Nach der Anhörung zum VS-Gesetz vor dem Wissenschaftsausschuss: Kritikpunkte der Studierenden aufgreifen!

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Am vergangenen Freitag hatten Studierende der Landesstudierendenvertretung und verschiedener politischer Hochschulgruppen die Gelegenheit, bei der Anhörung zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft Stellungnahmen zum aktuellen Gesetzesentwurf vorzutragen. Übereinstimmend begrüßten die Studierenden die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft. „Die Verfasste Studierendenschaft gibt uns neue Möglichkeiten der Mitbestimmung an den Hochschulen“, sagt Sonja Völker von der Studierendenvertretung der Universität Tübingen. „Wir freuen uns darauf, dass die Studierendenvertretung sich nun eigene Strukturen geben kann“, fügt Caroline Arnold, ebenfalls Studierendenvertretung Tübingen, hinzu.

Trotzdem besteht an dem Gesetzesentwurf nach wie vor Verbesserungsbedarf. Diesen brachten auch Laura Maylein von der Landesstudierendenvertretung, Ben Seel von Campusgrün und Noah Fleischer als Vertreter der Juso-Hochschulgruppen bei der Anhörung zum Ausdruck. Dabei stellten sie drei Kritikpunkte als besonders wichtig heraus:

1. Die Verpflichtung, eine_n Haushaltsbeauftragte_n mit der Befähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst oder vergleichbarer Qualifikation einzustellen, bedeutet für Studierendenschaften eine enorme finanzielle Belastung. Die Finanzen der Studierendenschaft werden bereits durch die Rechtsaufsicht der Hochschule und den Landesrechnungshof kontrolliert. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich eine_n Haushaltsbeauftragte_n einzustellen. Dies soll nur als Möglichkeit, nicht als Zwang im Gesetz vorgesehen sein.

2. Die Trennung von studentischer Selbstverwaltung und akademischer Selbstverwaltung ist aufzuheben. Die Verfasste Studierendenschaft hat die Aufgabe, die Studierenden innerhalb und außerhalb der Hochschule zu vertreten. Dazu gehört auch die Mitbestimmung in den Gremien der Hochschule. Ein bloßes Antragsrecht reicht hier nicht aus. Vielmehr muss die Verfasste Studierendenschaft Vertreter_innen in die Gremien der Hochschulen entsenden können.

3. Das Verbot, in Vollversammlungen Wahlen durchzuführen, macht offene Fachschaftsmodelle unmöglich. Dies schränkt die Satzungsautonomie der Studierendenschaften gravierend ein. Viele unabhängige Studierendenvertretungen in Baden-Württemberg beruhen auf offenen Fachschaftsmodellen. Diese müssen in legale Formen überführt werden können. Nur so kann das Ziel erreicht werden, gewachsene und eingespielte Vertretungsstrukturen zu erhalten.

Wir hoffen, dass die Kritik der Studierenden gehört und der Gesetzesentwurf an den entscheidenden Stellen nachgebessert wird.

Der Arbeitskreis „Zukunft der Studierendenvertretung“ arbeitet bereits an einer Satzung für die Verfasste Studierendenschaft in Tübingen, um sie bei der anstehenden Urabstimmung zur Wahl zu stellen. Der Arbeitskreis trifft sich mittwochs um 18 Uhr im Clubhaus.