Die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren und Wiedereinführung einer Verfassten Studierendenschaft: Diese beiden zentralen Anliegen der Studierendenvertretungen in Baden-Württemberg sind in den Wahlprogrammen der künftigen Regierungsparteien zu finden. Die Abschaffung der Studiengebühren ist zum Wintersemester 2010/11 geplant, die Gelder sollen den Hochschulen aus dem Landeshaushalt ersetzt werden – auch wenn sich einige der baden-württembergischen Rektoren skeptisch äußerten. Im Gespräch sind 135 Mio Euro im Jahr, die bisher durch Gebühren eingenommen wurden. Nebenbei: Teilt man diese Zahl durch die Studierendenzahlen, kann man feststellen, dass durchschnittlich weniger als 250€ pro Studierendem auch bei den Hochschulen ankommen. Wenn der Landtag also die allgemeinen Studiengebühren abschaffen sollte, sind Bayern und Niedersachsen die einzigen Länder, die noch daran festhalten. Übrigens geht es nur um allgemeine Studiengebühren für ein Erststudium bis zur Promotion. Über andere Studienarten wird weiter nicht gesprochen.
Dass die Verfassten Studierendenschaften immer noch nicht wiedereingeführt wurden, ist ein Relikt aus der Zeit der Studentenproteste. Noch im Februar 2011 begründete die CDU ihre Dagegen-Haltung damit, dass bei einem allgemeinpolitischen Mandat „extremistische, demokratiefeindliche Resolutionen“ drohten „und nur noch in Ausnahmefällen Stellungnahmen zur Hochschulpolitik und konkret zu der Hochschule“ abgegeben werden. (Landtagsprotokoll vom 3.2.2011.) Die grüne und die rote Fraktion haben mit Verweis auf fast alle anderen Bundesländer da weniger Bedenken und wollen den seit 30 Jahren geltenden „Ausnahmezustand“ an den Hochschulen (Grüne) endlich beenden.