Fachschaftenverbot?! Vollversammlung!

Dienstag, 28.5., 16 Uhr s.t. im Hörsaal 25 im Kupferbau

Fachschaften kann man gar nicht verbieten, denn was sie sind, hat ihnen niemand erlaubt. Es haben sich Leute erkämpft, durch kontinuierliche Arbeit etabliert und sie haben sich in den Fächern unersetzbar gemacht.
Die Fachschaften haben sich zusammengeschlossen, um auf Universitätsebene die Belange der Studierenden zu vertreten. Sie äußern sich als FachschaftenVollversammlung auch zu Themen, die für Studierende außerhalb ihres jeweiligen Faches relevant sind. Sie haben diese Rolle übernommen, weil der AStA in Baden Württemberg sich nicht zu allen Themen äußern, nicht über seinen eigenen Haushalt verfügen und sich nicht so organisieren darf, wie er das möchte und für sinnvoll hält.
All diese Beschränkungen sollten jetzt fallen. 2012 hat die grün-rote Landesregierung das Gesetz zur Wiedereinführung der »Verfassten Studierendenschaft« (VS) beschlossen, damit für die Studierenden wieder der „demokratische Normalzustand“ herrscht. Im Laufe dieses Jahres sollen dazu an allen Hochschulen Abstimmung stattfinden, wie sie ihre VS organisiert haben wollen. Die Landesregierung kündigte eine Gesetzesformulierung an, nach der die Studierenden einer jeden Hochschule sich eine zur jeweiligen Situation passende Organisationsform geben können. Dabei wurde den Studierenden kein einheitliches Modell vorgegeben, sondern ihnen sollte bewusst ein weiterer Spielraum eröffnet werden, um die bisherigen eingespielten Strukturen unabhängiger Studierendenvertretungen weitgehend in die Verfasste Studierendenschaft zu überführen. Der Kommentar zum Gesetz betont ausdrücklich, dass sowohl Studierendenparlamente (gewählt in uniweiter Listenwahl, zu der vor allem parteipolitische Gruppen antreten) als auch Studierendenräte (gebildet aus Delegierten aus allen Fachschaften) möglich sind.
Alle Studierenden hatten die Möglichkeit, Satzungsvorschläge zu erarbeiten, über die die Studierenden in einer Urabstimmung entscheiden.
Die vorherige rechtliche Prüfung dieser Satzungsvorschläge liegt dabei in der Zuständigkeit der jeweiligen Hochschule. Mit dem Auftrag der Fachschaften, die Arbeit der jetzigen Fachschaften und der FachschaftenVollversammlung in einen Satzungsvorschlag zu gießen, haben wir uns bereits im Sommersemester 2012 an die Universitätsleitung und die Rechtsabteilung der Uni gewandt und um einen Gesprächstermin gebeten, um Fragen zu klären und über unser Satzungsmodell zu sprechen. Das Rektorat hat diese Gespräche untersagt. Zur Begründung wurde gesagt, man müsse „die eigenen Mitarbeiter_innen vor Überlastung schützen“. Während die Studierenden an anderen Hochschulen mit den zuständigen Jurist_nnen konstruktiv zusammenarbeiten konnten, mussten wir unseren Entwurf ohne vorherige Gespräche einreichen. Zum vereinbarten und amtlich bekanntgemachten Termin Anfang April erhielten wir keine vollumfängliche Prüfung unseres Entwurfs, zu der die Universität eigentlich verpflichtet war, sondern nur einige Beanstandungen verbunden mit dem Hinweis, es gebe weitere Mängel, die man uns später mitteilen werden, falls wir willens seien unsere Satzung zu überarbeiten.
Seither erreichen uns immer wieder neue Beanstandungen, die sich nur teilweise daraus ergeben, dass wir die Satzung immer weiter verändert haben, um sie an die Forderungen der Rechtsabteilung anzupassen. Eineinhalb Wochen vor der Einreichungsfrist für die überarbeitete Satzung teilte man uns endgültig mit, dass ein auf den bisherigen Fachschaften basierender Studierendenrat in jeder erdenklichen Form unzulässig sei.
Einzig die Wahl von Studierendenvertretungen auf Fakultätsebene sei zulässig. Unterhalb dieser Ebene dürfe es weder beschlussfassende Organe der Studierendenschaft noch Wahlen geben – damit wären die bisherigen Fachschaften abgeschafft, und auf Fach- oder Institutsebene gäbe es keinerlei Vertretung der Studierenden.
Dass man das Gesetz nicht so auslegen muss, zeigen die Beispiele der Universitäten Heidelberg und Freiburg: An beiden Unis wurden auf bisherigen Fachschaften basierende Vertretungen zugelassen und erhielten bei der Urabstimmung die Mehrheit der Stimmen. Die Tübinger Rechtsabteilung hingegen hält bereits rein beratende Fachschaftsgremien ohne jede Beschlusskompetenz für bedenklich.
Deshalb laden wir euch ein zur Vollversammlung am Dienstag, 28.5. um 16 Uhr s.t. in den Hörsaal 25 im Kupferbau!
Wenn euch wichtig ist, dass es auch in Zukunft Fachschaften in der bisherigen Form gibt, kommt zur Vollversammlung und verbreitet diesen Aufruf weiter!