Tübingen gegen Studiengebühren

Stellungnahme zum Haushaltsplan der Landesregierung

Am 25.10.2016 hat das Kabinett der Landesregierung Baden-Württembergs seinen ersten Haushaltsplan verabschiedet. Die für den Hochschulfinanzierungsvertrag „Perspektive 2020“ notwendigen Mittel werden dabei nicht ausreichend zur Verfügung gestellt. Das Finanzierungsdefizit soll durch eine Wiedereinführung von Studiengebühren ausgeglichen werden. Demnach sollen Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland zukünftig 1500 Euro und Studierende im Zweitstudium 650 Euro Studiengebühren im Semester bezahlen müssen. Außerdem soll der Verwaltungskostenbeitrag für alle Studierende um 10 Euro angehoben werden.

Derzeit studieren mehr als 3000 ausländische Studierende an der Universität Tübingen. Das dadurch ermöglichte gemeinsame Lernen von Menschen unterschiedlichster Herkunft bereichert alle Studierenden. Bereits aktuell existieren zahlreiche Hürden, die Studierende aus dem nicht-EU Ausland nehmen müssen um an unserer Universität studieren zu können. Beispielsweise müssen sie die Verfügbarkeit von monatlich 500 Euro nachweisen. Wir fürchten, dass vielen jungen Menschen durch die Einführung von Studiengebühren die Chance verwehrt wird in Tübingen zu studieren und dadurch zu diesem internationalen Austausch an unserer Universität beizutragen. Dies widerspricht dem Ideal der Chancengleichheit und einer weltoffenen, inklusiven und gerechten Bildung.

Es gibt verschiedenste Gründe für Studierende der Universität Tübingen ein zweites Studium aufzunehmen. Berufliche Weiterbildung und Umorientierung, ein interdisziplinärer Forschungsanspruch oder der Wille sich lebenslang weiter zu bilden sind alles gute Gründe um dies zu tun. Die Aufnahme eines Zweitstudiums wird schon jetzt durch viele, insbesondere auch finanzielle Hürden erschwert. Eine Einführung von Studiengebühren werten wir eindeutig als einen Schritt in die falsche Richtung.

Weder an unserer Universität, noch im Ministerium steht eine nennenswerte Erweiterung der Verwaltung in Aussicht. Für eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrags gibt es daher keine Rechtfertigung.

Die Universität Tübingen setzt es sich in ihrem Leitbild zum Ziel „ihre Attraktivität für ausländische Studierende weiter zu erhöhen“. Außerdem bekennt sie sich zum lebenslangen Lernen und betont, dass „Bildung nicht als etwas Abgeschlossenes“ betrachtet werden kann. Die Einführung von Studiengebühren für ausländische Studierende sowie für ein Zweitstudium, die der aktuelle Haushaltsplan der Landesregierung vorsieht, stehen ganz offensichtlich in einem grundlegenden Widerspruch zu dem Leitbild unserer Universität. Darüber hinaus stehen sie in einem grundlegenden Widerspruch zu den Erwartungen, die tausende Studierende vor der Landtagswahl im März an die Regierungsparteien gestellt haben.

Wir stellen uns entschlossen gegen die Wiedereinführung von Studiengebühren in Baden-Württemberg. Wir fordern die Landesregierung auf, einen neuen Haushaltsplan zu verabschieden, in dem universitäre Forschung und Lehre auch in Zukunft ohne Studiengebühren finanziert werden.

Wir rufen dich auf aktiv zu werden. Kontaktiere die Studierendenvertretung deiner Wahl. Die Fachschaften Vollversammlung an der Universität Tübingen setzt sich gegen die Einführung von Studiengebühren ein und freut sich auf deine Mitarbeit (kontaktiere uns unter ga@fsrvv.de).

(Beschlossen durch die anwesenden Delegierten der Fachschaften in der Sitzung der FSVV am 14.11.2016.)