmt, dann erst erfolgt ein Votum in der Vollversammlung, in der Regel durch zwei Delegierte je Fachschaft.
  3. Imperatives Mandat: Die so gefundenen Entscheidungen sind für die Vertreter der FSVV in den Gremien bindend, wie auch die Entscheidungen der Fachschaften für ihre Delegierten in der Vollversammlung bindend war. Betrifft eine Entscheidung nur eine Fachschaft, gibt diese die Position vor (z.B. Besetzung von Lehrstühlen).

Alle Studierenden können die Beschlüsse der universitären Gremien beeinflussen!

In den Sitzungen der FSVV wird die Arbeit in den Fachschaften, den →Gremien und den →Arbeitskreisen (AKs) besprochen. Die Sitzungen finden jeden Montag um 18 Uhr im Sitzungssaal im Clubhaus statt. Die FSVV beruft auch studentische Vollversammlungen ein. Auf der Vollversammlung gefasste Beschlüsse und Positionen sind für die FSVV bindend. Vorwort

Die sehr gute Zusammenarbeit der FSVV mit der Uni-Leitung, die breite Akzeptanz der studentischen Politik auf Landes- und Bundesebene und vor allem das auch zwischen den Wahlen geäußerte Vertrauen der Studierenden in unsere Arbeit sind für uns deutliche Zei- chen dafür, dass wir trotz unserer vielleicht nicht immer konsensfähi-gen Positionen und, um es mit →Ernst Bloch zu sagen, trotz – oder gerade wegen? – unseres „trotzigen Trotzdems” auf dem richtigenWeg sind.

Ernst Bloch Universität

Ernst Bloch im Juli 70 Foto: Manfred Grohe

Als 1977 der Tübinger Philosophieprofessor und geistiger Vater protestierender Studierender Ernst Bloch starb, widmete der AStA die Universität zu seinem Gedenken um. Das Logo geht auf eine Vorlesung Blochs anlässlich der Verleihung seiner Honorarprofessur im Festsaal der Neuen Aula zurück, als er als Ausdruck seines Widerstands gegen bestehendes Unrecht die geballte Faust erhob. Der FSVV erscheint dieses Symbol aufgrund ihres Selbstverständnisses als unabhängige Studierendenvertretung geeignet. Die Ernst-Bloch-Faust schlägt nicht: Sie steht als Symbol dafür, dass wir als Studierende nicht alles mit uns geschehen lassen. Die Besinnung auf Ernst Bloch versteht die FSVV als eine Besinnung auf einideologiefreies, gesellschaftskritisches Denken.

Arbeitskreise und Aktivitäten der FSVV

In Arbeitskreisen passiert wichtige inhaltliche Arbeit, die den Rahmen einer Sitzung sprengen würde. Auch darüberhinaus ist die FSVV aktiv.

Der AK Freie Bildung (früher: AK Studiengebühren) hat jeweils 2007 und 2008 einen Boykott der allgemeinen Studiengebühren organisiert. Zwar ist er zweimal gescheitert, es hat sich jedoch auch ge- zeigt, dass Unzufriedenheit unter den Studierenden existiert und die reibungslose Durchführung hat das Vertrauen in die Arbeit der FSVV gestärkt. Durch die Umbenennung des AKs wird deutlich gemacht, dass die FSVV jede Art von Studiengebühren mit freier Bildung unvereinbar sieht.

Der AK Wohlfühlen befasst sich mit Themen rund ums →Studentenwerk Tübingen-Hohenheim. Das betrifft vor allem die Tendenz seit der Zusammenlegung der beiden Studentenwerke, den Service weniger auf die Interessen der Studierenden auszurichten und Entscheidungen ohne Absprache mit den Betroffenen zu fällen und durchzusetzen. Seinen Namen verdankt der AK dem neuen Geschäftsführer des Studentenwerks, der als eine seiner ersten Amtshandlungen in Tübingen verfügte, auf den Mensatischen Papiertischdecken auszulegen. Die Studierenden sollten sich darauf in der Mensa »wohlfühlen«, wobei Kosten und ökologische Erwägungen keine Rolle spielten.

Der AK Rätebaubrigade kümmert sich um den Erhalt des Clubhauses mit allem was dazugehört. Er steht in Kontakt mit dem Bauamt der Universität, meldet Schäden und stellt Bau- und Reparaturanträge. So hat die Rätebaubrigade z.B. erreicht, dass es eine Lüftungsanlage ins Clubhaus eingebaut wurde. Da die Uni aber nicht immer notwendiges Geld zur Verfügung stellt, ist der AK auch selbst handwerklich tätig. So wurden in der Vergangenheit Jalousien angebracht, die Wärmedämmung an den Fenstern verbessert und das Ka- minzimmer und Möbel renoviert. Zudem unterstützt die Rätebaubrigade die VeranstalterInnen bei der Vorbereitung und Durchführung von Clubhausfesten.

Der AK FakNeu erarbeitet ein Konzept zur vom Rektorat vorangetriebenen →Fakultätsneugliederung. Dabei liegt besonderes Augenmerk auf studentischen Bedürfnissen und denen kleinerer Fakultäten. Die Entwürfe des AKs werden in den →Senat eingebracht.

Studienberatung findet an fast jedem Institut durch die Fach- schaft statt. Sie unterstützt damit diesen häufig unterfinanziert bzw. überlasteten Bereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Universität. Die FSVV bietet darüber hinaus Beratung für Studierende, insbesondere in sozialen Belangen, zur ge- schlechtlichen Gleichstellung, und zur Barrierefreiheit für Behinderte und chronisch Kranke an.

Die Vergabe der Clubhausfeste wird von der FSVV jedes Semester organisiert. Dazu lädt sie interessierte Fachschaften und Hochschulgruppen ein, um gemeinsam die Festtermine zu beschließen. Auch hält sie engen Kontakt mit der Universitätsverwaltung. So konnte die FSVV letztes Semester weitgehende zeitliche Einschränkungen für Clubhausfeste verhindern.

Die Musikanlage der FSVV kann von studentischen Gruppen und Fachschaften, insbesondere für die Clubhausfeste, kostengünstig gemietet werden. Die Einnahmen werden zur Verwaltung, Instandhaltung und Erweiterung der Anlage verwendet. Aktuell verfügt die Anlageberatung über zwei größere Anlagen mit Subwoofern, zwei Plattenspieler, ein DJ-Rack mit Doppel-CD-Spieler und Mischpult so- wie zwei Lichtanlagen mit je acht Scheinwerfern. Für Bands stehen Monitorboxen, ein Mischpult und ein Multicore zur Verfügung. Die Anlage ist für nicht-kommerzielle Veranstaltungen bestimmt. Kontakt über anlageberatung@fsrvv.de.

Das Ract! Festival, das jährlich am Anlagensee stattfindet, ist mit über 20 000 Besuchern das größte politische Umsonst-und- Draußen-Festival Süddeutschlands. Es entstand aus dem Zusammen- schluss des act! Festivals und des Räte-Open-Airs. Die FSVV ist als Mitveranstalter bei der Vorbereitung und Durchführung des Festivals maßgeblich beteiligt.

In den unregelmäßig stattfindenden Kaminzimmergesprächen stehen immer wieder interessante Gäste zur gesellschaftspolitischen Diskussion zur Verfügung.

Das Bildungsmagazin auf der Wüsten Welle (96,6 MHz) greift aktuelle bildungspolitische Themen auf und entsteht in enger Zu- sammenarbeit mit der FSVV. Infos: www.ernst-bloch-uni.de/radio

Das FSVV-Infoheft RÄTETÄ verfolgt kritisch die universitäre Poli- tik in Tübingen.

Überregional ist die FSVV in der LandesAStenkonferenz (LAK) in Baden-Württemberg, und im freien Zusammenschluss der StudentIn- nenschaften (fzs) auf Bundesebene aktiv.

Die wichtigsten Amtsträger auf einen Blick

Rektor:Prof. Dr. Bernd Engler
Prorektorin für Studium und Lehre:Prof. Dr. Stefanie Gropper
Prorektor für Forschung:Prof. Dr. Herbert Müther
Kanzler:Dr. Andreas Rothfuß
Gleichstellungsbeauftragte für den wissenschaftlichen Dienst:Prof. Dr. Schamma Schahadat
Prorektor für Internationales und Strategie:Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann

Gremien der Universität

Bisher wurde die selbstständige Arbeit der FSVV vorgestellt, wie Studierende bei den Fachschaften Unterstützung bekommen und an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Nun die Frage: Was passiert mit den beschlossenen Positionen? Im Landeshochschulgesetz (LHG) ist eine Beteiligung von Studierenden, wenn auch eine sehr geringe, in allen universitären Gremien gesichert. Prinzipiell sind immer alle an der Universität arbeitenden Statusgruppen vertreten: Professoren, Wissenschaftlicher Dienst, z.T. nicht wissenschaftlicher Dienst und Studierende, wobei immer eine professorale Mehrheit gewahrt ist. Auch die FSVV entsendet Vertreter z.B. in die Senatskommissionen, die Gremien des Studentenwerks oder den Hochschulrat. Sie vertreten dort die Meinung der Studierenden und ermöglichen durch ihre Berichterstattung einen gesicherten Informationsaustausch zwi- schen den Gremien, den Fachschaften und den Studierenden. Im Folgenden werden die Wichtigsten erklärt.

Fakultätsrat

Im Fakultätsrat sitzen sechs Studierende, alle Professoren einer Fakultät und sechs Vertreter des Mittelbaus sowie des nichtwissenschaftlichen Dienstes. Der Fakultätsrat beschließt über die Finanzmittelvergabe, Prüfungs- und Studienordnung und über Fragen, die die ganze Fakultät und nicht nur einzelne Institute betreffen. Auch die Verwendung der Studiengebühren wird nach Vorberatung in der Studienkommission der Fakultät vom Fakultätsrat beschlossen. Weiterhin beschließt er über die vom Fakultätsvorstand verfassten Struktur- und Entwicklungspläne der Fakultät. In Kommissionen werden bestimmte Themen ausgiebiger diskutiert und Beschlussvorlagen erarbeitet. Die Sitzungen des Fakultätsrates leitet der Dekan der Fakultät. Zusammen mit dem Studiendekan und dem Prodekan bilden diese drei Professoren den Fakultätsvorstand, der heute vielfach bereits vor der eigentlichen Diskussion im Fakultätsrat die Beschlüsse vorbereitet und damit den Fakultätsrat ein Stück weit entmachtet. Auch die Wahl eines neuen Dekans gehört zum Aufgabenbereich des Fakultätsrates. Seit 2005 schlägt der Rektor dem Fakultätsrat die KandidatInnen für das Amt des Dekans vor.

AStA

Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) ist ein von Studierenden gewähltes Gremium, das in beinahe alle Bundesländern eine im Gesetz verankerte und somit offiziell anerkannte umfassende Studierendenvertretung ist. Das war auch in Baden-Württemberg und Bayern bis 1972 so, als den studentischen Vertretern das politische Mandat entzogen wurde. 1977 wurde die Verfasste Studierendenschaft, der Zusammenschluss aller an einer Universität eingeschriebenen Studierenden aufgelöst. In der Folgezeit wurde ein Gremium geschaffen, das zwar AStA hieß, mit Unabhängigkeit und studentischer Interessenvertretung jedoch nichts zu tun hatte. Denn rechtlichwar der „AStA“ ein Ausschuss des Senates, dessen Aufgaben sich le-diglich auf die „Förderung der sozialen, geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden“ beschränken (vgl. §3 Abs. 3UG). Es ist dem AStA also nicht mehr erlaubt, sich zu hochschulpolitischen oder gar allgemeinpolitischen Themen zu äußern (z.B. Studiengebühren, sinkende Ausgaben für Bildungspolitik, Wohnungsnot oder Faschismus). Diese Aufgaben übernimmt die FSVV. Seit Inkrafttreten des Landeshochschulgesetzes (LHG) ist der AStA nicht einmal mehr einem Unigremium zugeordnet. Die Beschlüsse des AStA müssen zudem vom Rektor vollzogen werden. So handelt es sich faktisch nur um Vorschläge, die vom Rektorat bzw. der zentralen Verwaltung vollzogen werden oder eben nicht. Das ist eine Farce! Aufgrund dieser Beschneidung ist auch der Name KAStrA geläufig. Eine tatsächliche studentische Interessenvertretung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Denn dazu bedarf es grundsätzlich eines hochschul- und allgemeinpolitischen Mandates, einer Satzungshoheit und einer Finanzhoheit. Die Studierendenschaft muss autonom und auf der Grundlage demokratischer Wahlen über ihren Status, ihre Stellung und ihre politische Arbeit entscheiden können. Deshalb lehnen alle studentischen Gruppen (außer dem RCDS) die bestehende Konstellation ab. Die FSVV fordert stattdessen eine Verfasste Studierendenschaft, wie sie in allen Bundesländern außer Baden-Württemberg und Bayern besteht, die wieder einem vollwertigen AStA entspricht.

Senat

Kraft Amtes gehören dem Senat das Rektorat, der Kanzler, die Frauenbeauftragte und alle Dekane (zur Repräsentation der fakultären Interessen) und ggf. der Direktor des Universitätsklinikums an. Weiterhin ist der wissenschaftliche und nicht wissenschaftliche Dienst vertreten. Während die vier studentischen Vertreter jährlich gewählt werden, beträgt die Amtszeit der übrigen Mitglieder vier Jahre. Der Senat wählt zur inhaltlichen Arbeit Kommissionen, deren Ergebnisse dann vom Senat diskutiert und beschlossen werden. Der Senat kann darüber hinaus Stellungnahmen verabschieden und beschließt z.B. über die jährlichen Zulassungszahlen. Auch jede Berufung eines neuen Professors wird vom Senat beschlossen. Ebenfalls regelt der Senat die Grundordnung (Verfassung der Uni). Wenn Rektor oder Frauenbeauftragte ihren Rechenschaftsbericht vortragen, ist die Senatssitzung auch für die Öffentlichkeit zugänglich. Dies geschieht ebenso bei der Wahl eines neuen Rektorats (die 2008 gleich zweimal erfolgte). Durch das neue Landeshochschulgesetz (LHG) hat der Senat seine Vormachtstellung als Entscheidungsgremium der Uni zugunsten des →Hochschulrates eingebüßt. Der Senat tagt etwa alle vier Wochen. 

Strukturkommission

Bei der Strukturkommission handelt es sich um eine Senatskommission, welche an der Vorbereitung der Sitzungen des Senats beteiligt ist. Sie behandelt wesentliche Strukturentscheidungen der Universität. Sämtliche Ausschreibungen für Professuren passieren daher zunächst die Strukturkommission, welche die entsprechenden Anträge prüft und gegenüber dem Senat eine Beschlussempfehlung abgibt. Auch alle Bewerbungen auf Professuren werden geprüft, um eine Beschlussempfehlung an den Senat abzugeben. Zudem behandelt die Kommission den Struktur- und Entwicklungsplan, welcher in unregelmäßigen Zeitabständen vom Ministerium angefordert wird. Dieser Plan beinhaltet eine Bestandsaufnahme des status quo sowie eine verbindliche Zukunftsplanung. Auch hier erarbeitet die Strukturkommission eine Beschlussvorlage für den Senat. 

Achtung Fakultätsneugliederung

Die 14 Fakultäten der Uni sollen in ein „4+3 Department-Modell“ überführt werden. (Philosophisches Department, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, MatNat, , Medizin, plus Jura, ev. und kath. Theologie). Zwar erkennt die FSVV die grundsätzliche Notwendigkeit einer Reform, sie hat den Weg des Rektorats jedoch in vielerlei Hinsicht kritisiert. Die exklusive Informationspolitik des Rektorats und die fehlende Einbeziehung von Studierenden und Fakultätsräten am Projekt stellen die Betroffenen meist vor vollendete Tatsachen. Die FSVV bezweifelt erwartete Verwaltungskosteneinsparung durch die Zusammenlegung, und weist auf eine bevorstehende Überlastung des Personals, sowie auf eine Verschlechterung des Betreuungsangebotes hin. Weiterhin wird von kleinen Instituten eine eingeschränkte Mitbestimmung in den Massendepartements befürchtet. Besonders zu den Details der internen Organisation der Departments kann das Rektorat noch keinen vernünftigen Ansatz vorweisen. Stattdessen werden die Stellen der Gründungs- oder Koordinierungsdekane besetzt, ohne dass eine Amtszeit oder ein genauer Tätigkeitsbereich feststeht. Die FSVV fordert eine Mitwirkung der Studierenden und der Fakultätsräte an einem Umgestaltungsprozess auf Augenhöhe. Zusätzlich weist die FSVV das Rektorat beständig darauf hin, dass die geplante Neugliederung auch eine Anpassung des Campus der Zukunft, des umfassenden Neubaus der Uni, erfordert. Die Neugliederung soll am 1.1.2010 in Kraft treten. 

Kommission für Studium und Lehre

Die Senatskommission für Studium und Lehre besteht aus insgesamt zehn Mitgliedern, davon zwei Studierende. Sie berät den Senat bei Themen, die das Studium oder die (Qualität der) Lehre betreffen. Leider ist der wirkliche Aufgabenbereich der Kommission damit nicht klar genug definiert. Bisher bestand die Hauptaufgabe der Kommission lediglich in der Nominierung der KandidatInnen für den Landeslehrpreis, andere Themen wurden nur unzureichend oder gar nicht bearbeitet. Die Prorektorin für Studium und Lehre hat zugesagt, die Kommission zu stärken. Derzeit sind Beratungen über eine neue, allgemeingültige Satzung zur Evaluation von Lehrveranstaltungen im Gange, genauso wie die Umfrage zur Stärkung guter Lehre welche mit erarbeitet wurde. Auch ersuchte der Leiter des Career Services die Kommission als eine Art Aufsichtsrat. Eine wichtige Aufgabe, die bisher von der Universität nur unzureichend in Angriff genommen wurde, ist die Evaluation von Lehrveranstaltungen und der Studiengebührenverwendung. Evaluationsergebnisse werden in vielen Fakultäten nur unzureichend veröffentlicht, Konsequenzen aus Evaluationen meist nicht. Die FSVV fordert daher ein einheitliches Evaluationssystem für alle Fakultäten und auch für zentrale Einrichtungen und deren Veranstaltungen. 

Studiengebührenkommission

Die Studiengebührenkommission ist eine Kommission des Rektorats, deren Mitglieder jedoch vom Senat gewählt werden, um der Gruppenautonomie und der universitären Demokratie gerecht zu werden. Neben der Prorektorin für Studium und Lehre sitzen drei professorale Mitglieder, ein Mittelbauvertreter, ein Vertreter des nichtwissenschaftlichen Dienstes sowie vier Studierende im Gremium. Zusätzlich gibt es zwei Mitglieder mit beratender Stimme (eine Professorin, eine Studentin). Da die Studiengebühren laut Gesetz „im Benehmen mit den Studierenden“ verteilt werden, entstand auf Initiative der Fachschaften und der jetzigen Prorektorin für Studium und Lehre die „Kommission für die Verteilung der Studiengebühren“, auch „Studiengebührenkommission“ genannt. Der Name ist insofern missverständlich, als dass die Studiengebühren letztendlich nicht durch die Kommission vergeben werden. Die Beschlussfassung erfolgt durch das Rektorat, die Kommission erarbeitet lediglich eine Beschlussvorlage, an die sich das Rektorat nicht halten muss. Die Formulierung „Im Benehmen mit den Studierenden“ bedeutet auch nicht, dass die Studierenden zustimmen müssen, sondern dass sie informiert werden (müssten) und sich äußern dürfen. Es wurden auch schon Studiengebühren gegen den Willen der Studierenden vergeben. Aufgabe der Kommission ist es, einen Verteilungsschlüssel für die Studiengebühren zu erstellen, d.h. festzulegen wie viele Gelder an die Fakultäten gehen und wo Gelder zentral eingesetzt werden sollen. Die Studiengebührenverteilung innerhalb der Fakultäten wird von der Kommission überwacht. Die Fakultäten entwerfen Verteilungsvorschläge für die jeweilige Fakultät, die dann von der Kommission begutachtet werden. Die Erarbeitung der Studiengebührenverteilung für die zentralen Einrichtungen (Bibliotheken, Verwaltungseinrichtungen etc.) erfolgt direkt in der Studiengebührenkommission.

Hochschulrat

Der Hochschulrat, im Gesetz „Aufsichtsrat“ genannt, ist seit Inkrafttreten des LHG im Jahr 2005 das nominell wichtigste Gremium der Universität. Von den elf Mitgliedern des Hochschulrats gehören nur fünf der Universität an (drei Professoren, ein Vertreter des wissenschaftlichen Mittelbaus, ein/e StudentIn), bei den restlichen externen Mitglieder handelt es sich überwiegend aus Vertretern der Wirtschaft. Den Vorsitz des Hochschulrats führt immer ein universitätsexternes Mitglied. Jährlich finden etwa sechs Sitzungen statt. Der Hochschulrat beaufsichtigt das Rektorat, hat aber auch eine unmittelbare strategische Funktion, da er laut Gesetz „die Verantwortung für die Entwicklung der Hochschule“ trägt. Faktisch bedeutet dies, dass der Hochschulrat viele Aufgaben übernommen hat, die früher der Senat wahrgenommen hat. So wird der Rektor heute nicht mehr vom Senat – und damit von den Mitgliedern der Universität – sondern vom Hochschulrat gewählt. Auch die Struktur- und Entwicklungspläne der Universität werden ebenso wie die Funktionsbeschreibung von Professuren vom Hochschulrat beschlossen. Die Beschlussfassung über die Planung der baulichen Entwicklung – also auch das Projekt „Campus der Zukunft“ – obliegt allein dem Hochschulrat. Des Weiteren bedürfen die meisten Entscheidungen des Senates der Zustimmung des Hochschulrats. Die FSVV steht dem jetzigen Hochschulratsmodell kritisch gegenüber. Es erscheint nicht zielführend, wenn die wichtigsten Strukturentscheidungen von einem Gremium gefasst werden, dass mehrheitlich aus universitätsfremden Personen besteht. Wichtige Strukturentscheidungen sollten aus der Mitte der Universität selbst kommen und vom Senat beschlossen werden. Bis jetzt hat sich der Hochschulrat meistens an die Vorschläge der Fakultäten und des Senats (z.B. bei der Ausschreibung von Professuren) gehalten, allerdings kam es bei der Wahl des Rektors auch zu Konflikten zwischen Hochschulrat und Senat. Sinnvoller wäre eine Art Kuratoriumsmodell, in dem der Hochschulrat eine beratende Funktion für Rektorat und Senat inne hat. Dadurch wäre gewährleistet, dass zum einen impulsgebende Vorschläge von außen kämen und zum anderen die Interessen der Universität nicht fremdbestimmt wären. 

Vertreterversammlung des Studentenwerks

Die Vertreterversammlung ist offiziell das höchste Organ eines Studentenwerks (StuWe). Sie beschließt die Satzung und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrats. In der Vertreterversammlung sind die Studierenden hoffnungslos in der Unterzahl: jede betroffene Hochschule entsendet neben ihrem Rektor und ihrem Kanzler eine von der Studierendenzahl abhängige Zahl an Professoren und Studierenden. In der Vertreterversammlung sind neben Rektor und Kanzler der Uni Tübingen auch vier Studierende und vier Professoren vertreten. In der der gesamten Vertreterversammlung sind weniger als ein Drittel der Mitglieder Studierende. Trotz dieser schlechten Mehrheitsverhältnisse ist es unseren Verwaltungsrats- und Vertreterversammlungsmitglieder Studierende. Trotz dieser schlechten Mehrheitsverhältnisse ist es unseren Verwaltungsrats- und Vertreterversammlungsmitgliedern gelungen, die Satzung des Studentenwerks zu entwerfen, sie in die Vertreterversammlung einzubringen und in größten Teilen auch beschließen zu lassen. 

Was ist faul im Studentenwerk?

Seit der Zusammenlegung der Studentenwerke Tübingen und Hohenheim ist die FSVV darum bemüht, dass Tübingen unter dem ehemals nur Hohenheimer StuWe-Leiter Oliver Schill, nicht als Standort zweiter Klasse behandelt wird. Tatsache ist, dass ohne Rücksicht auf Tübinger Besonderheiten Hohenheimer Strukturen übernommen werden. Die Ausgestaltung der Mensen, die, durch Landesmittel gefördert, mit günstigem und guten Essen eigentlich des Studenten Magen und Geldbeutel dienen sollen, werden laut Schill zu „Profit Centern“ umstrukturiert. Im Zentrum steht dabei der irrsinnige Gedanke, Mensa Morgenstelle und Wilhelmstraße könnten trotz ihres unterschiedlichen Einzugsbereiches miteinander konkurrieren. Das Flyerverbot sowie verschwenderische und unhygienische Papiertischdecken auf den Mensatischen konnte die FSVV schon nach wenigen Wochen stoppen. Neben ökologischen Kosten müssten dafür 65 000 Euro pro Jahr veranschlagt werden – eine teure „Wohlfühlatmosphäre“. Rund 50 000 Euro wurden übrigens vom StuWe zur Planung eines „Studentenhotels“ im Plieninger Gewerbegebiet ausgegeben – ohne zuvor, wie vorgeschrieben, eine Änderung des Bebauungsplanes von der Stadt Stuttgart zu beantragen! Herausgeschmissenes Geld, das bei vernünftigem Vorgehen hätte gespart werden können. Die FSVV hat hierzu ein unabhängiges und den StuWe Geschäftsführer belastendes Gutachten eingeholt. Ein weiterer Vorwurf besteht aufgrund von Mieterhöhungen von bis zu 35 Euro der Studentenwohnheime im November 2008. Die FSVV hat über Flyer die Mieter darauf Aufmerksam gemacht, dass sie ohne Grundlage im Wirtschaftsplan und am Verwaltungsrat vorbei beschlossen wurden und nicht ausreichend begründet sind. Über 500 Bewohner widersprachen der Erhöhung, was vom StuWe mit dem Einzug der erhöhten Miete ignoriert wurde. Eine Studentin führt in dieser Sache eine Musterklage. 
Das Schwäbische Tagblatt berichtet regelmäßig über die Vorgänge im StuWe. 

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das eigentliche mächtige Organ des Studentenwerks. Er setzt sich aus einem Vertreter des Wissenschaftsministeriums und jeweils drei Vertretern der Hochschulleitungen, Studierenden und externen Mitgliedern (aus der freien Wirtschaft oder Kommunalpolitik) und jeweils deren Stellvertretern zusammen. Leider gibt es seit der letzten Vertreterversammlung Tübingen nur noch ein reguläres und ein stellvertretendes studentisches Mitglied (vorher zwei Stellvertreter). Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Tübinger Rektor. Der Verwaltungsrat bestellt und überwacht den Geschäftsführer. Er nimmt Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse entgegen und beschließt diese. Ebenso beschließt er die Höhe der Semesterbeiträge (in Tübingen derzeit 63,50€) und entscheidet über „außergewöhnliche Maßnahmen und Rechtsgeschäfte“. Damit sind vor allem Bauprojekte, die Aufnahme von Krediten und die Auslagerung von Aufgaben an externe Unternehmen gemeint. 

Was ist sonst noch faul im Studentenwerk?

Die Barrierefreiheit der sozialen Beratungseinrichtungen des StuWes ist nicht mehr gewährleistet. Mit dem Umzug aus den leicht zugänglichen Räumen neben der Mensa in die Karlsstraße, sind die Einrichtungen nicht nur weit ab vom Schuss, sondern man muss sich zur Beratung über Treppen und durch mehrere Türen quälen, was unzumutbar ist für eine Abteilung, in der auch KiTa Plätze vergeben werden. Die FSVV möchte die Zugänglichkeit dieser wichtigen Einrichtungen wahren und fordert bis zum Bau eines Service Zentrums im Rahmen des Campus der Zukunft den Verbleib der Abteilung in den zentralen Räumlichkeiten. 

Uniwahlen

Trotz des Anspruchs einer unabhängigen studentischen Vertretung, stellen sich Kandidaten der FSVV der Wahl von AStA und Senat, um sich dort im Rahmen der Möglichkeiten für die Studierenden einzusetzen und z.B. die Förderung studentischer Projekte in Sport, Musik und Kultur sicherzustellen und Zweckentfremdung von studentischen Mitteln zu verhindern. Eine starke Position in AStA und Senat hilft, dieser Position Ausdruck zu verleihen. Die Informationsstrukturen des AStA können weiterhin zur Aufklärung der Fachschaften und der Studierenden genutzt werden, um ihren Belangen gerecht zu werden. 

Bei den jährlichen Uniwahlen wird die studentische Beteiligung an der universitären Arbeit gesichert. Der AStA setzt sich zusammen aus den vier studentischen SenatorInnen und elf weiteren Studierenden. Auch auf Fakultätsebene haben Studierende Mitspracherecht, dessen genaue Ausgestaltung im Rahmen der →Fakultätsneugliederung jedoch noch nicht feststeht.

Studiengebühren
Wusstest du, dass nur knapp über 50% der Tübinger Studierenden Gebühren zahlen? An manchen Hochschulen sind es noch weniger. Alle anderen sind aufgrund verschiedener Regelungen befreit. Vielleicht auch du, wenn du…
…im PJ (praktischen Jahr) bist.
…ein Parallelstudium absolvierst.
…ein praktisches Semester absolvierst (bei Pflichtpraktika).
…ein Kind erziehst, welches das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat.
…aufgrund von Behinderung oder chronischer Krankheit eingeschränkt bist (GdB 50+ oder fachärztliches Attest).
…mindestens zwei Geschwister hast, die diese Regelung nicht in Anspruch genommen haben.

Die Befreiung aufgrund von Hochbegabung und als Stipendiat wurde eingestellt.
Genauere Informationen bekommst du bei der FSVV, beim Sachgebiet für Studiengebühren (Dezernat VII) in der Hölderlinstraße 11, oder auf der Uniwebsite.

Die Fachschaftenvollversammlung…
…ist offen für jeden, der mitgestalten will.
…ist parteiunabhängig.
…vertritt aktiv deine Interessen weit über die Grenzen des AStA hinaus.
…ist am Nächsten an dir dran! Mit einer Fachschaft an fast je- dem Institut ist sie die bestinformierteste Gruppe
im AStA.

Wir laden dich herzlich zu unseren Treffen ein, jeden Montag um 18 Uhr im Sitzungssaal des Clubhauses. Wir freuen uns auf deine Fragen und Ideen!

So findest du uns:

Linker Eingang des Clubhauses, die Treppe links hoch. Der Sitzungssaal ist links, unser Büro im Gang rechts.

Weitere Infos zu aktuellen Themen auf: www.fsrvv.de