Sehr geehrte Damen und Herren,
die Unterzeichner dieser Eingabe sehen die Abschaffung der Gymnasiallehrerprüfungsordnung I (kurz: GymPO I) in ihrer derzeitigen Form als hoch problematisch an, da in dem aktuellen Gesetzentwurf des Landes Baden-Württemberg der 31.07.2021 als Stichtag für Prüfungsleistungen festgelegt ist. Nach diesem Tag sollen für Studierende in den GymPO-Studiengängen keine Prüfungen mehr möglich sein, das Studium muss also de facto abgeschlossen sein. Nach diesem Gesetzentwurf ist zwar der Abschluss des Studiums bei schnellem Studium möglich, folgende Fälle werden aber außer Acht gelassen: Studierende, die für ein Semester ins Ausland gehen, um dort wichtige Erfahrungen für ihr späteres Lehramt zu sammeln
- Studierende, die Prüfungen wiederholen müssen
- Studierende, die zwischenzeitlich erkranken
- Studierende, die ein Kind bekommen
- Studierende, die aus persönlichen Gründen länger für ihr Studium brauchen, als vom Land
vorgesehen - Studierende, die ein Drittfach auf Lehramt studieren und also ein deutlich erhöhtes
Lernpensum haben
Wir sind der Ansicht, dass es nicht Ziel einer Studienordnung sein kann, möglichst viele Härtefälle zu produzieren. Vielmehr sollte eine Studienordnung ein gewinnbringendes Studium ermöglichen.
Dazu gehört auch die Bereitstellung eines ausreichenden zeitlichen Rahmens. Daher bitten wir Sie, sich dafür einzusetzen, dass die Studienordnung GymPO I länger in Kraft bleibt als bis 2021. Wir hoffen im Interesse aller Lehramtsstudierenden auf Ihre tatkräftige Unterstützung, um ein ordentliches Studium zu ermöglichen und verbleiben
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Fachschaftenvollversammlung
Der Antrag wurde am 13.06.16 (ohne Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen und 23 Stimmen dafür) angenommen. Die Eingabe, hier als PDF abrufbar, wurde ans MWK per Brief versandt.