Am 30.6. und 1.7. sind Uni-Wahlen. Alle immatrikulierten Studierenden sind aufgerufen, studentische Vertreter_innen in Studierendenrat, Senat, Fakultätsrat und Fakultätsvertretung zu wählen. Wir geben euch hier einen kleinen Überblick über diese Gremien.
Was wird gewählt?
Senat
Der Senat ist das zentrale Entscheidungsorgan der Universität. Hier werden zum Beispiel die (Pro)RektorInnen gewählt, die Entwicklung der Universität und die Arbeit des Rektorats vorgestellt und diskutiert. Darüberhinaus werden Entscheidungen, die in den Fachbereichen gefallen sind – etwa die Neueinrichtung von Studiengängen oder die Berufung von ProfessorInnen – zentral abgesegnet.
Im Senat sind der Rektor und die ProrektorInnen, die Gleichstellungsbeauftragte, der Kanzler und die DekanInnen der sieben Fakultäten per Amt Mitglieder. Dazu kommen Wahlmitglieder: 5 ProfessorInnen, 4 Mittelbauler, 4 Angehörige des Nicht-Wissenschaftlichen Diensts und 4 Studierende. Als Studierende könnt ihr lediglich über die studentischen Mitglieder des Senats bestimmen.
Der Senat bildet für die eigentliche Arbeit Kommissionen, etwa für Studium und Lehre, Strukturplanung, Qualitätssicherung, Gleichstellung und Angelegenheiten des ZDV/der UB. In diesen Kommissionen sind auch Studierende Mitglied, diese werden durch den Senat gewählt.
Studierendenrat
Der Studierendenrat – kurz StuRa ist das zentrale beschlussfassende Organ der Studierendenvertretung. Seit der Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft im vergangenen Jahr verfügt die Studierendenvertretung über mehr Kompetenzen als früher: So darf sie sich nun beispielsweise hochschulpolitisch äußern und verfügt über eigene Finanzen. Die Arbeit der Studierendenvertretung wird über Semesterbeiträge in Höhe von derzeit sechs Euro/Kopf finanziert.
Der StuRa hat 17 Wahlmitglieder. Dazu kommen die vier studentischen Senatsmitglieder, die zur besseren Koordination der Gremienarbeit automatisch StuRa-Mitglieder sind. Im StuRa wird beispielsweise über politische Positionen und die Vergabe der Semesterbeiträge abgestimmt.
Die Sitzungen des Studierendenrats sind öffentlich. Er tagt in der Regel zweiwöchentlich montags 19:30 im Sitzungssaal im Clubhaus, das nächste Mal am 30. Juni.
Fakultätsrat
Die Uni gliedert sich in sieben Fakultäten (Evangelische Theologie, Katholische Theologie, Jura, Medizin, Philosopische Fakultät, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät). Jede dieser Einheiten hat einen eigenen Fakultätsrat, in dem ProfessorInnen, Mittelbauler, Nicht-Wissenschaftlicher Dienst und Studierende über die Angelegenheiten ihrer Fakultät entscheiden. Hier seid ihr aufgerufen, die studentischen Mitglieder zu wählen – hierfür kandidieren Aktive eurer Fachschaften.
Fakultätsvertretung
Die Fakultätsvertretung ist die vom Landeshochschulgesetz vorgesehene offizielle Vertretung der Fachschaft. Sie tagt in der Regel zusammen mit dem Fachschaftenplenum der jeweiligen Fakultät und bestätigt die Entscheidungen der Fachschaften. Die Fachschaften selbst sind für alle Studierende des jeweiligen Faches bzw. der jeweiligen Fächer offen.